22.08.2017

PRO ASYL for­dert Soli­da­ri­tät mit Opfern rech­ter Gewalt.

Anläss­lich des 25 jäh­ri­gen trau­ri­gen Jah­res­ta­ges des Ros­to­cker Pogroms for­dert PRO ASYL ein Blei­be­recht für die Opfer ras­sis­ti­scher Gewalt. Ein Blei­be­recht ist ein star­kes poli­ti­sches Signal gegen rech­te Gewalt. Die Opfer brau­chen Schutz und Sicher­heit. Sie wer­den in die Lage ver­setzt, in Straf­ver­fah­ren gegen die Täter mitzuwirken.

Im ers­ten Halb­jahr 2017 gab es laut Bun­des­kri­mi­nal­amt 153 Delik­te gegen Asyl­un­ter­künf­te und 787 Delik­te direkt gegen Asylsuchende/Flüchtlinge außer­halb ihrer Unter­künf­te. Das sind über 5 rechts moti­vier­te Straf­ta­ten gegen Flücht­lin­ge oder deren Unter­künf­te pro Tag!

Par­al­lel dazu hat sich der gesell­schaft­li­che Dis­kurs merk­lich geän­dert. Im Inter­net wer­den Hass­bot­schaf­ten und Gewalt­auf­ru­fe unge­hemmt und weit­ge­hend unge­bremst ver­öf­fent­licht und wei­ter­ver­brei­tet. Poli­ti­sche Ver­ant­wor­tungs­trä­ger haben sich gegen Gewalt­an­wen­dung und Inter­net-Hass­at­ta­cken klar abge­grenzt. Dem den Taten zugrun­de lie­gen­den Den­ken haben sie aber wenig entgegengesetzt.

Im Gegen­teil: Von Ver­ant­wort­li­chen gro­ßer Par­tei­en kom­men ver­mehrt öffent­li­che Aus­sa­gen und Kon­zep­te zur Abwehr von Schutz­su­chen­den, die das Asyl­recht und die Men­schen­rech­te beschädigen.

Die demo­kra­ti­schen Par­tei­en sind anfäl­lig für den Druck von rechts gewor­den und über­neh­men Tei­le der rechts­po­pu­lis­ti­schen Agen­da. Eine Asyl­rechts­ver­schär­fung nach der ande­ren, eine här­te­re Gang­art bei Abschie­bun­gen, die zuneh­men­de Abschot­tung an Euro­pas Außen­gren­zen – all das sug­ge­riert Bürger*innen, Rechts­po­pu­lis­ten hät­ten nicht Unrecht. Soli­da­ri­tät mit Opfern von rech­ter Gewalt sieht anders aus.

Gerichts­pro­zes­se gegen Gewalt­tä­ter schei­tern bis­wei­len dar­an, dass Opfer und Zeu­gen nicht aus­sa­gen kön­nen, weil sie abge­scho­ben wur­den. Nur ange­mes­sen wäre eine spe­zi­fi­sche Rege­lung, die Opfern ras­sis­ti­scher Gewalt ein Blei­be­recht gewährt. Um ihre Erfah­run­gen ange­mes­sen ver­ar­bei­ten zu kön­nen, sind sie erfah­rungs­ge­mäß auch psy­chisch auf auf­ent­halts­recht­li­che Sicher­heit ange­wie­sen. Ein sol­ches Blei­be­recht hält über­dies den Täter*innen das ein­deu­ti­ge Bekennt­nis des Staa­tes gegen Hass und Gewalt ent­ge­gen. Es wur­de 2017 in eini­gen weni­gen Bun­des­län­dern beschlos­sen – eine bun­des­wei­te gesetz­li­che Rege­lung steht aus.

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