20.01.2011

Am Don­ners­tag, den 20.01.2011 um 15 Uhr, fin­det die ers­te Lesung zu der gesetz­li­chen Blei­be­rechts­re­ge­lung für „gut inte­grier­te“ Jugend­li­che im Bun­des­tag statt. Nach­dem die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz und der Bun­des­rat eine sol­che Rege­lung bereits emp­foh­len haben, ist zeit­nah mit einer Geset­zes­än­de­rung zu rech­nen. Die Jugend­li­chen Ohne Gren­zen, PRO ASYL, der Flücht­lings­rat Ber­lin und die Kam­pa­gne „SOS for Human Rights“ begrü­ßen den Vor­schlag einer Neu­re­ge­lung ohne Stich­tag. Die vor­ge­se­hen Aus­schluss­grün­de sind jedoch inak­zep­ta­bel und bedeu­ten eine Wei­ter­füh­rung der jah­re­lan­gen Kettenduldungen:

·     Nicht akzep­ta­bel ist die unklar for­mu­lier­te Bedin­gung eines erfolg­rei­chen Schul­be­suchs der Kin­der. Die­ses Kri­te­ri­um setzt Kin­der unter einen enor­men Druck nach dem Prin­zip „Lern um dein Leben“

·     Kri­tik­wür­dig ist auch die vor­ge­se­he­ne Abschie­bung der Eltern, wenn nach der Voll­jäh­rig­keit der Kin­der der Lebens­un­ter­halt der Eltern nicht gesi­chert ist. Jugend­li­che gera­ten in einen nicht zumut­ba­ren Loya­li­täts­kon­flikt, wenn sie selbst blei­ben dür­fen, Ihre Eltern jedoch nicht. Selbst wenn die Eltern kei­ne Arbeit haben, erfül­len sie oft eine wich­ti­ge Funk­ti­on, etwa im Rah­men der Klein­kin­der­be­treu­ung zur Ermög­li­chung einer Berufs­tä­tig­keit ihrer voll­jäh­ri­gen Kinder.

·     Durch den gefor­der­ten sechs­jäh­ri­ge Schul­be­such und die Beschrän­kung auf Jugend­li­che im Alter von 15 bis 20 Jah­ren wer­den vie­le durch­aus inte­grier­te Jugend­li­che in der Ket­ten­dul­dung gelas­sen. Wer bei­spiels­wei­se in sei­ner Schul­klas­se inte­griert ist, jedoch unter 15 Jah­re alt ist, ist wei­ter­hin von der Abschie­bung bedroht. Her­an­wach­sen­de über 20 Jah­ren blei­ben grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Schü­ler und Nach­bar­schafts­in­itia­ti­ven wer­den daher wei­ter­hin auf die Bar­ri­ka­den gehen.

·     Auch Men­schen ohne Kin­der müs­sen ein Blei­be­recht erhal­ten kön­nen, wenn sie ihren Lebens­mit­tel­punkt in Deutsch­land haben. Der­zeit leben bun­des­weit 86.000 auf­ent­halts­recht­lich „Gedul­de­te“ in Angst vor der Abschie­bung, mehr als die Hälf­te davon seit über sechs Jahren.

Die Rege­lung trägt im Übri­gen nicht pri­mär huma­ni­tä­ren Cha­rak­ter, son­dern dient erklär­ter­ma­ßen den Inter­es­sen der deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung. „Dass sich für die hier leben­den Jugend­li­chen eine Per­spek­ti­ve bie­tet, war längst über­fäl­lig“, erklärt Moham­med Jouni von der Flücht­lings­ju­gend­in­itia­ti­ve „Jugend­li­che Ohne Gren­zen“, „aber eines ist auch ganz klar: Wir wer­den nicht akzep­tie­ren, dass wir Jugend­li­che ein Blei­be­recht bekom­men, aber unse­re Eltern abge­scho­ben wer­den sol­len. Wir sind Men­schen und kei­ne Wirt­schafts­fak­to­ren!“ Zudem muss es auch für alte und kran­ke Men­schen, die nicht für ihren Lebens­un­ter­halt sor­gen kön­nen, eine Per­spek­ti­ve hier in Deutsch­land geben.

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