01.02.2019

PRO ASYL und der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat war­nen: Neu­er Vor­stoß aus dem BMI führt zu Aus­gren­zung und Perspektivlosigkeit

Wäh­rend die Gro­ße Koali­ti­on im aktu­el­len Ent­wurf zur Fach­kräf­te­zu­wan­de­rung die Stär­kung der Gedul­de­ten bewirbt, geht das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um (BMI) nun den umge­kehr­ten Weg: Die Zei­tung WELT berich­tet von einem Refe­ren­ten­ent­wurf des BMI, nach dem gedul­de­ten Flücht­lin­gen, denen vor­ge­wor­fen wird, nicht hin­rei­chend an der Pass­be­schaf­fung mit­ge­wirkt zu haben, der Dul­dungs­sta­tus ent­zo­gen wer­den soll.

PRO ASYL und der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat war­nen vor der Aus­gren­zungs­in­itia­ti­ve des BMI. »Baye­ri­sche Ver­hält­nis­se wer­den in ganz Deutsch­land zur Nor­ma­li­tät. Will­kür­li­che Anfor­de­run­gen an die Mit­wir­kung bei der Pass­ersatz­be­schaf­fung wer­den Wege in ein Blei­be­recht ver­hin­dern«, kri­ti­siert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. Der Ent­wurf sieht wei­te­re Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten vor. »Wenn Arbeits- und Aus­bil­dungs­ver­bo­te ver­hängt wer­den, wird ein Zustand der dau­er­haf­ten Per­spek­tiv­lo­sig­keit geschaf­fen«, so Burk­hardt weiter.

In dem Refe­ren­ten­ent­wurf heißt es: »Wer sei­ne Abschie­bung selbst ver­hin­dert, zum Bei­spiel weil er die Behör­den über Iden­ti­tät oder Staats­an­ge­hö­rig­keit täuscht oder an der Pass­ersatz­be­schaf­fung nicht aus­rei­chend mit­wirkt, darf künf­tig kei­ne Dul­dung mehr erhal­ten«. Die Pra­xis zeigt aber: Oft wird will­kür­lich und für die Betrof­fe­nen nicht abseh­bar feh­len­de Mit­wir­kung vor­ge­wor­fen. Dabei kann das ganz unter­schied­li­che Grün­de haben: Afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, die lan­ge im Iran gelebt haben, erhal­ten kei­ne Papie­re mehr oder soma­li­sche Doku­men­te wer­den oft­mals nicht aner­kannt. Die­se Betrof­fe­nen dür­fen dann laut Gesetz­ent­wurf nicht arbei­ten oder eine Aus­bil­dung anfan­gen – obwohl sie gera­de nicht abge­scho­ben wer­den können.

Schon jetzt zeigt die will­kür­li­che Pra­xis in Bay­ern: Auch mit Dul­dung bekom­men vie­le Asyl­su­chen­de Arbeits- und Aus­bil­dungs­ver­bo­te auf­er­legt, in vie­len Land­krei­sen dür­fen gedul­de­te Flücht­lin­ge nicht ein­mal ein Prak­ti­kum absol­vie­ren, in AnkER-Zen­tren wer­den Flücht­lin­ge iso­liert und ent­rech­tet. »Die Betrof­fe­nen wer­den in die Ille­ga­li­tät getrie­ben. Von mehr als 11.000 Aus­ge­reis­ten aus Bay­ern in 2018 sind ledig­lich 2.600 nach­weis­lich in ihr Her­kunfts­land zurück­ge­kehrt«, beschreibt Ste­phan Dünn­wald, Flücht­lings­rat Bay­ern. »Die baye­ri­sche Art hält nun in ganz Deutsch­land Einzug«.

Dem Betrof­fe­nen soll sogar die Unmög­lich­keit der Abschie­bung zuge­rech­net wer­den, allein weil er Staats­an­ge­hö­ri­ger eines siche­ren Her­kunfts­staa­tes ist. Vom per­sön­li­chen Ver­hal­ten des Betrof­fe­nen ist die Ver­sa­gung der Dul­dung dann nicht mehr abhän­gig. Der Mensch wird auf­grund der Natio­na­li­tät völ­lig unab­hän­gig von sei­nem Ver­hal­ten dis­kri­mi­niert und mit Sank­tio­nen belegt.

PRO ASYL und der Baye­ri­sche Flücht­lings­rat erin­nern, dass schon 2015 und 2017 ähn­li­che Vor­schlä­ge aus der CSU kamen, die aus guten Grün­den kei­ne Mehr­heit fan­den. Die »Dul­dung light« schei­ter­te zu Recht.

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