16.12.2021

PRO ASYL for­dert vom neu­en Bun­des­kanz­ler, dass er sich auf EU-Ebe­ne ent­schie­den ein­setzt für die im Koali­ti­ons­ver­trag for­mu­lier­ten Zie­le, ins­be­son­de­re die wie­der­her­zu­stel­len­de Rechts­staat­lich­keit an den EU-Außen­gren­zen. Fami­liä­re Bezü­ge der dort aus­har­ren­den Schutz­su­chen­den müs­sen zudem beach­tet werden.

PRO ASYL erwar­tet, dass Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz beim heu­ti­gen EU-Gip­fel den neu­en euro­päi­schen Kurs der Bun­des­re­gie­rung klar und deut­lich ver­tritt. „Ob die EU wie­der zu einem Ver­bund von Rechts­staa­ten wird und die Wer­te des EU-Ver­trags künf­tig wie­der durch­ge­setzt wer­den, ent­schei­det sich in die­sen Tagen an den EU-Außen­gren­zen. Die sys­te­ma­ti­schen Push­backs, began­gen durch Polen, Kroa­ti­en, Grie­chen­land und ande­re Staa­ten, sind ein Angriff auf die Rechts­staat­lich­keit. Sys­te­ma­tisch wer­den Men­schen ihrer Wür­de und des Rechts auf Zugang zum Asyl beraubt. Wir erwar­ten, dass Kanz­ler Scholz die Lei­se­tre­te­rei und die Poli­tik der still­schwei­gen­den Tole­rie­rung der Aus­set­zung des Rechts­staa­tes an den EU-Gren­zen been­det“, for­dert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Die Koali­ti­on hat sich im Koali­ti­ons­ver­trag dazu bekannt, ihre Wer­te und ihre Rechts­staat­lich­keit nach innen wie außen zu schüt­zen und ent­schlos­sen für sie ein­zu­tre­ten (Sei­te 131, 3. Absatz). Die Koali­ti­on hat zudem for­mu­liert, dass sie „die Wer­te, auf denen sich die EU in Art. 2 Ver­trag über die Euro­päi­sche Uni­on (EUV) grün­det, effek­tiv schüt­zen“ will (Sei­te 132).

Auf Arti­kel 2 des EU-Ver­trags basiert das Asyl­recht. PRO ASYL begrüßt, dass die Koali­ti­on die „ille­ga­len Zurück­wei­sun­gen und das Leid an den Außen­gren­zen been­den will“. „Wir set­zen dar­auf, dass Kanz­ler Scholz die Nagel­pro­be besteht und damit beginnt, die ande­ren EU-Staa­ten zu über­zeu­gen, dass Men­schen­rech­te an den EU-Gren­zen wie­der ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Es darf kei­ne Zonen geben, in denen der Rechts­staat, das Recht auf Asyl oder auch die Pres­se­frei­heit außer Kraft gesetzt wer­den kön­nen“, so Burkhardt.

Für die Schutz­lo­sen, die vor der EU-Gren­ze in Bela­rus fest­sit­zen, for­dert PRO ASYL eine poli­ti­sche Lösung. Schutz­su­chen­de aus Staa­ten wie zum Bei­spiel Syri­en oder Afgha­ni­stan kön­nen nicht zurück. „Wer im Her­kunfts­staat gefähr­det ist, braucht Schutz in der EU.“ Eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung sieht Burk­hardt für alle Schutz­su­chen­den, bei denen beson­de­re Bezie­hun­gen zu Deutsch­land bestehen, zum Bei­spiel auf­grund fami­liä­rer Bezü­ge. „Die­ser Gesichts­punkt ist bis­her in der Poli­tik über­haupt nicht wahr­ge­nom­men wor­den“, mahnt Burk­hardt abschließend.

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