22.06.2017

PRO ASYL for­dert, die Abschie­bung zu stoppen

PRO ASYL for­dert, die Medi­en­be­rich­ten zufol­ge bevor­ste­hen­de Abschie­bung nach Afgha­ni­stan zu stop­pen. »Es ist unfass­bar und uner­träg­lich, dass ent­ge­gen aller Fak­ten der nächs­te Flie­ger star­ten soll«, sag­te Gün­ter Burk­hardt, Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL. PRO ASYL for­dert, dass zunächst das Aus­wär­ti­ge Amt einen neu­en Lage­be­richt zu Afgha­ni­stan vor­legt, bevor Fak­ten geschaf­fen und Men­schen in eine lebens­ge­fähr­den­de Situa­ti­on abge­scho­ben werden.
Der Beschluss der Bun­des­re­gie­rung lässt vie­le Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­räu­me für wei­te­re Abschie­bun­gen. Dehn­bar ist zum Bei­spiel der Begriff der »Aus­rei­se­pflich­ti­gen, die hart­nä­ckig ihre Mit­wir­kung an der Iden­ti­täts­fest­stel­lung ver­wei­gern«. Schutz­su­chen­den ohne Pass kann das pau­schal unter­stellt wer­den. Der Fall des afgha­ni­schen Schü­lers aus Nürn­berg zeigt, wie umstrit­ten die Fra­ge oft ist, ob jemand sich tat­säch­lich einer Mit­wir­kungs­pflicht ent­zo­gen hat. Trotz mehr­fa­cher Vor­spra­che zur Pass­be­schaf­fung bei der afgha­ni­schen Bot­schaft wur­de dem Betrof­fe­nen man­geln­de Mit­wir­kung vor­ge­wor­fen. Auch die Begrif­fe »Straf­tä­ter« und »Gefähr­der« sind in höchs­tem Maße pro­ble­ma­tisch und wer­den zudem höchst unter­schied­lich inter­pre­tiert. Auch für sie gel­ten die Menschenrechte.

Aus Euro­pa kom­men­de Rück­keh­rer sind in beson­de­rem Maße gefähr­det. »Wer west­lich geklei­det auf­taucht, gilt als Kol­la­bo­ra­teur des Wes­tens«, sag­te Burk­hardt. PRO ASYL wider­spricht ent­schie­den der Annah­me, allein­ste­hen­de jun­ge Män­ner könn­ten gefahr­los zurück nach Afgha­ni­stan. Dies gilt auch für Straf­tä­ter oder Per­so­nen, die angeb­lich über ihre Iden­ti­tät getäuscht haben.

Der aktu­el­le Fol­ter-Bericht des afgha­ni­schen UNO-Pro­gramms UNAMA aus April 2017 belegt, dass exzes­si­ve Gewalt auch in den von der Regie­rung kon­trol­lier­ten Gebie­ten herrscht und auch die­se Regio­nen regel­mä­ßig nicht als sicher klas­si­fi­ziert wer­den dürfen.

Rück­keh­rer haben zudem oft kein sozia­les Netz­werk mehr, das zum Über­le­ben in Afgha­ni­stan drin­gend not­wen­dig ist. Zum ande­ren kön­nen sie sich nicht ein­fach als Neu­an­kömm­lin­ge in den von der Bun­des­re­gie­rung als angeb­lich »sicher« ange­se­he­nen Gebie­ten nie­der­las­sen. Die sozia­len Struk­tu­ren sor­gen dafür, dass Frem­de ohne loka­le Bin­dun­gen sofort iden­ti­fi­ziert wer­den und kei­nen Anschluss fin­den können.

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