19.11.2014

Zahl­rei­che Vor­ga­ben der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on in Deutsch­land nicht umgesetzt

Anläss­lich des 25. Jah­res­ta­ges der Ver­ab­schie­dung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on am 20. Novem­ber for­dert die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft für Flücht­lin­ge PRO ASYL, sich in der Flücht­lings­po­li­tik an die Vor­ga­ben der UN Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zu hal­ten. Die der­zei­ti­gen Plä­ne ver­schie­de­ner Innen­mi­nis­ter, zukünf­tig auch unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge einem bun­des­wei­ten Ver­tei­lungs­me­cha­nis­mus zu unter­wer­fen, ver­let­zen das Kin­des­wohl. Einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf hat­te die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung vor­ge­legt. Danach sol­len auch unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Asyl­su­chen­de ähn­lich wie Erwach­se­ne pro­por­tio­nal auf die Bun­des­län­der ver­teilt werden.

„Wer die Kin­der­rech­te ernst nimmt, darf Min­der­jäh­ri­ge nicht als rei­nen Kos­ten­fak­tor betrach­ten“, sag­te Marei Pel­zer, rechts­po­li­ti­sche Refe­ren­tin von PRO ASYL. „Wir leh­nen eine zwangs­wei­se Ver­tei­lung der Min­der­jäh­ri­gen auf die Bun­des­län­der ab“, so Pel­zer weiter.

Der Initia­ti­ve Bay­erns lie­gen rein fis­ka­li­sche Gesichts­punk­te zugrun­de – Über­le­gun­gen zu den Aus­wir­kun­gen auf die allein rei­sen­den Min­der­jäh­ri­gen wer­den dabei nicht angestellt.

Eine sol­che Ver­tei­lung wür­de gegen das Kin­des­wohl, das laut UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen ist, ver­sto­ßen. Es bestün­de die Gefahr, dass das sog. Clea­ring-Ver­fah­ren, in dem die Bedürf­nis­se der betrof­fe­nen Min­der­jäh­ri­gen ermit­telt wer­den, unter­bro­chen wür­de. Was Kin­der jedoch brau­chen, wenn sie nach Deutsch­land kom­men, ist das Gefühl der Sicherheit.

Gegen die Plä­ne der Ver­tei­lung spricht auch, dass sich in den letz­ten Jah­ren sehr gute Struk­tu­ren in einer gan­zen Rei­he von Kom­mu­nen eta­bliert haben, die den Bedar­fen der Jugend­li­chen gerecht wer­den. Einen wesent­li­chen Anteil hier­an haben die Fach­kräf­te in Ein­rich­tun­gen und Jugend­äm­tern. „Man kann bes­ser Gel­der ver­schie­ben als Men­schen. Statt eta­blier­te Struk­tu­ren nicht mehr zu nut­zen, soll­te man lie­ber einen finan­zi­el­len Aus­gleichs­me­cha­nis­mus zwi­schen den Bun­des­län­dern schaf­fen“, for­der­te Marei Pel­zer. Dabei ist dar­auf hin­zu­wei­sen, dass sich die Zahl der unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­ge im Rah­men (2.500 Erst­an­trä­ge von unbe­glei­te­ten Min­der­jäh­ri­gen im Jahr 2013) hält.

Neben der aktu­el­len Pro­ble­ma­tik kri­ti­siert PRO ASYL, dass zahl­rei­che Vor­ga­ben aus der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on nach wie vor noch nicht in Deutsch­land umge­setzt sind. Nicht ein­mal die Ankün­di­gung der Gro­ßen Koali­ti­on in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag ist bis­lang umge­setzt. Dar­in heißt es: „Wir wer­den die Hand­lungs­fä­hig­keit im Asyl­ver­fah­rens- und Auf­ent­halts­recht auf 18 Jah­re anhe­ben und dadurch den Vor­rang des Jugend­hil­fe­rechts für unbe­glei­te­te min­der­jäh­ri­ge Flücht­lin­ge festschreiben.“

Der UN Aus­schuss für die Rech­te des Kin­des hat­te Anfang 2014 dar­über hin­aus in sei­nem Staa­ten Bericht den Stand zur Umset­zung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on in Deutsch­land kri­ti­siert. Dabei wur­de u.a. der man­gel­haf­te Zugang zur Bil­dung, zu finan­zi­el­len För­der­mög­lich­kei­ten (BAFöG) sowie die nied­ri­gen Stan­dards bei der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung, die Unter­brin­gung in Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen sowie die ent­wür­di­gen­den Ver­fah­ren zur Alters­fest­stel­lung kritisiert.

PRO ASYL for­dert, dass die Bun­des­re­gie­rung den 25. Jah­res­ta­ges der Ver­ab­schie­dung der UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on zum Anlass nimmt, dem Kin­des­wohl­ge­dan­ken auch in der Flücht­lings­po­li­tik end­lich zum Durch­bruch zu ver­hel­fen. Die hier­zu nöti­gen Vor­schlä­ge lie­gen seit lan­gem auf dem Tisch.

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