03.02.2016

Die Bun­des­re­gie­rung setzt mit dem am Mitt­woch beschlos­se­nen Asyl­pa­ket II auf eine Poli­tik von Här­te und Unver­hält­nis­mä­ßig­keit gegen­über Men­schen auf der Flucht, kri­ti­sie­ren Amnes­ty Inter­na­tio­nal, Deut­scher Anwalt­ver­ein (DAV) und PRO ASYL. „Die neu­en beschleu­nig­ten Ver­fah­ren gefähr­den mas­siv die Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen“, sagt  Sel­min Çalış­kan, Gene­ral­se­kre­tä­rin von Amnes­ty Inter­na­tio­nal in Deutsch­land. „Anstatt zu gewähr­leis­ten, dass Asyl­an­trä­ge ein­fach schnel­ler bear­bei­tet wer­den, was gera­de für die Betrof­fe­nen wich­tig ist, wer­den die Ver­fah­ren ver­schlech­tert. Der Zeit­druck auf die Sach­be­ar­bei­ter wird erhöht, und die indi­vi­du­el­len Grün­de für Flucht und Asyl kön­nen kaum noch geprüft werden.“ 

Bei den Schnell­ver­fah­ren gel­ten extrem kur­ze Fris­ten. Ins­be­son­de­re Flücht­lin­ge ohne Papie­re wer­den die­sen Ver­fah­ren unter­wor­fen, weil ihnen eine man­geln­de Mit­wir­kungs­be­reit­schaft im Asyl­ver­fah­ren unter­stellt wird. Damit wird das Schnell­ver­fah­ren zum Stan­dard­ver­fah­ren. PRO-ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burk­hardt warnt: „Es darf kei­ne rechts­schutz­frei­en Räu­me geben, Schnell-Ableh­nun­gen dür­fen nicht zum Stan­dard werden.“

In den beson­de­ren Auf­nah­me­zen­tren ist kei­ne kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung vor­ge­se­hen. Fai­re Asyl­ver­fah­ren und die Kor­rek­tur von Fehl­ent­schei­dun­gen durch die Arbeit von Rechts­an­wäl­ten sowie Gerich­ten wer­den kaum noch mög­lich sein. „Um der Rechts­weg­ga­ran­tie des Grund­ge­set­zes zu ent­spre­chen, ist es erfor­der­lich, dass jeder Flücht­ling in jedem Sta­di­um des Ver­fah­rens die Mög­lich­keit hat, sich anwalt­lich bera­ten und ver­tre­ten zu las­sen“, sagt Rechts­an­wäl­tin Gise­la Seid­ler, Vor­sit­zen­de des Aus­schus­ses Aus­län­der- und Asyl­recht des Deut­schen Anwalt­ver­eins. „Des­halb ist es erfor­der­lich, neue Model­le der Finan­zie­rung der anwalt­li­chen Bera­tung zu fin­den.“ Wegen des jüngst ein­ge­führ­ten Sach­leis­tungs­prin­zips ver­fü­gen vie­le Asyl­su­chen­de gar nicht über die finan­zi­el­len Mit­tel, um einen Rechts­an­walt zu beauftragen.

Selbst Men­schen, die krank oder durch Erleb­nis­se in ihrem Her­kunfts­land schwer trau­ma­ti­siert sind, kön­nen mit dem neu­en Gesetz leich­ter abge­scho­ben wer­den. Der Gesetz­ent­wurf sieht vor, dass von Geset­zes wegen eine Ver­mu­tung besteht, „dass der Abschie­bung gesund­heit­li­che Grün­de nicht ent­ge­gen­ste­hen“. Rei­chen Kran­ke ein ärzt­li­ches Attest nicht unver­züg­lich ein, bleibt die­ses unbe­rück­sich­tigt. Attes­te von Psy­cho­the­ra­peu­ten sol­len nicht aus­rei­chen, obwohl hier eine beson­de­re Exper­ti­se in der Trau­ma­be­hand­lung und ‑dia­gno­se besteht. „Die Regie­rung gefähr­det so das Leben und die Gesund­heit der Betrof­fe­nen“, kri­ti­siert Burkhardt. 

Laut Gesetz­ent­wurf soll der Fami­li­en­nach­zug für sub­si­di­är Geschütz­te, zum Bei­spiel Men­schen aus Kriegs­ge­bie­ten, für zwei Jah­re aus­ge­setzt wer­den. In der Pra­xis wür­de dies mit dem Asyl­ver­fah­ren und der Bear­bei­tungs­zeit für den Antrag auf Zusam­men­füh­rung eine mehr­jäh­ri­ge Tren­nung von Fami­li­en bedeu­ten. Die dro­hen­de Aus­set­zung des Fami­li­en­nach­zugs wird den der­zei­ti­gen Trend ver­stär­ken, dass Klein­kin­der, Kin­der und Frau­en sich auf die lebens­ge­fähr­li­che Flucht­rou­te und in die Hän­de von Schleu­sern bege­ben. „Mit die­ser Poli­tik unter­läuft die Bun­des­re­gie­rung ihren selbst­ge­stell­ten Anspruch auf eine zügi­ge Inte­gra­ti­on in Deutsch­land“, sagt Çalış­kan. „Die Zusam­men­füh­rung mit ihrer Fami­lie und das Wis­sen um ihre Sicher­heit sind wich­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen dafür, dass Geflüch­te­te Per­spek­ti­ven für das Leben in einem neu­en Land ent­wi­ckeln und Trau­ma­ta von Krieg und Flucht ver­ar­bei­ten können.“

Der Vor­schlag, Tune­si­en, Alge­ri­en und Marok­ko zu „siche­ren“ Her­kunfts­staa­ten zu erklä­ren, stößt auf mas­si­ve Kri­tik. Çalış­kan: „Das Kon­zept der ‚siche­ren Her­kunfts­län­der‘ ist nicht mit dem Recht auf ein indi­vi­du­el­les Asyl­ver­fah­ren ver­ein­bar. In Bezug auf die Maghreb-Staa­ten scheint die dor­ti­ge Men­schen­rechts­si­tua­ti­on bei den Über­le­gun­gen über­haupt kei­ne Rol­le gespielt zu haben.“ In Marok­ko und Tune­si­en doku­men­tiert Amnes­ty seit Jah­ren Fol­ter durch Poli­zei und Sicher­heits­kräf­te. In bei­den Län­dern wur­den Homo­se­xu­el­le wegen ihrer sexu­el­len Ori­en­tie­rung vor Gericht gestellt und zu Haft­stra­fen ver­ur­teilt. In Tune­si­en, aber auch in Alge­ri­en, wird das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung eingeschränkt.

Die Orga­ni­sa­tio­nen wer­fen der Bun­des­re­gie­rung vor, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen in die­sen Staa­ten zu igno­rie­ren und statt­des­sen Per­sil-Schei­ne aus­zu­stel­len, die dazu füh­ren, dass in den Eil­ver­fah­ren die Flucht­grün­de prak­tisch nicht mehr geprüft werden.

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