13.03.2019

PRO ASYL kri­ti­siert die Debat­te, ob die Beträ­ge ange­passt wer­den sol­len, als igno­rant gegen­über gel­ten­dem Recht

Die Bun­des­re­gie­rung ist gesetz­lich ver­pflich­tet, die Asyl­be­wer­ber­leis­tun­gen regel­mä­ßig der Teue­rungs­ra­te anzu­pas­sen. Das ergibt sich aus dem Wort­laut des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes. Da die letz­te Erhö­hung über drei Jah­re zurück­liegt, liegt es auf der Hand, dass der Bedarf längst nicht mehr gedeckt ist. Vor die­sem Hin­ter­grund kri­ti­siert PRO ASYL die von Uni­ons­po­li­ti­kern los­ge­tre­te­ne Debat­te dar­über, ob über­haupt erhöht wer­den soll­te, als verfehlt.

Popu­lis­ten aus der Uni­on ver­su­chen eine Meta­de­bat­te dar­über zu füh­ren, wel­che Leis­tungs­hö­he im euro­päi­schen Ver­gleich ange­mes­sen ist und wie man Ansprü­che absen­ken könn­te. Das mag ihr Recht als Politiker*innen  sein. Zunächst ein­mal aber hat die Regie­rung umzu­set­zen, was im Gesetz steht. Maß­stab bei der Bemes­sung ist der tat­säch­li­che Bedarf, so das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­bun­den mit dem Hin­weis, dass die Men­schen­wür­de migra­ti­ons­po­li­tisch nicht zu rela­ti­vie­ren sei. An sol­chen Rela­ti­vie­rungs­übun­gen ver­su­chen sich aber der CDU-Frak­ti­ons­vi­ze Thors­ten Frei und ande­re, wenn dar­über räso­niert wird, dass eine Leis­tungs­er­hö­hung ein fal­sches Signal in die Her­kunfts­län­der sende.

Dass der zustän­di­ge Arbeits­mi­nis­ter Heil so schwer­fäl­lig aus den Start­lö­chern kommt und mit mehr­jäh­ri­ger Ver­spä­tung die Erhö­hung ankün­digt, die dann auch noch erst 2020 in Kraft tre­ten soll, ist der zwei­te Teil des Ärger­nis­ses.  Bedürf­nis­se und Bedarf von Flücht­lin­gen wer­den zum zwei­ten Mal auch von sozi­al­de­mo­kra­ti­scher Sei­te igno­riert. Ähn­li­che Zustän­de herrsch­ten über Jah­re hin­weg vor 2012, als Karls­ru­he sich genö­tigt sah, sich zu Bedarf und der Pro­ze­dur der Fest­le­gung von Leis­tun­gen für Asyl­su­chen­de zu äußern. Ergeb­nis war die gesetz­li­che Neu­re­ge­lung, die nun schon wie­der durch die ver­säum­te Anpas­sung der Beträ­ge miss­ach­tet wird.

Ein­zel­ne Sozi­al­ge­rich­te haben bereits Asyl­su­chen­den, die den erhöh­ten Bedarf nun ein­ge­klagt haben, den ent­spre­chen­den  Betrag zuge­spro­chen und Leis­tungs­be­hör­den ver­ur­teilt, die Dif­fe­renz nach­zu­zah­len. Das Sozi­al­ge­richt Sta­de etwa hat klar­ge­stellt, es bedür­fe kei­ner for­mel­len Ver­kün­dung. Die Erhö­hung erge­be sich direkt aus dem Gesetz.

Wäh­rend also Huber­tus Heil noch for­mu­lie­ren lässt und sich zum Unver­meid­li­chen wei­ter abstimmt, bit­tet PRO ASYL die Unter­stüt­ze­rin­nen und Unter­stüt­zer von Flücht­lin­gen, die­se bei der Durch­set­zung ihrer Ansprü­che zu unter­stüt­zen. Es geht monat­lich um rela­tiv klei­ne Beträ­ge, die sich aller­dings summieren.

Wie Rechts­an­sprü­che gewahrt wer­den kön­nen, hat die GGUA Müns­ter in einem kur­zen Leit­fa­den dar­ge­stellt.

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