PRO ASYL fordert vom neuen Bundeskanzler, dass er sich auf EU-Ebene entschieden einsetzt für die im Koalitionsvertrag formulierten Ziele, insbesondere die wiederherzustellende Rechtsstaatlichkeit an den EU-Außengrenzen. Familiäre Bezüge der dort ausharrenden Schutzsuchenden müssen zudem beachtet werden.
PRO ASYL erwartet, dass Bundeskanzler Olaf Scholz beim heutigen EU-Gipfel den neuen europäischen Kurs der Bundesregierung klar und deutlich vertritt. „Ob die EU wieder zu einem Verbund von Rechtsstaaten wird und die Werte des EU-Vertrags künftig wieder durchgesetzt werden, entscheidet sich in diesen Tagen an den EU-Außengrenzen. Die systematischen Pushbacks, begangen durch Polen, Kroatien, Griechenland und andere Staaten, sind ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Systematisch werden Menschen ihrer Würde und des Rechts auf Zugang zum Asyl beraubt. Wir erwarten, dass Kanzler Scholz die Leisetreterei und die Politik der stillschweigenden Tolerierung der Aussetzung des Rechtsstaates an den EU-Grenzen beendet“, fordert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen zu schützen und entschlossen für sie einzutreten (Seite 131, 3. Absatz). Die Koalition hat zudem formuliert, dass sie „die Werte, auf denen sich die EU in Art. 2 Vertrag über die Europäische Union (EUV) gründet, effektiv schützen“ will (Seite 132).
Auf Artikel 2 des EU-Vertrags basiert das Asylrecht. PRO ASYL begrüßt, dass die Koalition die „illegalen Zurückweisungen und das Leid an den Außengrenzen beenden will“. „Wir setzen darauf, dass Kanzler Scholz die Nagelprobe besteht und damit beginnt, die anderen EU-Staaten zu überzeugen, dass Menschenrechte an den EU-Grenzen wieder eingehalten werden müssen. Es darf keine Zonen geben, in denen der Rechtsstaat, das Recht auf Asyl oder auch die Pressefreiheit außer Kraft gesetzt werden können“, so Burkhardt.
Für die Schutzlosen, die vor der EU-Grenze in Belarus festsitzen, fordert PRO ASYL eine politische Lösung. Schutzsuchende aus Staaten wie zum Beispiel Syrien oder Afghanistan können nicht zurück. „Wer im Herkunftsstaat gefährdet ist, braucht Schutz in der EU.“ Eine besondere Verantwortung sieht Burkhardt für alle Schutzsuchenden, bei denen besondere Beziehungen zu Deutschland bestehen, zum Beispiel aufgrund familiärer Bezüge. „Dieser Gesichtspunkt ist bisher in der Politik überhaupt nicht wahrgenommen worden“, mahnt Burkhardt abschließend.