06.12.2022

Am Don­ners­tag, 8. Dezem­ber, stim­men die EU-Innenminister*innen im Rat der Euro­päi­schen Uni­on (EU) über einen Geset­zes­vor­schlag ab, der schwer­wie­gen­de Fol­gen haben wür­de: Flücht­lings­schutz und Men­schen­rech­te sol­len durch die soge­nann­te Instru­men­ta­li­sie­rungs­ver­ord­nung an den Außen­gren­zen aus­ge­he­belt wer­den. Im Vor­feld der Abstim­mung ver­wei­sen 35 Orga­ni­sa­tio­nen auf den Koali­ti­ons­ver­trag und for­dern die Bun­des­re­gie­rung in einem gemein­sa­men State­ment ein­dring­lich auf, gegen den Ent­wurf zu stimmen.

Moment der Wahr­heit für die Bun­des­re­gie­rung: Steht sie ein für Men­schen­rech­te und Rechtsstaatlichkeit?

„Die Bun­des­re­gie­rung muss sich ent­schei­den: Steht sie auf der Sei­te von Län­dern wie Polen, die schutz­su­chen­de Men­schen an ihren Gren­zen miss­han­deln, oder auf der Sei­te von Men­schen­rech­ten und Rechts­staat­lich­keit? Seit Jah­ren beob­ach­ten wir, dass grund­le­gen­de Rech­te an den Außen­gren­zen ver­letzt wer­den. Mit der Instru­men­ta­li­sie­rungs­ver­ord­nung kom­men die EU-Innenminister*innen den Län­dern ent­ge­gen, die das Fun­da­ment der EU unter­gra­ben“, kom­men­tiert Wieb­ke Judith, rechts­po­li­ti­sche Spre­che­rin von PRO ASYL.

Die Bun­des­re­gie­rung hat sich im Koali­ti­ons­ver­trag das Ziel gesetzt, „die ille­ga­len Zurück­wei­sun­gen und das Leid an den Außen­gren­zen [zu] been­den“. An die­se Aus­sa­ge erin­nern die 35 bun­des­wei­ten Orga­ni­sa­tio­nen in ihrem gemein­sa­men Statement.

Sie stel­len zudem fest: „Die Instru­men­ta­li­sie­rungs­ver­ord­nung droht, an den Außen­gren­zen den schon bestehen­den Aus­nah­me­zu­stand recht­lich zu zemen­tie­ren. Das kön­nen und wol­len wir nicht hin­neh­men. Euro­päi­sches Recht muss wie­der ange­wen­det wer­den – die vor­ge­leg­te Ver­ord­nung ver­biegt aber das Recht und gibt so denen, die es der­zeit an den Außen­gren­zen bre­chen, recht.“

Toxi­sches Nar­ra­tiv der Instru­men­ta­li­sie­rung soll Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen rechtfertigen

„Wenn es nach Akti­vie­rung der Instru­men­ta­li­sie­rungs­ver­ord­nung über­haupt Men­schen schaf­fen, einen Asyl­an­trag zu stel­len, dann wer­den alle Schutz­su­chen­den für ihr Asyl­ver­fah­ren bis zu fünf Mona­te inhaf­tiert – selbst Kin­der und kran­ke Men­schen. Aus­nah­men sind nicht vor­ge­se­hen. Flucht ist kein Ver­bre­chen. Aber die­se Abschot­tungs­ver­ord­nung bestraft die Men­schen dafür, dass sie eine Chan­ce nut­zen und vor Krieg oder Ver­fol­gung in ihrem Hei­mat­land Schutz in Euro­pa suchen“, sagt Judith. „Der Vor­schlag ist ein Tief­punkt des­sen, was in Brüs­sel ernst­haft in der Flücht­lings­po­li­tik dis­ku­tiert wird. Die Bun­des­re­gie­rung muss sich auf ihren Koali­ti­ons­ver­trag besin­nen, eine rote Linie zie­hen und die Ver­ord­nung ablehnen.“

Schon jetzt ver­wei­gern Län­der wie zum Bei­spiel Polen Schutz­su­chen­den an der Gren­ze zu Bela­rus das Recht, über­haupt einen Asyl­an­trag zu stel­len. Sie begrün­den die­ses rechts­wid­ri­ge Vor­ge­hen damit, dass Bela­rus die Schutz­su­chen­den gegen die EU „instru­men­ta­li­sie­re“. Die­ses toxi­sche Nar­ra­tiv, dass Recht­ver­let­zun­gen an Schutz­su­chen­den recht­fer­ti­gen soll, wird eins zu eins in der ent­spre­chend benann­ten Ver­ord­nung übernommen.

