20.05.2022

Das ange­kün­dig­te Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm wird tau­sen­de Afghan*innen ent­täuscht zurücklassen. 

End­lich, ein hal­bes Jahr nach Regie­rungs­wech­sel, wer­den die Wei­chen für ein Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm für beson­ders gefähr­de­te Afghan*innen gestellt. Dass die Ampel-Koali­tio­nä­re 20.000 Men­schen in Sicher­heit brin­gen wol­len, ist ein guter Start, um die Auf­nah­me aus Afgha­ni­stan end­lich zu beschleu­ni­gen  – doch das ist im Haus­halt noch nicht gesi­chert. Die 25 Mil­lio­nen Euro, die der Beschluss des Haus­halts­aus­schus­ses des Bun­des­ta­ges in die­sem Jahr vor­sieht, sind laut BMI nur für die Auf­nah­me von 5000 Men­schen aus­rei­chend. Dies stößt bei PRO ASYL auf Kri­tik, denn so kön­nen nur 1000 Fami­li­en in die­sem Jahr geret­tet wer­den. Eine bedroh­te Per­son wird in der Regel mit vier  Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen auf­ge­nom­men. „Die Haus­halts­pla­nun­gen  sind unzu­rei­chend. Die­se Beschlüs­se des Haus­halts­aus­schus­ses müs­sen erwei­tert wer­den“, for­dert Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL.

„Die­ses Pro­gramm wird der Bedro­hungs­la­ge nicht gerecht“, so Burk­hardt wei­ter. Laut Spie­gel-Mel­dung hat­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um zuletzt erklärt, dass im Rah­men eines Auf­nah­me­pro­gramms jähr­lich maxi­mal 5000 afgha­ni­sche Flücht­lin­ge nach Deutsch­land gebracht wer­den kön­nen. Unklar ist, ob die Zahl von 20.000 zu Ret­ten­den im Jahr 2023 erreicht wer­den soll, oder ob sich die Auf­nah­me über vier Jah­re hin­zie­hen könn­te. „Bis dahin könn­ten vie­le gefähr­de­te Afghan*innen tot sein“, befürch­tet Burk­hardt. „Die Mel­dung eines Auf­nah­me­pro­gram­mes für 20.000 Men­schen weckt fal­sche Hoff­nun­gen bei jenen, die sich in Afgha­ni­stan für Demo­kra­tie und Men­schen­rech­te ein­ge­setzt haben.“ Hin­zu kommt, dass Lan­des­auf­nah­me­pro­gram­me zu Afgha­ni­stan vom BMI bis­her abge­lehnt wurden.

Poli­ti­sche Wil­lens­be­kun­dun­gen und Haus­halts­pla­nun­gen pas­sen nicht zusammen

Minis­te­rin Fae­ser und  Minis­te­rin Baer­bock haben wie­der­holt öffent­lich deut­lich gemacht, dass die Auf­nah­me aus Afgha­ni­stan für sie eine hohe poli­ti­sche Prio­ri­tät hat. Auch im Koali­ti­ons­ver­trag heißt es: „Wir wol­len die­je­ni­gen beson­ders schüt­zen, die der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land im Aus­land als Part­ner zur Sei­te stan­den und sich für Demo­kra­tie und gesell­schaft­li­che Wei­ter­ent­wick­lung ein­ge­setzt haben.“

„Was Deutsch­land kann, zeigt sich an der Soli­da­ri­tät mit den Geflüch­te­ten aus der Ukrai­ne“, sagt Burk­hardt. Aber vie­le der Men­schen, die sich in Afgha­ni­stan für Men­schen­rech­te und Demo­kra­tie ein­ge­setzt haben, wer­den von Deutsch­land wei­ter­hin im Stich gelassen.

Neben der zu gerin­gen Auf­nah­me­zah­len bestehen unver­än­dert Pro­ble­me bei der Aner­ken­nung und Ret­tung von Orts­kräf­ten, dem Fami­li­en­nach­zug aus Afgha­ni­stan und der schnel­len Auf­nah­me­zu­sa­ge für beson­ders stark gefähr­de­te Ein­zel­per­so­nen nach §22 Absatz 2 Auf­ent­halts­ge­setz. Die Minis­te­rin­nen und die Ampel­par­tei­en müs­sen sich nun fra­gen las­sen, wie die­se exis­tie­ren­den Hür­den und die Haus­halts­pla­nun­gen mit den poli­tisch for­mu­lier­ten Zie­len  in Ein­klang zu brin­gen sind.

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