02.06.2025

Eine 16-jäh­ri­ge Geflüch­te­te aus Soma­lia hat vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin ein Eil­ver­fah­ren gegen ihre Zurück­wei­sung an der deutsch-pol­ni­schen Gren­ze gewon­nen. Das Gericht stell­te in sei­nem Beschluss klar: Die Zurück­wei­sung der schwer ver­letz­ten Jugend­li­chen war rechts­wid­rig. Eben­so haben zwei wei­te­re soma­li­sche Schutz­su­chen­de, die einer ver­folg­ten Min­der­heit ange­hö­ren, ihre Eil­ver­fah­ren gegen ihre Zurück­wei­sung vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt gewon­nen. Alle drei Ver­fah­ren wer­den aus dem Rechts­hil­fe­fonds von PRO ASYL unterstützt.

„PRO ASYL ist erleich­tert, dass das Gericht den Betrof­fe­nen zu ihrem Recht ver­hol­fen hat. Die euro­pa­rechts­wid­ri­ge Pra­xis, Asyl­su­chen­de zurück­zu­wei­sen, muss sofort been­det wer­den. Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Dob­rindt hat mit sei­nem natio­na­len Allein­gang genug Leid für Schutz­su­chen­de ver­ur­sacht und außen­po­li­ti­schen Scha­den ange­rich­tet“, erklärt Karl Kopp, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

Ein Team von PRO ASYL war unmit­tel­bar nach der Anwei­sung von Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Dob­rindt an die Gren­ze gereist. Vor Ort tra­fen sie auf mehr­fach zurück­ge­wie­se­ne Schutz­su­chen­de – unter ihnen die 16-Jäh­ri­ge, die sich auf­grund ihrer Ver­let­zun­gen kaum noch fort­be­we­gen konn­te. Drei­mal wur­de sie trotz ihrer Min­der­jäh­rig­keit und ihres kri­ti­schen Gesund­heits­zu­stands von deut­schen Grenzbeamt*innen abge­wie­sen. Gemein­sam mit pol­ni­schen Part­ner­or­ga­ni­sa­tio­nen sorg­te PRO ASYL für ihre medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, Unter­brin­gung und recht­li­che Ver­tre­tung in Polen und Deutschland.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin hat nun bestä­tigt: Die Zurück­wei­sun­gen der jun­gen Frau sowie der zwei soma­li­schen Män­ner ver­sto­ßen gegen deut­sches und euro­päi­sches Recht.

Die Ver­su­che von Alex­an­der Dob­rindt, durch popu­lis­ti­sche Rhe­to­rik ein Kli­ma der Här­te zu schaf­fen, gehen nicht nur zulas­ten schutz­be­dürf­ti­ger Men­schen – sie ste­hen auch im Wider­spruch zum gel­ten­den Recht. Wer Geflüch­te­te trotz offen­sicht­li­cher Hilfs­be­dürf­tig­keit zurück­weist, han­delt nicht nur unethisch, son­dern rechts­wid­rig. Zudem gefähr­det die­ser natio­na­le Allein­gang die euro­päi­sche Einheit.

Die 16-Jäh­ri­ge war im Mai 2025 gemein­sam mit zwei wei­te­ren soma­li­schen Geflüch­te­ten nach wochen­lan­ger Flucht in kri­ti­schem Zustand an der Grenz­brü­cke bei Frank­furt (Oder) ange­kom­men – geschwächt, ver­letzt und medi­zi­nisch unter­ver­sorgt. Trotz ihres Zustands wur­de sie ohne Prü­fung ihres Schutz­ge­suchs nach Polen zurück­ge­scho­ben. Erst durch zivil­ge­sell­schaft­li­che Unter­stüt­zung sowie die Inter­ven­ti­on einer Anwäl­tin konn­te die Zurück­wei­sung erfolg­reich ange­foch­ten werden.

PRO ASYL for­dert ein sofor­ti­ges Ende rechts­wid­ri­ger Zurück­wei­sun­gen an den deut­schen Gren­zen. Zudem braucht es eine umfas­sen­de poli­ti­sche Auf­ar­bei­tung die­ses Fal­les und ähn­li­cher Fäl­le, um sys­te­ma­ti­sche Rechts­ver­stö­ße und unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tun­gen künf­tig zu verhindern.

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