23.04.2021

Recher­chen zei­gen: Die Ent­schei­dung Däne­marks, zahl­rei­chen syri­schen Geflüch­te­ten den Schutz­ti­tel zu ent­zie­hen und sie durch Repres­sio­nen zur Aus­rei­se nach Syri­en zu nöti­gen, basiert auf mani­pu­lier­ten oder fehl­in­ter­pre­tier­ten Lage­be­rich­ten. Auch die Bun­des­re­gie­rung muss ihre gera­de öffent­lich gewor­de­nen Abschie­bungs­vor­be­rei­tun­gen ein­stel­len: Syri­en ist nicht sicher!

Däne­marks Migra­ti­ons­be­hör­de hat mitt­ler­wei­le rund 250 syri­schen Geflüch­te­ten den Schutz­ti­tel ent­zo­gen. Grund­la­ge ist die fal­sche Behaup­tung, die Regi­on Damas­kus sei sicher. Däni­sche Recher­chen offen­ba­ren jetzt, dass die däni­schen Lage­be­rich­te, die die­se Behaup­tung stüt­zen soll­ten, auf Mani­pu­la­tio­nen oder Fehl­in­ter­pre­ta­tio­nen beru­hen. Zeit­gleich zei­gen Berich­te der ZEIT und der WELT, dass auch die Bun­des­re­gie­rung auf dubio­sen Wegen Abschie­bun­gen syri­scher Staats­an­ge­hö­ri­ger vorbereitet.

Vor dem Hin­ter­grund war­nen die Lan­des­flücht­lings­rä­te, PRO ASYL, med­ico inter­na­tio­nal, die Kam­pa­gne #Syria­Not­Safe und Adopt a Revo­lu­ti­on ein­dring­lich vor Abschie­bun­gen nach Syri­en. Wie alle Lage­be­rich­te des Aus­wär­ti­gen Amtes der letz­ten Jah­re beto­nen, gibt es kei­ne siche­ren Gebie­te in Syri­en: Lan­des­weit kommt es zu will­kür­li­chen Inhaf­tie­run­gen, Fol­ter und ande­ren Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen. Ob Däne­mark oder Deutsch­land: Es gilt die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on. Sie ver­bie­tet Abschie­bun­gen in Staa­ten, in denen Fol­ter oder ent­wür­di­gen­de Behand­lung droht.

Däne­mark: Mani­pu­lier­te und fehl­in­ter­pre­tier­te Lageberichte

Däne­marks Regie­rung begrün­det den Ent­zug der Schutz­ti­tel mit zwei Syri­en-Lage­be­rich­ten von Febru­ar 2019 und Okto­ber 2020. Mitt­ler­wei­le haben sich alle der dar­in nament­lich als Quel­len ange­führ­ten unab­hän­gi­gen Syrien-Analyst*innen von den Schluss­fol­ge­run­gen distan­ziert, die die Behör­den aus den Berich­ten zie­hen. Acht der Analyst*innen haben sich mit einer öffent­li­chen Erklä­rung an die däni­schen Behör­den gewandt und for­dern die Regie­rung auf, ihre Ent­schei­dung zu revi­die­ren. Auch der Däni­sche Flücht­lings­rat, der einen der Berich­te mit­ver­ant­wor­tet, kri­ti­siert die Ent­schei­dung der Regierung.

Nach Anga­ben von Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen droht aktu­ell bis zu 1250 Men­schen der Ent­zug ihres Auf­ent­halts­ti­tels. Die Betrof­fe­nen sol­len durch die Unter­brin­gung in Aus­rei­se­zen­tren sowie Arbeits- und Aus­bil­dungs­ver­bo­te zur Aus­rei­se genö­tigt wer­den. Die Maß­nah­me trennt Fami­li­en und zwingt bereits inte­grier­te Geflüch­te­te, ihre Arbeit, ihr Stu­di­um oder ihre Schul­aus­bil­dung auf­zu­ge­ben. Von Abschie­bun­gen sehen die däni­schen Behör­den ab, da Däne­mark davor zurück­schreckt, die nöti­gen Kon­tak­te zum Assad-Regime aufzunehmen.

