Den Menschenrechten geht es gut in Deutschland, behauptet die Bundesregierung in ihrem Staatenbericht im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens. Am 2. Februar 2009 steht dabei die Umsetzung von Menschenrechtsabkommen hierzulande vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf auf dem Prüfstand.
Die optimistische Sicht des deutschen Sachstandes, die in der Behauptung der Regierung kulminiert, die Menschenrechte „gelten in Deutschland für jedermann, und dies nicht nur auf dem Papier, sondern in der alltäglichen Rechtswirklichkeit“, wird von Menschenrechtsorganisationen nicht geteilt. Bei einer Pressekonferenz in Berlin stellten heute Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Frauenrates, des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, PRO ASYL und des Forum Menschenrechte dem Anspruch die deutsche Wirklichkeit gegenüber.
„In Bezug auf die Umsetzung des Asylrechtes hat die Bundesregierung ein ganzes Potemkinsches Dorf aufgebaut, in dem es sicher und gemütlich zugeht,“ kommentierte PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt das angeblich besondere Anliegen der Bundesregierung: Ihr uneingeschränktes Bekenntnis zum Schutz politisch Verfolgter. Die Realität ist: Deutschland beteiligt sich im EU-Verbund an Maßnahmen an den Außengrenzen, mit denen Schutzsuchende gerade daran gehindert werden sollen, EU-Territorium zu erreichen und einen Asylantrag zu stellen. Die Kooperation mit menschenrechtsverletzenden Regimen kennt beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen und bei der paramilitärischen Grenzsicherung keine Grenzen.
Von einem subjektiven Recht auf Asyl, das die Bundesregierung besonders herausstellt, kann in der Realität nicht die Rede sein, wenn etwa im Rahmen der Dublin II-Verordnung Asylsuchende ohne Prüfung ihrer Fluchtgründe und ohne effektiven Rechtsschutz in einen EU-Mitgliedsstaat abgeschoben werden, in dem sie – wie in Griechenland – weitgehend rechtlos sind.
Hinter der Fassade des regierungsamtlichen Potemkin-Dorfes leben weitere Personengruppen, denen die Politik der Bundesregierung keine Sicherheit bietet: Seit 2004 hat Deutschland in ca. 50.000 Fällen den in früheren Jahren gewährten Flüchtlingsstatus widerrufen – und steht mit dieser Praxis in Europa alleine da.
Auch die Gruppe der Kettengeduldeten mit langem Aufenthalt ist inzwischen wieder auf über 110.000 Menschen angewachsen. Die Bundesregierung schreibt sich auf die menschenrechtliche Haben-Seite ihrer Bilanz, dass 50.000 Personen einen Aufenthaltstitel nach der Altfallregelung erhalten hätten. Doch selbst diese Messe ist noch nicht gesungen. Etwa die Hälfte der Betroffenen haben den Status nur „auf Probe“ erhalten. Ihr weiteres Schicksal ist von der Entwicklung des Arbeitsmarktes abhängig.
Alles in allem setzt die Bundesregierung mit dem Bericht auf das Prinzip Hoffnung: Sie hofft, dass es der Menschenrechtsrat so genau nicht wissen will.
PS.: Eine ausführliche Analyse der Menschenrechtspolitik in Deutschland finden Sie auf unserer Homepage.