03.08.2021

Eigent­lich woll­ten heu­te Abend, 03.08.2021, Deutsch­land und Öster­reich gemein­sam Men­schen in das Kriegs­land Afgha­ni­stan abschie­ben – trotz der ein­deu­ti­gen Aus­sa­ge der afgha­ni­schen Regie­rung, auf­grund der sich ver­schlim­mern­den Sicher­heits­la­ge kei­ne Abschie­bun­gen anneh­men zu wol­len. Doch der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) hat mit einer Eil­ent­schei­dung eine Abschie­bung aus Wien nach Kabul gestoppt – und damit aktu­el­len Infor­ma­tio­nen nach den gesam­ten Flie­ger. Deutsch­land hält bis­lang trotz­dem an der geplan­ten Abschie­bung heu­te von Mün­chen nach Afgha­ni­stan fest.

„Die Eil­ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te bezüg­lich des Falls aus Öster­reich zeigt, wie men­schen­recht­lich bri­sant eine Abschie­bung nach Afgha­ni­stan und wie kri­tisch die Lage vor Ort ist. Deutsch­land darf das nicht igno­rie­ren und muss die ein­zig kon­se­quen­te Ent­schei­dung tref­fen: Den Abschie­be­flie­ger nach Kabul absa­gen und einen Abschie­bungs­stopp erlas­sen!“, kom­men­tiert Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Refe­ren­tin bei PRO ASYL.

Die Ent­schei­dung des EGMR ist eine soge­nann­te „Rule 39-Ent­schei­dung“, mit der der Gerichts­hof in Fäl­len, bei denen ansons­ten eine nicht wie­der­gut­zu­ma­chen­de Men­schen­rechts­ver­let­zung ein­tritt, eine einst­wei­li­ge Anord­nung tref­fen kann. Damit ist es eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung, aller­dings geht es in der Ent­schei­dung gene­rell um die Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan und nicht um etwa­ige beson­de­re Umstän­de des Ein­zel­falls. Die durch die Ent­schei­dung geäu­ßer­ten Zwei­fel an der Abschie­bung sind inso­fern auch für Deutsch­land höchst rele­vant. Im vor­lie­gen­den Fall hat der EGMR kon­kret ange­ord­net, dass die Per­son nicht abge­scho­ben wer­den darf und meh­re­re Fra­gen an Öster­reich gestellt, ins­be­son­de­re zur Bewer­tung der jün­ge­ren Sicher­heits­la­ge in Afghanistan.

Mehr zu der Ent­schei­dung des EGMR und mit Kopie der Ent­schei­dung: https://deserteursberatung.at/index.php/2021/08/03/der-europaeische-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr-stoppt-abschiebung-nach-afghanistan/

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