20.01.2016

Das geplan­te Gesetz zur Ein­füh­rung beschleu­nig­ter Asyl­ver­fah­ren stößt bei der Bun­des­wei­ten Arbeits­ge­mein­schaft Psy­cho­so­zia­ler Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer (BAfF), Med­ico Inter­na­tio­nal, PRO ASYL und dem Bun­des­fach­ver­band unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge auf gro­ße Beden­ken. Die Orga­ni­sa­tio­nen befürch­ten, dass dadurch vie­len Asyl­su­chen­den der Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren ver­wehrt blei­ben wird. Beson­ders schwer­wie­gend wür­de dies beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge tref­fen, wie Kran­ke, Trau­ma­ti­sier­te oder Min­der­jäh­ri­ge. Die vier Orga­ni­sa­tio­nen haben heu­te den Auf­ruf „Asyl­pa­ket II stop­pen – Kei­ne Ein­schrän­kung von fai­ren Asyl­ver­fah­ren“ ver­öf­fent­licht, in dem sie die Bun­des­re­gie­rung und alle Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges auf­for­dern, die Ver­schär­fun­gen des Asyl­pa­kets II abzu­leh­nen. Der „Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung beschleu­nig­ter Asyl­ver­fah­ren“ (Asyl­pa­ket II) soll noch im Janu­ar vom Kabi­nett beschlos­sen und ins Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht werden.

Die Orga­ni­sa­tio­nen wen­den sich gegen die Ein­füh­rung „beschleu­nig­ter Ver­fah­ren“, die u.a. für all die­je­ni­gen gel­ten sol­len, denen das Feh­len von Aus­weis­do­ku­men­ten vor­ge­wor­fen wird. Da die meis­ten Schutz­su­chen­den ohne Päs­se flie­hen, könn­te künf­tig die Mehr­heit aller Asyl­su­chen­den von Schnell­ver­fah­ren in beson­de­ren Auf­nah­me­zen­tren betrof­fen sein. Asyl­su­chen­de sol­len dort inner­halb weni­ger Tage abge­fer­tigt wer­den, ein Schutz­an­spruch wird für vie­le auf­grund des Her­kunfts­lan­des vor­ab pau­schal ange­zwei­felt. Ein fai­res Ver­fah­ren lässt sich so nicht organisieren.

Die Erfah­run­gen aus der Arbeit der psy­cho­so­zia­len Zen­tren zei­gen, dass für trau­ma­ti­sier­te Men­schen ein­wö­chi­ge Schnell­ver­fah­ren beson­ders fatal wären. Sie benö­ti­gen viel mehr Zeit als eine Woche um sta­bil genug für eine Anhö­rung zu sein und ihre Asyl­grün­de detail­liert vor­zu­le­gen. Auch die Berück­sich­ti­gung und zeit­lich inten­si­ve Über­prü­fung kin­der­spe­zi­fi­scher Flucht­grün­de wäre in den geplan­ten Schnell­ver­fah­ren unmöglich.

Auch im Fall von krank­heits-beding­ten Abschie­bungs­hin­der­nis­sen sieht der Gesetz­ent­wurf gra­vie­ren­de Ver­schär­fun­gen vor. Kran­ke müs­sen künf­tig mit detail­lier­ten Attes­ten nach­wei­sen, war­um eine Erkran­kung gegen die Abschie­bung spricht. Rei­chen sie das Attest nicht unver­züg­lich ein, bleibt die­ses unbe­rück­sich­tigt. Im Klar­text heißt dies: Im Zwei­fel wird abge­scho­ben. Ins­be­son­de­re trau­ma­ti­sier­te Men­schen wird die­se Vor­ge­hens­wei­se gefähr­den. Das von Aus­län­der­be­hör­den gesä­te Miss­trau­en gegen auf post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­run­gen spe­zia­li­sier­te Ärz­te wird so ins Gesetz geschrie­ben. Der Gesetz­ge­ber spielt mit dem Leben der Betroffenen.

Der Gesetz­ent­wurf sieht zudem eine Ver­schär­fung des Fami­li­en­nach­zugs vor. Wie weit­ge­hend die Restrik­ti­on sein soll, ist in der Koali­ti­on umstrit­ten. Die Orga­ni­sa­tio­nen befürch­ten, dass Begren­zun­gen des Fami­li­en­nach­zugs dazu füh­ren, dass vie­le Ange­hö­ri­ge, auch Kin­der, die lebens­ge­fähr­li­che Flucht übers Meer auf sich neh­men wer­den anstatt auf eine Visa­er­tei­lung zu warten.

Aus der Sicht der Orga­ni­sa­tio­nen führt das neue Gesetz zu einer unzu­mut­ba­ren Asyl­pra­xis, die jeder ethi­schen, medi­zi­ni­schen und psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Grund­la­ge entbehrt.

Der Auf­ruf wird bereits unter­stützt von Ärz­te der Welt, dem Ver­ein demo­kra­ti­scher Ärz­tin­nen und Ärz­te, der Deut­schen Sek­ti­on der Inter­na­tio­na­len Ärz­te für die Ver­hü­tung des Atom­krie­ges, Ärz­te in sozia­ler Ver­ant­wor­tung e.V. (IPPNW) und der Bun­des­wei­ten Kam­pa­gne der Medibüros/Medinetze in Deutsch­land zur Ver­bes­se­rung der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung Asylsuchender.

Alle Presse­mitteilungen