20.01.2015

Heu­te hat ein Anwalts­team Kla­ge vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te gegen Grie­chen­land ein­ge­reicht. Drei Frau­en und acht Kin­der aus Afgha­ni­stan star­ben vor genau einem Jahr am 20. Janu­ar 2014, als ihr Boot im Schlepp­tau der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che vor der Insel Farm­a­ko­ni­si sank. PRO ASYL geht von einer völ­lig ent­glit­te­nen Push-Back-Ope­ra­ti­on aus. In der Kla­ge­schrift wird vor allem eine Ver­let­zung des Arti­kels 2 (Recht auf Leben) der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on gel­tend gemacht.

Das Ver­fah­ren in Grie­chen­land und vor dem Straß­bur­ger Gerichts­hof wird aus dem Rechts­hil­fe­fonds von PRO ASYL finan­ziert. Gemein­sam mit den Über­le­ben­den und ihren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen in Ham­burg erwar­tet PRO ASYL eine rest­lo­se Auf­klä­rung und zumin­dest eine spä­te Gerech­tig­keit. Die Mili­tär­staats­an­walt­schaft in Athen hat­te Ende Juli 2013 das Ermitt­lungs­ver­fah­ren unter skan­da­lö­sen Umstän­den eingestellt.

„Die trau­ern­den Hin­ter­blie­be­nen in Deutsch­land und anders­wo haben ein Recht auf die gan­ze Wahr­heit und Gerech­tig­keit“, so Karl Kopp, Europa­re­fe­rent von PRO ASYL. „Das Ster­ben und die Push Backs in der Ägä­is müs­sen end­lich aufhören.“

Die Über­le­ben­den wer­fen der grie­chi­schen Küs­ten­wa­che vor, sie sei­en bei stür­mi­scher See mit vol­ler Kraft zurück in Rich­tung Tür­kei gezo­gen wor­den. Die Küs­ten­wa­che behaup­tet, sie hät­te das Boot mit lang­sa­mer Fahrt in Rich­tung Farm­a­ko­ni­si geschleppt. Die Flücht­lin­ge schil­dern eine Push-Back-Ope­ra­ti­on (völ­ker­rechts­wid­ri­ge Zurück­schie­bung), die grie­chi­schen Behör­den behaup­ten, eine See­not­ret­tungs­maß­nah­me durch­ge­führt zu haben. Nach Recher­chen von PRO ASYL sind sol­che Push-Back-Ope­ra­tio­nen gän­gi­ge Pra­xis, um Flücht­lings­boo­te in die Tür­kei zurück­zu­drän­gen. „Ohne Auf­klä­rung und Sank­tio­nie­rung wer­den die Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an der grie­chisch-tür­ki­schen Gren­ze wei­ter­ge­hen“, so Karl Kopp.

PRO ASYL hat die Fall­ak­ten ana­ly­siert. Das Ergeb­nis: Die Ver­let­zung aller Prin­zi­pi­en der See­not­ret­tung führ­te zum Unter­gang des Boo­tes. Fak­tisch fand kei­ne Ret­tungs­ak­ti­on statt, son­dern ein Grenz­schutz­ein­satz mit töd­li­chen Fol­gen. Zudem gab es offen­kun­dig mas­si­ve Ver­tu­schun­gen von Sei­ten der grie­chi­schen Behör­den: Zeit­ab­läu­fe der Ope­ra­ti­on der Küs­ten­wa­che wur­den im Nach­hin­ein verändert.

In den gesam­ten Ermitt­lungs­ak­ten tau­chen kei­ne rele­van­ten tech­ni­schen Auf­zeich­nun­gen auf. Angeb­lich gibt es kei­ne GPS-Daten und Radar­auf­zeich­nun­gen, kei­ne Doku­men­ta­ti­on der Tele­fon- und Funk­kom­mu­ni­ka­ti­on und kei­ne Bild­auf­zeich­nun­gen. Die Küs­ten­wa­che­be­diens­te­ten gaben zudem an, dass die­ser töd­li­che Ein­satz im Rah­men der Fron­tex-Ope­ra­ti­on Posei­don statt­fand. Fron­tex ver­wei­gert bis heu­te jeg­li­che Mit­ver­ant­wor­tung bezo­gen auf den elf­fa­chen Tod und die anhal­ten­den Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in der Ägäis.

Eine detail­lier­te Ana­ly­se fin­det sich im Anhang.

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