22.10.2021

Das Ende des Ver­fah­rens gegen die „El Hib­lu 3″ auf Mal­ta for­dert ein neu gegrün­de­tes Bünd­nis von 20 inter­na­tio­na­len Menschenrechtsverteidiger*innen, Wissenschaftler*innen, reli­giö­sen Würdenträger*innen und Politiker*innen.

„Der Wider­stand gegen ille­ga­le Rück­schie­bun­gen nach Liby­en ist kein Ver­bre­chen. Stel­len Sie das Ver­fah­ren in Mal­ta sofort ein! Befreit die El Hib­lu 3!“, heißt es in dem  Auf­ruf der neu gegrün­de­ten „El Hib­lu 3 Free­dom Com­mis­si­on“. Die Kri­mi­na­li­sie­rung der „El Hib­lu 3“ in Mal­ta sei ein wei­te­res Puz­zle­stück in einem sys­te­ma­ti­schen Ver­such, soli­da­ri­sche Hand­lun­gen an Euro­pas Gren­zen zu unter­drü­cken, heißt es weiter.

Jean Zieg­ler, Caro­la Racke­te und ande­re bil­den das Bündnis

Zum Bünd­nis gehö­ren unter ande­ren Judith Sun­der­land (Human Rights Watch), Pfar­rer Mus­sie Zerai, Jean Zieg­ler, Bere­nice Böh­lo (Prä­si­den­tin der Euro­pean Demo­cra­tic Lawy­ers), Nils Muiž­nieks ( Amnes­ty Inter­na­tio­nal), Caro­la Racke­te (Umwelt- und See­not­ret­tungs­ak­ti­vis­tin), Tors­ten Moritz (Kom­mis­si­on der Kir­chen für Migran­ten in Euro­pa), Anton D’A­ma­to (Beauf­trag­ter des Erz­bi­schofs für Migran­ten in Mal­ta) und Karl Kopp (PRO ASYL).

Am 27. März 2019 wur­de das Han­dels­schiff „El Hib­lu 1“ von einem Flug­zeug der EU-Mili­tär­mis­si­on EUNAVFOR MED-Ope­ra­ti­on „Iri­ni“ ange­wie­sen, 108 Men­schen aus See­not zu ret­ten. Nach der Ret­tung nahm der Kapi­tän ent­ge­gen sei­ner Aus­sa­ge gegen­über den Geret­te­ten Kurs auf Liby­en. Als den Schutz­su­chen­den dies bewusst wur­de, ver­such­ten sie, den Kapi­tän von der Umkehr zu über­zeu­gen. Drei zu dem Zeit­punkt 15, 16 und 19 Jah­re alte Schutz­su­chen­de ver­mit­tel­ten und über­setz­ten wäh­rend des fried­li­chen Pro­tests an Bord.

Der Kapi­tän kehr­te schließ­lich um und fuhr nach Mal­ta. Nach der Ankunft in Mal­ta wur­den die drei Jugend­li­chen inhaf­tiert. Sie sehen sich nun auf Mal­ta einer Ankla­ge unter ande­rem wegen Ter­ro­ris­mus aus­ge­setzt. Bei einer Ver­ur­tei­lung dro­hen ihnen lebenslangeHaftstrafen.

„Aus­zeich­nen, nicht anklagen“

„Sich dem Zurück­schlep­pen in die Haft- und Fol­ter­la­ger Liby­ens zu wider­set­zen, ist kei­ne Straf­tat, son­dern Not­wehr. Die El Hib­lu 3 haben 108 Men­schen vor schwers­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen bewahrt. Die Jungs soll­ten aus­ge­zeich­net und nicht ange­klagt wer­den!“, sagt Karl Kopp, Lei­ter der Euro­pa-Abtei­lung, von PRO ASYL.

Die Unge­rech­tig­keit, der die „El Hib­lu 3“ in Mal­ta wei­ter­hin aus­ge­setzt sind, ver­an­lass­te schon in der Ver­gan­gen­heit vie­le Men­schen­rechts­netz­wer­ke und enga­gier­te Ein­zel­per­so­nen, von Mal­ta die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens zu for­dern. Mehr Infor­ma­tio­nen und ein Video fin­den Sie hier.

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