02.05.2009

Kri­ti­sche Stel­lung­nah­men einer Exper­ten­mehr­heit sind zu erwarten

PRO ASYL: Die Abschaf­fung des Geset­zes ist nötig

Am kom­men­den Mon­tag führt der Bun­des­tags­aus­schuss für Arbeit und Sozia­les eine öffent­li­che Anhö­rung zum Antrag der Frak­ti­on der Grü­nen auf Auf­he­bung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes (BT-Drs 16/10837) durch http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/108/1610837.pdf.

PRO ASYL erwar­tet, dass sich die gro­ße Mehr­heit der gela­de­nen Exper­tin­nen und Exper­ten kri­tisch zum im Jah­re 1993 als Teil des Asyl­kom­pro­mis­ses geschaf­fe­nen Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz äußert und für sei­ne Abschaf­fung plä­diert. Die in der Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge ver­tre­te­nen Ver­bän­de haben bereits deut­lich gemacht, dass sie den Gesetz­ent­wurf der Grü­nen mit Nach­druck unterstützen.

Mit einer Absen­kung der Leis­tun­gen weit unter das Niveau der Sozi­al­hil­fe soll­te das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz ande­re Flücht­lin­ge von der Inan­spruch­nah­me des Asyl­rechts abhal­ten. Die betrof­fe­nen Aus­län­der erhal­ten Sach­leis­tun­gen im Wert von 184 Euro monat­lich. Zusätz­lich soll ein Bar­be­trag von 1,34 Euro pro Tag den gesam­ten per­sön­li­chen Bedarf für Ver­kehrs­mit­tel, Tele­fon, Por­ti, Zusat­zer­näh­rung usw. decken. Die Beträ­ge der Grund­leis­tun­gen nach dem Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz (der Bar­be­trag von 40,90 Euro pro Monat sowie der rech­ne­ri­sche Soll­wert der Sach­leis­tun­gen) sind seit über 15 Jah­ren unver­än­dert geblie­ben. Eine Anpas­sung an die Preis­ent­wick­lung hat nie­mals stattgefunden.

Statt­des­sen wur­den mit sys­te­ma­ti­scher Sala­mi­tak­tik immer mehr Men­schen zu „Leis­tungs­be­rech­tig­ten“;, d.h. Opfern des Geset­zes. Der Per­so­nen­kreis, für den die Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen gel­ten soll­ten, umfass­te ursprüng­lich nur Asyl­su­chen­de in den ers­ten zwölf Mona­ten ihres Auf­ent­hal­tes. Durch Geset­zes­ver­schär­fun­gen 1997. 2005 und 2007 wur­de die Grup­pe der Betrof­fe­nen um ein Viel­fa­ches erwei­tert und die Zeit der Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen auf min­des­tens 48 Mona­te erhöht. Dies trifft inzwi­schen längst nicht mehr nur Asyl­su­chen­de, son­dern auch gedul­de­te Aus­län­der, Inha­ber eines vor­über­ge­hen­den Blei­be­rechts und ande­re Personengruppen.

Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz pro­du­ziert sys­te­ma­tisch und vor­sätz­lich Ver­elen­dung. Die Reduk­ti­on auf Sach­leis­tun­gen, die Unter­brin­gung in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten, die Beschrän­kung der Bewe­gungs­frei­heit durch die soge­nann­te Resi­denz­pflicht machen vie­le auf Dau­er psy­chisch und phy­sisch krank.

„Das Sozi­al­recht ist weder ein geeig­ne­tes noch ein legi­ti­mes Mit­tel der Steue­rung des Zugangs zum Flücht­lings­schutz und der Zuwan­de­rung. Dies gilt um so mehr ange­sichts der kata­stro­pha­len psy­cho­so­zia­len und gesund­heit­li­chen Fol­gen, die das Gesetz hat“, kri­ti­siert der als Exper­te gela­de­ne Georg Clas­sen vom Flücht­lings­rat Ber­lin das Gesetz. PRO ASYL for­dert sei­ne umge­hen­de Abschaffung.

gez. Bernd Mesovic

Refe­rent

Hin­weis: Die Stel­lung­nah­me von Georg Clas­sen stel­len wir am Mon­tag nach Ende der Anhö­rung zum Down­load auf unse­rer Home­page bereit.

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