22.04.2013
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Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte international Schutzberechtigter

Heu­te fand im Innen­aus­schuss des Bun­des­ta­ges eine Anhö­rung zur Ände­rung des Auf­ent­halts­rechts statt. Damit sol­len ver­schie­de­ne EU-Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den, die auch Flücht­lin­ge betref­fen. Das Geset­zes­pa­ket ist ein Sam­mel­su­ri­um von ver­schie­dens­ten Ände­run­gen. Jedoch wer­den wich­ti­ge The­men aus­ge­spart – wie etwa eine neue Bleiberechtsregelung.

Auf­grund des EU-Rechts sol­len Flücht­lin­ge künf­tig das EU-Dau­er­auf­ent­halts­recht erhal­ten kön­nen. Flücht­lings­or­ga­ni­sa­tio­nen hat­ten sich lan­ge dafür ein­ge­setzt, dass aner­kann­te Flücht­lin­ge genau­so wie ande­re, die dau­er­haft in der EU leben, einen sol­chen Titel bekom­men. Die­ser berech­tigt dazu, sich nach fünf Jah­ren Auf­ent­halt über­all in der EU nie­der­zu­las­sen. Aller­dings sieht das EU-Recht recht hohe Hür­den für den Erhalt des Titels vor, ins­be­son­de­re fes­te und regel­mä­ßi­ge Ein­künf­te, die den Lebens­un­ter­halt sichern. Die­se Vor­aus­set­zun­gen sind für Flücht­lin­ge oft­mals schwer zu erfül­len. PRO ASYL setzt sich des­we­gen dafür ein, dass Flücht­lin­ge bereits nach ihrer Aner­ken­nung ohne wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen Frei­zü­gig­keit inner­halb der EU genie­ßen. Dies wür­de die durch das Dub­lin-Sys­tem ver­ur­sach­ten Pro­ble­me abmil­dern, wenn wenigs­tens aner­kann­te Flücht­lin­ge nicht mehr gezwun­gen wären, in einem Mit­glied­staat zu blei­ben, in dem sie sozi­al nicht inte­griert wer­den kön­nen und teil­wei­se von Obdach­lo­sig­keit und gra­vie­ren­der Ver­elen­dung betrof­fen sind.

Wei­te­re Ände­run­gen durch den heu­te debat­tier­ten Gesetz­ent­wurf wären: der leich­te­re Arbeits­markt­zu­gang für die Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen von hier leben­den Migran­ten, eine Anglei­chung des für eine Nie­der­las­sungs­er­laub­nis erfor­der­li­chen Sprach­ni­veaus (A1) an das für die Ertei­lung eines unbe­fris­te­ten Auf­ent­halts­rechts im Übri­gen gel­ten­de Sprach­ni­veau (B1). Zudem soll der Kin­der­nach­zug zu nur einem Eltern­teil bei gemein­sa­mer Per­so­nen­sor­ge neu gere­gelt wer­den, wenn der ande­re Eltern­teil dem Nach­zug des Kin­des zustimmt.

Zwar umfasst das Geset­zes­vor­ha­ben vie­le Ein­zel­be­rei­che des Migra­ti­ons­rechts, jedoch hat die Bun­des­re­gie­rung es ver­säumt, einen Vor­stoß für eine neue Blei­be­rechts­re­ge­lung auf­zu­neh­men. Auf Län­der­sei­te wur­de kürz­lich ein Geset­zes­vor­ha­ben in den Bun­des­rat ein­ge­bracht, wonach eine Rege­lung zum Blei­be­recht vor­ge­se­hen ist. Für die Betrof­fe­nen wäre es dra­ma­tisch, wenn sich in Sachen Blei­be­recht in bis zur Bun­des­tags­wahl nichts mehr bewe­gen wür­de. Vie­le Betrof­fe­ne leben schon seit vie­len Jah­ren nur gedul­det in Deutschland.

Bun­des­tags­be­richt zur Anhö­rung: www.bundestag.de/presse/hib/2013_04/2013_221/01.html