Auf­fäl­lig ist auch: Die Maß­nah­men in der Ver­ord­nung rich­ten sich nur gegen die Men­schen, nicht gegen die angeb­lich instru­men­ta­li­sie­ren­den Politiker*innen. Künf­tig könn­ten auch noch in ande­ren Situa­tio­nen die „Instru­men­ta­li­sie­rungs-Kar­te“ gezo­gen wer­den, etwa durch die neo-faschis­ti­sche Regie­rung in Ita­li­en gegen­über See­not­ret­tungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Denn auch nicht-staat­li­che Akteur*innen und See­not­ret­tung sol­len als aus­lö­sen­de Momen­te zäh­len kön­nen, wenn ihnen vor­ge­wor­fen wird, die EU desta­bi­li­sie­ren zu wollen.

Hin­ter­grund zur Instrumentalisierungsverordnung

Den Vor­schlag zur Instru­men­ta­li­sie­rungs­ver­ord­nung hat die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on im Dezem­ber 2021 gemacht. Ein ähn­li­cher Vor­schlag für ein Son­der­recht durch Rats­be­schluss für Polen, Litau­en und Lett­land war damals geschei­tert. Die tsche­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Ende des Jah­res 2022 eine Eini­gung im Rat über eine Ver­hand­lungs­po­si­ti­on zu errei­chen. Hier­für müss­te am 8. Dezem­ber eine Mehr­heit im Rat hin­ter einem Kom­pro­miss­text ste­hen (von sta­te­watch gele­ak­ter Kom­pro­miss­text vom 4. Novem­ber 2022). Bereits im Sep­tem­ber pro­tes­tier­te ein brei­tes euro­päi­sches Bünd­nis gegen den Vorschlag.

Die Instru­men­ta­li­sie­rungs­ver­ord­nung wür­de den Rechts­ver­stö­ßen an den Außen­gren­zen kein Ende set­zen, sondern:

  • Rechts­wid­ri­gen Push­backs Vor­schub leis­ten, da u.a. asyl­su­chen­de Men­schen für bis zu vier Wochen nicht regis­triert wer­den müs­sen und ver­stär­ke Abschot­tungs­maß­nah­men an den Gren­zen durch den Schen­ge­ner Grenz­ko­dex akti­viert werden.
  • Dafür sor­gen, dass alle Men­schen, die einen Asyl­an­trag stel­len, für bis zu fünf Mona­te an den Außen­gren­zen inhaf­tiert wer­den – auch Trau­ma­ti­sier­te, Men­schen mit Behin­de­run­gen, Fami­li­en und allein flie­hen­de Kinder.
  • Die huma­ni­tä­re Kri­se an den Außen­gren­zen ver­schär­fen, indem Unter­brin­gungs- und Auf­nah­me­stan­dards unter das erträg­li­che Mini­mum gesenkt wer­den. Not­wen­di­ge unab­hän­gi­ge recht­li­che Bera­tung oder ärzt­li­che und psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung wer­den abseh­bar nicht mög­lich sein.

Die Defi­ni­ti­on einer Instru­men­ta­li­sie­rung ist zudem sehr vage und wur­de bereits mit der Eini­gung über die Reform des Schen­ge­ner Grenz­ko­dex beschlos­sen. Auf Antrag des ver­meint­lich betrof­fe­nen Mit­glied­staats soll nach Emp­feh­lung der Kom­mis­si­on der Rat mit Mehr­heits­be­schluss über die Anwen­dung der Ver­ord­nung entscheiden.

Alle Presse­mitteilungen