07.06.2025
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Seit vier Jahrzehnten setzt sich PRO ASYL für die Rechte von Schutzsuchenden ein. Wir machen auf Missstände und Menschenrechtsverletzungen aufmerksam – sei es an den Außengrenzen Europas oder innerhalb Deutschlands. Mit unserem Rechtshilfefonds unterstützen wir Betroffene dabei, in Klageverfahren ihre Rechte zu wahren.

Im Rah­men die­ser Arbeit unter­stützt PRO ASYL die Kla­gen drei­er soma­li­scher Geflüch­te­ter, die Opfer men­schen­rechts­wid­ri­ger Zurück­wei­sun­gen an der deut­schen Gren­ze wur­den. Ihre Eil­an­trä­ge waren erfolg­reich: In drei Kam­mer­be­schlüs­sen von grund­sätz­li­cher Bedeu­tung stell­te das Gericht fest, dass Zurück­wei­sun­gen von Asyl­su­chen­den an einer EU-Bin­nen­gren­ze euro­pa­rechts­wid­rig sind – eine „Not­la­ge“ bestehe nicht. Zudem heißt es in dem kon­kre­ten Fall: Der Grenz­über­tritt der drei Betrof­fe­nen wur­de gestat­tet – als Fol­gen­be­sei­ti­gung des rechts­wid­ri­gen Han­delns – um hier ein Dub­lin-Ver­fah­ren durchzuführen.

Statt die offen­sicht­li­chen Rechts­brü­che zu been­den, wer­den Richter*innen bedroht, men­schen­recht­li­che Arbeit dif­fa­miert und ver­leum­det. PRO ASYL wird sich die­sem Druck nicht beu­gen. Unse­re Mis­si­on bleibt: mit aller Ent­schlos­sen­heit recht­lich und huma­ni­tär an der Sei­te der Betrof­fe­nen ste­hen, ihre Rech­te ver­tei­di­gen und uns gegen jede Form von Unge­rech­tig­keit einsetzen.

Es ist für unse­ren Rechts­staat höchst alar­mie­rend, dass die Bun­des­re­gie­rung trotz der Ent­schei­dun­gen des Ver­wal­tungs­ge­richts Ber­lin wei­ter­hin sehen­den Auges Recht bre­chen will. PRO ASYL for­dert ein Ende der rechts­wid­ri­gen Zurück­wei­sun­gen von Asyl­su­chen­den an den deut­schen Bin­nen­gren­zen. Wir for­dern eine Rück­kehr zu Recht und Gesetz – und zu einem zivi­len, fak­ten­ba­sier­ten Diskurs.

Gez. Karl Kopp

Geschäfts­füh­rer von PRO ASYL

 

PS:

  • PRO ASYL unter­stützt die drei soma­li­schen Geflüch­te­ten aus dem Rechtshilfefonds.
  • PRO ASYL unter­stützt das Ver­fah­ren, ist jedoch nicht Teil des Anwaltsteams.
  • Das Anwalts­team kann sich in einem lau­fen­den Ver­fah­ren nicht äußern.