Deutsch­land: Dubio­se Abschie­be­plä­ne des Innenministeriums

Nach Berich­ten der ZEIT und der WELT prüft das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um aktu­ell Mög­lich­kei­ten, syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge abzu­schie­ben oder zur Aus­rei­se zu drän­gen. Auch wenn bis­lang nur von Abschie­bun­gen von Straf­tä­tern oder soge­nann­ten „Gefähr­dern“ die Rede ist, dro­hen schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen sowie ein inten­dier­ter Tabu­bruch: Nach Abschie­bun­gen von Straf­tä­tern oder “Gefähr­dern” dro­hen mit­tel- oder lang­fris­tig auch Abschie­bun­gen ande­rer Gruppen.

Nach Recher­chen der ZEIT plant die Bun­des­re­gie­rung der­zeit kei­ne Abschie­bun­gen in vom Assad-Regime kon­trol­lier­te Regio­nen oder in den von dschi­ha­dis­ti­schen Mili­zen domi­nier­ten Nord­wes­ten. Es gebe jedoch Son­die­run­gen von Abschie­bun­gen in den kur­disch gepräg­ten Nord­os­ten. Auch die „kur­di­schen Gebie­te im Nord­irak und in der Tür­kei“ wür­den in Betracht gezogen.

Die Lan­des­flücht­lings­rä­te, PRO ASYL, med­ico inter­na­tio­nal, die Kam­pa­gne #Syria­Not­Safe und Adopt a Revo­lu­ti­on kri­ti­sie­ren das Vor­ge­hen scharf. Offen­sicht­lich dro­hen wei­te­re, dem Wahl­kampf geschul­de­te dubio­se Deals mit Akteu­ren wie der Tür­kei, die in Syri­en völ­ker­rechts­wid­rig agiert  – und mög­li­cher­wei­se auch mit der kur­di­schen Selbst­ver­wal­tung in Nord­ost­sy­ri­en, die jedoch bis­lang von der Bun­des­re­gie­rung über­haupt nicht aner­kannt wird. Bei Abschie­bun­gen in von ihr kon­trol­lier­te Gebie­te müss­te die Bun­des­re­gie­rung mit ihr zusam­men­ar­bei­ten. Statt sol­cher recht­lich und außen­po­li­tisch frag­wür­di­gen Bemü­hun­gen müs­sen die  Behör­den mit syri­schen Straf­tä­tern und “Gefähr­dern” in Deutsch­land auf der Grund­la­ge rechts­staat­li­cher Prin­zi­pi­en verfahren.

Wie sehr das popu­lis­ti­sche Ziel, unbe­dingt nach Syri­en abzu­schie­ben, zu Las­ten rechts­staat­li­cher Prin­zi­pi­en geht, zeigt auch der Sach­ver­halt, dass das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um laut dem Bericht der WELT plant, syri­sche Häft­lin­ge mit dem Ver­spre­chen einer Haft­zeit­ver­kür­zung zur Aus­rei­se zu bewegen.

Statt schmut­zi­ge Rück­nah­me­deals ein­zu­fä­deln, muss die Bun­des­re­gie­rung end­lich akzep­tie­ren, dass Syri­en-Abschie­bun­gen bis auf Wei­te­res nicht mög­lich sind. Erst im März hat das Euro­päi­sche Par­la­ment die EU-Mit­glied­staa­ten in einer Reso­lu­ti­on dar­an erin­nert, „dass Syri­en kein siche­res Land für eine Rück­kehr ist“ und alle EU-Mit­glied­staa­ten auf­ge­for­dert, „von einer Ver­la­ge­rung der natio­na­len Poli­tik in Rich­tung der Aberken­nung des Schutz­sta­tus für bestimm­te Kate­go­rien von Syrern abzu­se­hen und die­sen Trend umzu­keh­ren, wenn sie eine sol­che Poli­tik bereits ver­folgt haben.“

Ter­min­hin­weis: Pro­test­kund­ge­bung der Kam­pa­gne #Syria­Not­Safe an der Däni­schen Bot­schaft: 09. Mai 2021, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Rauch­stra­ße 1, 10787 Berlin

Pres­se­kon­tak­te:

Adopt a Revo­lu­ti­on: presse@adoptrevolution.org / 0176 32606602

PRO ASYL: presse@proasyl.de / 069 24231430

Lan­des­flücht­lings­rä­te: Flücht­lings­rat SH, public@frsh.de / 0431–5568 5640

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