Pressestatement
Am Montag, 28. Juli 2025, wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium die Aufnahme besonders verfolgter Menschen einstellt, die bislang über Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz erfolgte. Solche Aufnahmeerklärungen werden nur aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen erlassen, wenn das Bundesinnenministerium zur Wahrung politischer Interessen die Aufnahme erklärt.
„Bundesinnenminister Dobrindt kappt die letzten Rettungsleinen für akut verfolgte Oppositionelle und Menschenrechtsverteidiger*innen aus autoritären Ländern wie Russland, Türkei oder dem Iran. Das sind handverlesene Fälle extrem gefährdeter Menschen. Mit einem solchen Stopp tritt die Bundesregierung auch einen großen Schritt zurück von dem Anspruch, eine Vorreiterrolle in Menschenrechtsfragen einzunehmen“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.
Zudem verhindert das Bundesinnenministerium laut Medienberichten, dass Berlin sein Landesaufnahmeprogramm für Angehörige von Schutzberechtigten aus Syrien, Afghanistan und dem Irak weiterführt. Diese Landesaufnahmeprogramme brauchen gemäß Paragraf 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums.
„Es ist und bleibt schäbig, Menschen zu verbieten, ihre Familie in Sicherheit zu bringen. Erst hat die Bundesregierung den Familiennachzug für Tausende von Schutzberechtigten gestoppt, jetzt verbietet Bundesinnenminister Dobrindt dem Land Berlin, dass dort lebende Geflüchtete Verwandte wie ihre Eltern oder erwachsende Kinder nach Deutschland holen können. Dabei verpflichten sie sich hierbei, für deren Lebensunterhalt und Wohnung aufzukommen. Es bleibt einem die Luft weg, wenn man sieht, mit viel Kälte der Bundesinnenminister regiert“, kommentiert Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.