18.02.2019

PRO ASYL kri­ti­siert 21. Afgha­ni­stan-Abschie­bung, die Vor­schlä­ge zur ver­schärf­ten Durch­set­zung von Abschie­bun­gen und zeigt unter­schied­li­che Abschie­be­pra­xis der Bun­des­län­der mit inter­ak­ti­ver Karte

In die­sen Tagen herrscht wie­der ein­mal Furcht in der afgha­ni­schen Com­mu­ni­ty in Deutsch­land. Am Mon­tag soll zum ein­und­zwan­zigs­ten Mal seit Beginn der Char­ter­ab­schie­bun­gen nach Afgha­ni­stan ein Flug in Rich­tung Kabul abhe­ben – dies­mal von Frank­furt am Main.

PRO ASYL erneu­ert die Kri­tik an Abschie­bun­gen nach Afgha­ni­stan, ein Land, in dem nach Ein­schät­zun­gen des US Coun­cil on For­eign Rela­ti­ons , der Inter­na­tio­nal Cri­sis Group und ACLED (Armed Con­flict Loca­ti­on & Event Data Pro­ject) der aktu­ell töd­lichs­te Kon­flikt der Welt tobt. Abschie­bun­gen in ein Land, in dem Mil­lio­nen Men­schen Hun­gers­nö­te dro­hen, die Zahl der Bin­nen­ver­trie­be­nen wei­ter auf extrem hohem Niveau ist und 54,5% der Bevöl­ke­rung nach UN-Schät­zun­gen unter­halb der Armuts­gren­ze leben, sind nicht zu verantworten.

Inter­ak­ti­ve Kar­te zum Ver­gleich der Afgha­ni­stan-Abschie­bun­gen der Bundesländer

Auch bei eini­gen Bun­des­län­dern ist die­se Ein­sicht zumin­dest par­ti­ell vor­han­den. PRO ASYL hat anläss­lich der bevor­ste­hen­den Sam­mel­ab­schie­bung eine Über­sichts­kar­te zur Abschie­bungs­pra­xis der Bun­des­län­der ver­öf­fent­licht (auf der Link-Sei­te nach unten scrol­len). Vor dem Hin­ter­grund die­ser Infor­ma­tio­nen ist nicht zu erwar­ten, dass die Mehr­zahl der Bun­des­län­der am Mon­tag von der Mög­lich­keit Gebrauch machen wird, außer Straf­tä­tern, Gefähr­dern und soge­nann­ten »Iden­ti­täts­ver­wei­ge­rern« auch ande­re Per­so­nen auf den Kabul-Flug zu buchen. Die baye­ri­sche Hard­li­ner-Pra­xis, bis in die CSU hin­ein umstrit­ten, ist bis­lang glück­li­cher­wei­se nicht zum bun­des­wei­ten Maß­stab geworden.

Kri­mi­na­li­sie­rung der Zivil­ge­sell­schaft und der Medi­en geplant

Die Ankün­di­gung eines kon­kret bevor­ste­hen­den Abschie­bungs­ter­mins, wie in die­ser Pres­se­mit­tei­lung, könn­te künf­tig mit bis zu drei Jah­ren Haft bestraft wer­den. Das sieht der Refe­ren­ten­ent­wurf des »Geord­ne­te-Rück­kehr-Geset­zes« aus dem Hau­se See­ho­fer vor. Infor­ma­ti­ons­frei­heit, Pres­se­frei­heit, Rechts­staat? Erwä­gun­gen dazu, gar Abwä­gun­gen, fin­den sich im Ent­wurf nicht. Die Not­wen­dig­keit, wei­ter­hin anhand kon­kre­ter Abschie­bun­gen über ihre Legi­ti­mi­tät öffent­lich debat­tie­ren zu kön­nen, als auch die schutz­wür­di­gen Inter­es­sen poten­zi­ell Betrof­fe­ner machen die geplan­te Kri­mi­na­li­sie­rung men­schen­rechts­wid­rig. Wer die Ver­brei­tung sol­cher Infor­ma­tio­nen über Medi­en, News­let­ter u.ä. unter Stra­fe stel­len will und das auch noch mit einem »beson­de­ren Unrechts­ge­halt« des unter Stra­fe gestell­ten Ver­hal­tens begrün­det, der hat Maß und Ziel ver­lo­ren. Das ist lupen­rei­ne Not­stands­den­ke aus dem Hau­se See­ho­fer, ein Test­lauf, ob die Kri­mi­na­li­sie­rung von Tei­len der Medi­en und der Zivil­ge­sell­schaft aktu­ell bereits durch­setz­bar ist.

Zum Ungeist des »Geord­ne­te-Rück­kehr-Geset­zes« gehört es, dass neben einer Viel­zahl von Ver­schär­fun­gen, die auch den Rechts­schutz erschwe­ren, die­je­ni­gen im Fokus ste­hen, die Men­schen auch nach einer Asyl­ab­leh­nung noch unter­stüt­zen. So soll ein wei­te­rer Straf­tat­be­stand für die­je­ni­gen reser­viert sein, die die Voll­zie­hung einer Aus­rei­se­pflicht dadurch beein­träch­ti­gen, dass sie »über geplan­te Maß­nah­men zur Fest­stel­lung der Iden­ti­tät aus­rei­se­pflich­ti­ger Aus­län­der mit dem Ziel einer Behin­de­rung der­sel­ben« infor­mie­ren. Solch unkla­re For­mu­lie­run­gen eines Straf­tat­be­stan­des sind ein Unding. Die dahin­ter­ste­hen­de Idee aber lässt sich aus­wei­ten: Wer Men­schen über Behör­den­han­deln so infor­miert, dass die Behör­de sich beein­träch­tigt sieht, der könn­te bestraft wer­den. Eine sol­che Hal­tung zeugt von einem grund­sätz­li­chen Miss­trau­en gegen­über bestimm­tem zivil­ge­sell­schaft­li­chem Enga­ge­ment wie der Flücht­lings­be­ra­tung. Bay­ern macht es längst vor, wie die unab­hän­gi­ge Bera­tung Asyl­su­chen­der in staat­li­chen Unter­brin­gungs­ein­rich­tun­gen behin­dert und beschränkt wer­den kann.

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