04.06.2012
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Proteste gegen sogenannte "Dublin-Abschiebungen" innerhalb der EU im März 2012 Foto: <a href="http://dublin2.info/">dublin2.info</a>

Am 18. und 19. Juni findet in Berlin das diesjährige Symposion zum Flüchtlingsschutz statt. Es will die „gerechte Verteilung von Schutzsuchenden in Europa“ ins Zentrum der Aufmerksamkeit stellen.

Wäh­rend die Gre­mi­en der Euro­päi­schen Uni­on an der Reform des Euro­päi­schen Asyl­sys­tems arbei­te­ten, haben der Euro­päi­sche Gerichts­hof für Men­schen­rech­te (EGMR) und der Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on (EuGH) zu zen­tra­len Pro­blem­fel­dern des Flücht­lings­schut­zes wich­ti­ge Grund­satz­ur­tei­le gefällt.

Im Janu­ar 2011 ver­ur­teil­te der EGMR Grie­chen­land und Bel­gi­en, nach­dem ein afgha­ni­scher Asyl­su­chen­der gegen sei­ne Behand­lung in Grie­chen­land und sei­ne Abschie­bung dort­hin Beschwer­de ein­ge­legt hat­te. Es folg­te im Dezem­ber 2011 ein Grund­satz­ur­teil des EuGH zur men­schen­rechts­kon­for­men Aus­le­gung der Dub­lin-II-Ver­ord­nung, wonach Abschie­bun­gen in Mit­glied­staa­ten zu unter­blei­ben haben, wenn dort auf­grund „sys­te­mi­scher Män­gel“ eine unmensch­li­che oder ernied­ri­gen­de Behand­lung droht.

Im Febru­ar schließ­lich bestä­tig­te wie­der­um der EGMR, dass Men­schen­rech­te von Flücht­lin­gen auch auf hoher See gel­ten und die im Jahr 2009 von Ita­li­en durch­ge­führ­ten Abschie­bun­gen von eri­tre­ischen und soma­li­schen Flücht­lin­gen nach Liby­en eine Miss­ach­tung der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on dar­stell­ten. Mit die­sen Grund­satz­ur­tei­len hat die Debat­te um die euro­päi­sche Flücht­lings­po­li­tik neue Nah­rung erhalten. 

Die Fra­ge nach dem Umgang mit Flücht­lin­gen – ins­be­son­de­re die Inhaf­tie­rungs­pra­xis, die Auf­nah­me­be­din­gun­gen, die Dub­lin-Abschie­bun­gen, die Situa­ti­on an den Gren­zen, die Koope­ra­ti­on mit Tran­sit­staa­ten und die Zurück­wei­sung auf hoher See – müs­sen nun neu gestellt wer­den und im Lich­te der Grund­satz­ur­tei­le beant­wor­tet werden. 

Das Sym­po­si­um zum Flüht­lings­schutz soll vor die­sem Hin­ter­grund eine Bestands­auf­nah­me und Reflek­ti­on des Gemein­sa­men Euro­päi­schen Asyl­sys­tems ermög­li­chen. Die Aus­wir­kun­gen auf Asyl­su­chen­de und die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sowie die poli­ti­schen Impli­ka­tio­nen mit denk­ba­ren Alter­na­tiv­mo­del­len sol­len inten­siv durch Bei­trä­ge von Exper­tin­nen und Exper­ten aus Wis­sen­schaft, Poli­tik und Pra­xis beleuch­tet werden. 

Alle Inter­es­sier­ten sind zum Sym­po­si­on herz­lich ein­ge­la­den – Anmel­dun­gen wer­den noch bis zum 8. Juni 2012 entgegengenommen.

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