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Wenn Denunziation Pflicht ist
Die Bundesregierung will die „aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten“ öffentlicher Stellen einschränken, geht aber dabei nicht weit genug.
Die Bundesregierung will die „aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten“ öffentlicher Stellen einschränken, geht dabei aber nicht weit genug.
Menschenrechte wie das Recht auf Bildung oder das Recht auf medizinische Versorgung gelten auch für Menschen ohne Aufenthaltsstatus. Doch Schulen, medizinische oder andere öffentliche Einrichtungen sind dazu verpflichtet, Menschen bei den Ausländerbehörden anzuzeigen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.
Wer nicht die nötigen Papiere hat, riskiert deshalb durch einen Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus die Abschiebung. Dasselbe gilt etwa für Arbeitsgerichte. Wer keinen gültigen Aufenthaltstitel hat, kann seinen Lohn daher kaum vor dem Arbeitsgericht einklagen und ist damit der Willkür seiner Arbeitgeber ausgeliefert. Wie es um die Reichweite des sogenannten „Denunziationsparagraphen“ §87 des Aufenthaltsgesetzes in Bezug auf Schulen steht, ist Gegenstand längerer Debatten.
Schon im Koalitionsvertrag hatte die Koalition aus FDP, CDU und CSU in Aussicht gestellt, die „aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten“ einzuschränken. In einem jetzt im Bundestag vorgelegten Änderungsantrag der Koalition sollen immerhin „Schulen sowie Bildungs- und Erziehungseinrichtungen“ von der Pflicht, Menschen ohne Papiere zu denunzieren, ausgenommen werden. Nicht ausgenommen werden sollen hingegen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen und Arbeitsgerichte. Auch die Ausländer- und Integrationsbeauftragten werden dem Gesetzentwurf nach nicht von der „aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflicht“ entbunden.
Bei all diesen Stellen ist es notwendig, dass sich Menschen vertrauensvoll an sie wenden können. Die Pflicht, Menschen zu melden, die nicht die nötigen Aufenthaltspapiere haben, muss daher dringend auch bei diesen Einrichtungen abgeschafft werden. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung, Bildung und Rechtsprechung darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen.
Hinweis:
In vielen Städten gibt es „Medibüros“, sie vermitteln medizinische Behandlung unabhängig vom Aufenthaltsstatus:
http://medibueros.m‑bient.com/