28.01.2026

Heu­te Nach­mit­tag ist ein Flie­ger mit über 40 afgha­ni­schen Schutz­su­chen­den gelan­det – unter ihnen eine von PRO ASYL juris­tisch unter­stütz­te Afgha­nin. Für in Paki­stan fest­sit­zen­de Afghan*innen mit deut­schen Auf­nah­me­zu­sa­gen ist es der­zeit ein Wett­lauf gegen die Zeit und eine Fra­ge von zivil­ge­sell­schaft­li­cher Unter­stüt­zung und Gerichts­ent­schei­dun­gen, ob ihr Leben geret­tet wird.

„Es ist ein Skan­dal, dass Men­schen, die sich unter hohem per­sön­li­chen Risi­ko für Frei­heit, Demo­kra­tie und Rechts­staat­lich­keit ein­ge­setzt haben, ihr Recht auf Schutz ein­zeln vor Gericht erstrei­ten müs­sen. Eine Bun­des­re­gie­rung, die lebens­ret­ten­de Zusa­gen zurück­nimmt, han­delt schä­big“, sagt Helen Reze­ne, Co-Geschäfts­füh­re­rin von PRO ASYL.

Die gefähr­de­te und von PRO ASYL unter­stütz­te Sami­ra Hai­da­ri* sag­te heu­te nach ihrer Ankunft auf deut­schem Boden: „Vor Gericht zu gewin­nen war das bes­te Gefühl über­haupt. Ich fühl­te mich von allen Trau­ma­ta befreit, die ich durch­ge­macht hat­te. Den Fall zu gewin­nen, war ein gro­ßer Tri­umph für die Menschenrechte.“

PRO ASYL for­dert die Bun­des­re­gie­rung auf, schnells­tens allen gefähr­de­ten Afghan*innen, denen eine Auf­nah­me zuge­sagt wur­de, die ver­spro­che­nen Visa zu ertei­len – unab­hän­gig davon, über wel­ches Auf­nah­me­pro­gramm sie die Zusa­ge erhal­ten hatten.

Dazu zäh­len etwa 450 in Paki­stan war­ten­de Afghan*innen mit Auf­nah­me­zu­sa­gen aus dem Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm (BAP) oder dem Orts­kräf­te­ver­fah­ren – vie­le müs­sen ihr Recht auf Auf­nah­me ein­kla­gen (110 Ver­fah­ren über das BAP sind bei Ver­wal­tungs­ge­rich­ten anhän­gig gemacht worden).

Außer­dem war­ten 640 hoch­gra­dig gefähr­de­te Men­schen auf Auf­nah­men (über 100 Ver­fah­ren von der Men­schen­rechts­lis­te und dem soge­nann­ten Über­brü­ckungs­pro­gramm sind aktu­ell bei Ver­wal­tungs­ge­rich­ten anhän­gig). Bei ihnen behaup­tet die Bun­des­re­gie­rung, dass die nach Para­graf 22 Satz 2 Auf­ent­halts­ge­setz gemach­ten Zusa­gen recht­lich nicht bin­dend sei­en. Bis Ende Dezem­ber 2025 hat­ten von ihnen nur 167 Per­so­nen (25 Haupt­per­so­nen und 142 Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge) das per­fi­de Ange­bot ange­nom­men, gegen Geld­zah­lung oder Sach­leis­tun­gen aus den Auf­nah­me­pro­gram­men aus­zu­stei­gen (Druck­sa­che 21/3720).

Ihnen allen hat­te die Vor­gän­ger­re­gie­rung eine Auf­nah­me zuge­sagt, weil sie sich für Frau­en- und Men­schen­rech­te und Frei­heit ein­ge­setzt hat­ten und des­halb bis heu­te von den Tali­ban bedroht sind. Dass sie in Paki­stan nicht sicher sind, zeigt eine kürz­lich erfolg­te Raz­zia durch die Tali­ban, die Per­so­nal­da­ten auf­nah­men und die im Safe House unter­ge­brach­ten Men­schen befrag­ten. Damit sind sie nun noch gefähr­de­ter als zuvor. 2025 wur­den bereits 248 Men­schen mit deut­scher Auf­nah­me­zu­sa­ge von paki­sta­ni­schen Behör­den nach Afgha­ni­stan abge­scho­ben.

Der Fall Sami­ra Hai­da­ri*: Stei­ni­ger Weg von der Zusa­ge bis zur Aufnahme

Nach der Tali­ban-Macht­über­nah­me erhielt Hai­da­ri, die sich bis dahin am Auf­bau einer Demo­kra­tie in Afgha­ni­stan aktiv betei­ligt hat­te und nun mas­siv gefähr­det war, von der dama­li­gen Bun­des­re­gie­rung im Jahr 2024 eine Auf­nah­me­zu­sa­ge nach Para­graf 23 Absatz 2 Auf­ent­halts­ge­setz (Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm). Für die Vor­be­rei­tun­gen zur Auf­nah­me, Sicher­heits­in­ter­views und Iden­ti­täts­klä­rung durch die deut­sche Bot­schaft in Islam­abad floh sie nach Pakistan.

Im März 2025 ver­kün­de­te die neue Bun­des­re­gie­rung, alle Auf­nah­me­pro­gram­me stop­pen zu wol­len und behaup­te­te, dass es sich bei den Zusa­gen nicht um Ver­wal­tungs­ak­te han­de­le, sie also nicht rechts­ver­bind­lich sei­en. Paki­sta­ni­sche Behör­den scho­ben Hai­da­ri nach Afgha­ni­stan ab, die von PRO ASYL Bera­tung, Zugang zu rechts­an­walt­li­cher Ver­tre­tung und Hil­fe aus dem Rechts­hil­fe­fonds erhält.

Nach­dem sie eine Kla­ge auf ein deut­sches Visum ein­ge­reicht hat­te, hol­ten deut­sche Behör­den Hai­da­ri zurück nach Paki­stan und brach­ten sie unter: Ein ers­tes Zuge­ständ­nis der Bun­des­re­gie­rung, dass die Schutz­ver­pflich­tung für Men­schen im Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm wei­ter Bestand hat. Ende 2025 ent­schied das VG Ber­lin, dass es sich bei der Auf­nah­me­zu­sa­ge nach Para­graf 23 Absatz 2 Auf­ent­halts­ge­setz um einen Ver­wal­tungs­akt han­delt, der damit eine ver­bind­li­che Ent­schei­dung mit recht­li­cher Wir­kung dar­stellt. Das Gericht ver­pflich­te­te die Bun­des­re­gie­rung, Hai­da­ri ein Visum zu erteilen.

* zum Schutz der Betrof­fe­nen geändert

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