11.07.2011
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Foto: flickr / Frau Elbe

Die Bundesregierung will die „aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten“ öffentlicher Stellen einschränken, geht aber dabei nicht weit genug.

Die Bun­des­re­gie­rung will die „auf­ent­halts­recht­li­chen Über­mitt­lungs­pflich­ten“ öffent­li­cher Stel­len ein­schrän­ken, geht dabei aber nicht weit genug.

Men­schen­rech­te wie das Recht auf Bil­dung oder das Recht auf medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung gel­ten auch für Men­schen ohne Auf­ent­halts­sta­tus. Doch Schu­len, medi­zi­ni­sche oder ande­re öffent­li­che Ein­rich­tun­gen sind dazu ver­pflich­tet, Men­schen bei den Aus­län­der­be­hör­den anzu­zei­gen, die sich ille­gal in Deutsch­land aufhalten.

Wer nicht die nöti­gen Papie­re hat, ris­kiert des­halb durch einen Besuch beim Arzt oder im Kran­ken­haus die Abschie­bung. Das­sel­be gilt etwa für Arbeits­ge­rich­te. Wer kei­nen gül­ti­gen Auf­ent­halts­ti­tel hat, kann sei­nen Lohn daher kaum vor dem Arbeits­ge­richt ein­kla­gen und ist damit der Will­kür sei­ner Arbeit­ge­ber aus­ge­lie­fert. Wie es um die Reich­wei­te des soge­nann­ten „Denun­zia­ti­ons­pa­ra­gra­phen“ §87 des Auf­ent­halts­ge­set­zes in Bezug auf Schu­len steht, ist Gegen­stand län­ge­rer Debatten.

Schon im Koali­ti­ons­ver­trag hat­te die Koali­ti­on aus FDP, CDU und CSU in Aus­sicht gestellt, die „auf­ent­halts­recht­li­chen Über­mitt­lungs­pflich­ten“ ein­zu­schrän­ken. In einem jetzt im Bun­des­tag vor­ge­leg­ten Ände­rungs­an­trag der Koali­ti­on sol­len immer­hin „Schu­len sowie Bil­dungs- und Erzie­hungs­ein­rich­tun­gen“ von der Pflicht, Men­schen ohne Papie­re zu denun­zie­ren, aus­ge­nom­men wer­den. Nicht aus­ge­nom­men wer­den sol­len hin­ge­gen Kran­ken­häu­ser und medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen und Arbeits­ge­rich­te. Auch die Aus­län­der- und Inte­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten wer­den dem Gesetz­ent­wurf nach nicht von der „auf­ent­halts­recht­li­chen Über­mitt­lungs­pflicht“ entbunden.

Bei all die­sen Stel­len ist es not­wen­dig, dass sich Men­schen ver­trau­ens­voll an sie wen­den kön­nen. Die Pflicht, Men­schen zu mel­den, die nicht die nöti­gen Auf­ent­halts­pa­pie­re haben, muss daher drin­gend auch bei die­sen Ein­rich­tun­gen abge­schafft wer­den. Der Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung, Bil­dung und Recht­spre­chung darf nicht vom Auf­ent­halts­sta­tus abhängen.

Hin­weis:

In vie­len Städ­ten gibt es „Medi­bü­ros“, sie ver­mit­teln medi­zi­ni­sche Behand­lung unab­hän­gig vom Aufenthaltsstatus:

http://medibueros.m‑bient.com/