17.06.2016

PRO ASYL: Gesetz wäre fol­gen­schwe­rer Dammbruch

Die Ent­schei­dung des Bun­des­rat über den Gesetz­ent­wurf zur Ein­stu­fung von Maghreb-Staa­ten als „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ wird ver­tagt. PRO ASYL for­dert den Bun­des­rat auf, den Gesetz­ent­wurf abzulehnen.

Für PRO ASYL ist das Gesetz klar rechts­wid­rig und wider­spricht der Recht­spre­chung des Ver­fas­sungs­ge­richts. Mit ver­hee­ren­den Fol­gen für Asyl­su­chen­de aus den Maghreb­staa­ten: Statt einer fai­ren und gründ­li­chen Prü­fung ihrer Flucht­grün­de wür­de ihr Antrag in einem Schnell­ver­fah­ren abge­wie­sen werden.

Nach Ein­schät­zung des Deut­schen Anwalt­ver­eins ist die Ein­stu­fung der drei Staa­ten als siche­re Her­kunfts­staa­ten mit Anhang I der Ver­fah­rens­richt­li­nie nicht ver­ein­bar und ent­spricht nicht den Kri­te­ri­en des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes in sei­nem Urteil vom 14.05.1996 für die Bestim­mung eines Staa­tes zum siche­ren Herkunftsstaat.

Staa­ten, in denen gefol­tert wird, demo­kra­ti­sche Grund­rech­te miss­ach­tet und die Men­schen­rech­te ver­letzt wer­den, sind kei­ne siche­ren Her­kunfts­staa­ten. PRO ASYL appel­liert an die Bun­des­län­der, die­sem Gesetz eine kla­re Absa­ge zu ertei­len und sich nicht auf fau­le in etwa­igen Nach­ver­hand­lun­gen ein­zu­las­sen. Die­ses Gesetz wäre ein fol­gen­schwe­rer Damm­bruch, dar­an kön­nen auch Pro­to­kol­lerklä­run­gen und Zuge­ständ­nis­se der Bun­des­re­gie­rung in ande­ren The­men­be­rei­chen der Flücht­lings­po­li­tik nichts ändern.

Zusam­men mit Amnes­ty Inter­na­tio­nal appel­lier­te PRO ASYL in einem offe­nen Brief an die Bun­des­län­der, den Gesetz­ent­wurf zu stop­pen. Wie vie­le Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen darf sich ein Land leis­ten, bis es in Deutsch­land nicht mehr als „sicher“ gilt? Wenn die Maghre­b­-Staa­ten als „sicher“ ein­ge­stuft wer­den, wird die rechts­staat­li­che rote Linie über­schrit­ten“, bekla­gen Amnes­ty Inter­na­tio­nal und PRO ASYL.

Zur Men­schen­rechts­la­ge in den Maghrebstaaten

Marok­ko

Marok­ko ist kein demo­kra­ti­scher Staat. Die Behör­den schrän­ken das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung sowie die Ver­ei­ni­gungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit mas­siv ein. Das US Depar­te­ment of Sta­te hat zudem Fol­ter­fäl­le in Marok­ko fest­ge­stellt und kri­ti­siert die Kor­rup­ti­on in allen Regie­rungs­be­rei­chen und das Feh­len von Rechts­staat­lich­keit. Frau­en sind durch die Geset­ze nur unzu­rei­chend vor sexu­el­ler Gewalt geschützt und Homo­se­xua­li­tät kann mit bis zu drei Jah­ren Haft bestraft wer­den. Allein der West­sa­ha­ra - Kon­flikt reicht aus, um Marok­ko nicht als siche­ren Her­kunfts­staat ein­zu­stu­fen: Marok­ko hat seit 1975 gro­ße Tei­le der West­sa­ha­ra annek­tiert und geht mas­siv gegen sahr­aui­sche Akti­vis­ten vor.

Tune­si­en

Bezo­gen auf Tune­si­en rei­chen die Aus­füh­run­gen der Bun­des­re­gie­rung selbst zur Men­schen­rechts­la­ge schon aus, um zu ver­deut­li­chen, dass Tune­si­en kein „siche­rer Her­kunfts­staat“ ist. Der Gesetz­ent­wurf selbst bestä­tigt, dass es zu extra­le­ga­len Tötun­gen in Haft sowie zu Fol­ter­fäl­len gekom­men ist und dass eine Bestra­fung von homo­se­xu­el­len Hand­lun­gen prak­ti­ziert wird, die flücht­lings­recht­lich nicht anders als Ver­fol­gung ein­zu­stu­fen ist. Schon der Gesetz­ent­wurf selbst macht also deut­lich, war­um sich die Ein­stu­fung von Tune­si­en als siche­rer Her­kunfts­staat nicht recht­fer­ti­gen lässt.

Alge­ri­en

Die Men­schen­rechts­la­ge in Alge­ri­en ent­spricht nicht den Anfor­de­run­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts an einen siche­ren Her­kunfts­staat. So ist die Ver­ei­ni­gungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit nicht gewähr­leis­tet und die Mei­nungs- und Pres­se­frei­heit beschränkt. Wei­te­re Men­schen­rechts­de­fi­zi­te sind die weit­rei­chen­de Kor­rup­ti­on, die Bedin­gun­gen in Gefäng­nis­sen und die Miss­hand­lun­gen von Inhaf­tier­ten, Gewalt gegen­über und Dis­kri­mi­nie­rung von Frau­en und die Ein­schrän­kung von Arbeit­neh­mer­rech­ten. Auch kommt es bei der Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung zu Folterfällen.

Zum offe­nen Brief von AI und PRO ASYL geht es hier.

Zur aus­führ­li­chen Stel­lung­nah­me von PRO ASYL geht es hier.

Wei­te­re Stel­lung­nah­men: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a04/anhoerungen/79-sitzung-inhalt/419476

Alle Presse­mitteilungen