News
Vereinte Nationen rügen Diskriminierung von Asylsuchenden
Der Staatenbericht der UN kritisiert Deutschlands Sozialpolitik – insbesondere auch die Diskriminierung von Asylsuchenden.
Soziales Gefälle, Kinderarmut, Benachteiligung von Migranten: Der Staatenbericht der UN kritisiert Deutschlands Sozialpolitik – insbesondere auch die Diskriminierung von Asylsuchenden.
Zahlreiche Medien haben heute über den Staatenbericht der UN über Deutschland berichtet. Der Bericht selbst ist allerdings schon älter: Die „abschließenden Beobachtungen des Komitees für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ zu Deutschland (Word-Dokument) stammen vom 20. Mai 2011. Darin zeigt sich das Komitee „tief besorgt“ darüber, dass Deutschland zahlreichen Empfehlungen des Gremiums bisher nicht nachgekommen ist.
„Tiefe Besorgnis“ über die Situation von Asylsuchenden
Neben vielen anderen Mängeln der deutschen Sozialpolitik geht der kritische Bericht auch auf die Situation von Asylsuchenden ein: „Mit tiefer Besorgnis betrachtet das Komitee die Situation von Asylsuchenden, die keine angemessenen Sozialleistungen erhalten, in unangemessenen und überfüllten Unterkünften untergebracht sind, eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben und denen nur notfallmedizinische Versorgung zur Verfügung steht“, heißt es im Artikel 13 des Papiers.
Das Komitee fordert Deutschland auf, „im Sinne internationaler Standards“ dafür zu sorgen, dass Asylsuchende beim Zugang zu nichtbeitragsfinanzierten Leistungen der sozialen Sicherungsmechanismen und beim Zugang zur Gesundheitsversorgung und zum Arbeitsmarkt gleiche Behandlung erfahren wie Deutsche.
Ursache des Problems: „Das Asylbewerberleistungsgesetz“
Die Vereinten Nationen sprechen damit vor allem Konsequenzen an, die sich aus dem sogenannten „Asylbewerberleistungsgesetzes“ ergeben, das für erwachsene Asylsuchende Leistungen vorsieht, die um 38 Prozent geringer sind als das Arbeitslosengeld II, dass dem Grundgesetz nach das Existenzminimum sichern soll. Asylsuchende müssen in Deutschland daher mit Leistungen weit unter dem Existenzminimum auskommen. Beim Bundesverfassungsgericht sind inzwischen auch Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) anhängig.
Kinderarmut: Flüchtlingskinder am härtesten betroffen
Die im UN-Bericht besonders kritisierte Kinderarmut in Deutschland trifft Flüchtlingskinder am härtesten: Die Sozialleistungen für Asylbewerberkinder liegen um bis zu 54 Prozent unter dem Niveau der Hartz IV-Regelbedarfssätze für inländische Kinder. Vergleicht man den auf lediglich 68 Cent pro Tag gekürzten „Barbetrag“ für den persönlichen Bedarf, die soziokulturelle Teilhabe und den Schulbedarf, beträgt die Kürzung für Asylbewerberkinder bei bis zu 83 Prozent.
Der Gesetzgeber verfolgt mit den Asylgesetzen vor allem den Zweck der Abschreckung. Das bedeutet: Unterbringung in Sammellagern, Lebensmittel aus Essenspaketen, Minimalmedizin, Arbeitsverbot und Residenzpflicht. Um Flüchtlinge und Migranten abzuschrecken, nimmt Deutschland in Kauf, Asylsuchende und deren Kinder menschenunwürdig zu behandeln.