Mangelnder Rechtsschutz auf dem Prüfstein
PRO ASYL begrüßt Hinweis auf den Grundsatz der europäischen Solidarität
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Eilantrag eines irakischen Flüchtlings stattgegeben und erstmalig eine Abschiebung nach Griechenland gestoppt. PRO ASYL begrüßt diesen Beschluss. Der betroffene Flüchtling ist damit vorerst vor der drohenden Rechtlosigkeit und Obdachlosigkeit in Griechenland geschützt.
Nachdem bereits über 70 deutsche Verwaltungsgerichte aufgrund der eklatanten Missstände im griechischen Asylsystem Überstellungen nach Griechenland gestoppt haben, eröffnet der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit, dass im Hauptverfahren endlich der Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes bei drohenden Abschiebungen im Dublinverfahren auf den Prüfstand kommt. Bemerkenswert ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht dem „europarechtliche(n) Grundsatz der Solidarität … bei einer erheblichen Überlastung des Asylsystems eines Mitgliedstaates“ große Bedeutung beimisst.
gez. Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL
Hinweis:
Die Presseerklärung und den Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes finden Sie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes unter der Rubrik „Presseerklärungen“
Dokumente zur Situaton von Flüchtlingen in Griechenland finden Sie auf unserer Homepage