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Wichtige Themen bleiben außen vor
Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte international Schutzberechtigter
Heute fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Änderung des Aufenthaltsrechts statt. Damit sollen verschiedene EU-Richtlinien umgesetzt werden, die auch Flüchtlinge betreffen. Das Gesetzespaket ist ein Sammelsurium von verschiedensten Änderungen. Jedoch werden wichtige Themen ausgespart – wie etwa eine neue Bleiberechtsregelung.
Aufgrund des EU-Rechts sollen Flüchtlinge künftig das EU-Daueraufenthaltsrecht erhalten können. Flüchtlingsorganisationen hatten sich lange dafür eingesetzt, dass anerkannte Flüchtlinge genauso wie andere, die dauerhaft in der EU leben, einen solchen Titel bekommen. Dieser berechtigt dazu, sich nach fünf Jahren Aufenthalt überall in der EU niederzulassen. Allerdings sieht das EU-Recht recht hohe Hürden für den Erhalt des Titels vor, insbesondere feste und regelmäßige Einkünfte, die den Lebensunterhalt sichern. Diese Voraussetzungen sind für Flüchtlinge oftmals schwer zu erfüllen. PRO ASYL setzt sich deswegen dafür ein, dass Flüchtlinge bereits nach ihrer Anerkennung ohne weitere Voraussetzungen Freizügigkeit innerhalb der EU genießen. Dies würde die durch das Dublin-System verursachten Probleme abmildern, wenn wenigstens anerkannte Flüchtlinge nicht mehr gezwungen wären, in einem Mitgliedstaat zu bleiben, in dem sie sozial nicht integriert werden können und teilweise von Obdachlosigkeit und gravierender Verelendung betroffen sind.
Weitere Änderungen durch den heute debattierten Gesetzentwurf wären: der leichtere Arbeitsmarktzugang für die Familienangehörigen von hier lebenden Migranten, eine Angleichung des für eine Niederlassungserlaubnis erforderlichen Sprachniveaus (A1) an das für die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltsrechts im Übrigen geltende Sprachniveau (B1). Zudem soll der Kindernachzug zu nur einem Elternteil bei gemeinsamer Personensorge neu geregelt werden, wenn der andere Elternteil dem Nachzug des Kindes zustimmt.
Zwar umfasst das Gesetzesvorhaben viele Einzelbereiche des Migrationsrechts, jedoch hat die Bundesregierung es versäumt, einen Vorstoß für eine neue Bleiberechtsregelung aufzunehmen. Auf Länderseite wurde kürzlich ein Gesetzesvorhaben in den Bundesrat eingebracht, wonach eine Regelung zum Bleiberecht vorgesehen ist. Für die Betroffenen wäre es dramatisch, wenn sich in Sachen Bleiberecht in bis zur Bundestagswahl nichts mehr bewegen würde. Viele Betroffene leben schon seit vielen Jahren nur geduldet in Deutschland.
Bundestagsbericht zur Anhörung: www.bundestag.de/presse/hib/2013_04/2013_221/01.html