25.08.2017

PRO ASYL: Lage­be­richt gibt kaum Hin­wei­se, die im Asyl­ver­fah­ren Ver­wen­dung fin­den kön­nen – AA muss nachbessern

PRO ASYL bewer­tet den vom Aus­wär­ti­gen Amt (AA) vor­ge­leg­ten Bericht zur Lage­be­ur­tei­lung für Afgha­ni­stan als unbrauch­bar. Das The­ma wird ver­fehlt: Der Bericht lie­fert z.B. kaum Infor­ma­tio­nen, ob und unter wel­chen Umstän­den Ver­folg­te in ande­ren Lan­des­tei­len Schutz fin­den könn­ten (»inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven«), wovon das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) ausgeht.

Abge­se­hen von spek­ta­ku­lä­ren Anschlä­gen wer­den ande­re Gefah­ren­po­ten­zia­le weit­ge­hend igno­riert. Vom Duk­tus und Inhalt her wirkt der Bericht wie ein mili­tä­ri­scher Lage­be­richt – mit kaum ver­wert­ba­ren asyl­re­le­van­ten Fak­ten. Auf­ga­be des AA ist es, einen »Bericht über die asyl- und abschie­bungs­re­le­van­te Lage« zu erstel­len. Die »Lage­be­ur­tei­lung«, wie sich der aktu­el­le Zwi­schen­be­richt nennt, erfüllt die­se Auf­ga­be nicht.

Die Behaup­tung des Bun­des­in­nen­mi­nis­ters de Mai­ziè­re, dass die­ser Bericht rele­van­te Fak­ten lie­fe­re, um Ent­schei­dun­gen wie­der zu ermög­li­chen, ist falsch. Abschie­bun­gen sind mit ihm schon gar nicht zu recht­fer­ti­gen. PRO ASYL for­dert unver­än­dert einen Abschie­be­stopp nach Afgha­ni­stan wegen der vola­ti­len Lage und ihrer rapi­den Verschlechterung.

Nach dem Bericht ist die Regie­rung häu­fig nicht in der Lage, ihre Schutz­ver­ant­wor­tung effek­tiv wahr­zu­neh­men. Sie habe auch nur beschränk­ten Ein­fluss auf loka­le Macht­ha­ber und Kom­man­deu­re, die ihre Macht miss­brau­chen. Wer jedoch in den ein­zel­nen Regio­nen die Macht­ha­ber und War­lords sind und wel­che Aus­wir­kun­gen dies auf die kon­kre­te Sicher­heits­si­tua­ti­on hat, bleibt offen. Dif­fus spricht das AA von einem kom­ple­xen Macht­gleich­ge­wicht, das zwi­schen Eth­ni­en, Stäm­men, soge­nann­ten War­lords und pri­va­ten Mili­zen, aber auch Poli­zei- und Tali­ban-Kom­man­deu­ren bestehe.

Bei der Fra­ge, ob man einen Schutz­su­chen­den auf inlän­di­sche Flucht­al­ter­na­ti­ven ver­wei­sen kann, ist u.a. zu prü­fen, ob die­se alter­na­ti­ven Orte erreich­bar sind. Über­land­rei­sen sind in Afgha­ni­stan extrem gefähr­lich. Der Bericht spricht davon, dass Über­land­stra­ßen von den Tali­ban häu­fig blo­ckiert wür­den, führt aber nichts Nähe­res aus. Wie Betrof­fe­ne vor die­sem Hin­ter­grund angeb­lich siche­re Gebie­te errei­chen kön­nen, wird nicht beantwortet.

Der Bericht redet die mili­tä­ri­sche Lage als »Patt« schön, trotz der nicht zu über­se­hen­den Fak­ten. Im Okto­ber 2016 übten die Tali­ban in 74 Distrik­ten Ein­fluss aus, nun in 121, so der Bericht. Die Zahl der von den Tali­ban allein kon­trol­lier­ten Gebie­te stieg von 21 im Okto­ber 2016 auf 30. Unbe­ein­druckt von der sich kon­ti­nu­ier­lich ver­schlech­tern­den Situa­ti­on wird die Behaup­tung des »Patts« seit Jah­ren auf­recht­erhal­ten – absurd vor dem Hin­ter­grund, dass in 27 der 34 Pro­vin­zen Afgha­ni­stans sogar mit Angrif­fen gerech­net wird, Zah­len, die sich übri­gens auch in ande­ren ver­füg­ba­ren Quel­len fin­den lassen.

In 2016 wur­den mehr als 8.000 Armee- und Poli­zei­an­ge­hö­ri­ge getö­tet, mehr als 14.000 Sol­da­ten und Poli­zis­ten wur­den ver­wun­det. »Pro Tag wer­den mehr 61 Sol­da­ten und Poli­zis­ten getö­tet oder ver­wun­det. Es ist für PRO ASYL nicht nach­voll­zieh­bar, wie vor die­sem Hin­ter­grund immer wie­der Asyl­an­trä­ge mit der Begrün­dung abge­lehnt wer­den, die Betrof­fe­nen könn­ten sich unter den Schutz von Poli­zei und Sicher­heits­kräf­ten stel­len, wenn die­se sich selbst kaum schüt­zen kön­nen«, so PRO ASYL-Geschäfts­füh­rer Gün­ter Burkhardt.

Auch das BAMF soll sei­ne Her­kunfts­län­der­leit­sät­ze über­ar­bei­tet haben. Die Lage­be­ur­tei­lung des Aus­wär­ti­gen Amtes kann dafür kei­ne aus­rei­chen­de Grund­la­ge gewe­sen sein. Das Außen­amt ist auf­ge­ru­fen, im nächs­ten tur­nus­mä­ßi­gen Afgha­ni­stan-Lage­be­richt, der für Okto­ber zu erwar­ten ist, umfas­send nach­zu­bes­sern und die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen zur »asyl- und abschie­bungs­re­le­van­ten Lage« zu liefern.

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