19.07.2011
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Die Sachleistungen verhindern nicht nur, dass die Flüchtlinge selbst über ihre Ernährung entscheiden können, sie sind auch oft von übler Qualität.

Bei einer Anhörung des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags forderten alle Sachverständigen die Abkehr vom Asylbewerberleistungsgesetz – bis auf einen.

Fast alle gela­de­nen Sach­ver­stän­di­gen waren sich einig: Das Sach­leis­tungs­prin­zip, nach­dem Asyl­su­chen­de ihre ohne­hin viel zu gering bemes­se­nen Zuwen­dun­gen auch noch in Form von Lebens­mit­tel­pa­ke­ten oder Gut­schei­nen bekom­men, gehört end­lich abge­schafft. Das war das Ergeb­nis einer öffent­li­chen Anhö­rung von zahl­rei­chen Sach­ver­stän­di­gen im Innen­aus­schuss des Land­tags von Nord­rhein-West­fah­len am Don­ners­tag, den 14. Juli 2011.

Anlass für die Anhö­rung war ein Antrag der Frak­ti­on „Die Lin­ke“, der for­dert, dass das Land im Bun­des­rat eine Initia­ti­ve zur Abschaf­fung des soge­nann­ten Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes ergreift. Bis zur Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes soll es dem Antrag nach wenigs­tens mög­lichst groß­zü­gig ange­wen­det wer­den: So sol­len die Flücht­lin­ge anstatt von Lebens­mit­tel­pa­ke­ten oder Gut­schei­nen Bar­geld aus­ge­zahlt und eine Kran­ken­ver­si­che­rungs­kar­te bekommen.

Unter­stüt­zung fand der Antrag durch die Stel­lung­nah­men der Gemein­nüt­zi­gen Gesell­schaft zur Unter­stüt­zung Asyl­su­chen­der e.V. Flücht­lings­hil­fe (GGUA), des Psy­cho­so­zia­len Zen­trums für Flücht­lin­ge (PSZ), der Medi­zi­ni­schen Flücht­lings­hil­fe Bochum, der Jura­pro­fes­so­rin Prof. Dr. Doro­thee Frings und von Mehr­an­dokht Fei­zi, die selbst vom Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz betrof­fen ist.

Allein die Stel­lung­nah­me des Städ­te- und Gemein­de­bund Nord­rhein-West­fa­len for­dert, das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz bei­zu­be­hal­ten. Auch an den Sach­leis­tun­gen will der Städ­te- und Gemein­de­bund fest­hal­ten. „Allein durch Sach­leis­tun­gen kann dem gesetz­ge­be­ri­schen Zweck, durch Art, Umfang und Form der Leis­tungs­ge­wäh­rung kei­nen Anreiz zu schaf­fen, um aus wirt­schaft­li­chen Grün­den nach Deutsch­land zu kom­men und um Schlep­per­ban­den den Nähr­bo­den zu ent­zie­hen, genügt wer­den. Fol­ge­rich­tig soll­ten des­halb mög­lichst kei­ne Bar­mit­tel in die Hän­de der Leis­tungs­be­rech­tig­ten gelangen.“

Dabei ver­gaß der Ver­band jedoch zu berück­sich­ti­gen, dass in NRW bereits die gro­ße Mehr­heit der Kom­mu­nen Bar­geld statt Sach­leis­tun­gen bereit­stellt und sich zudem die eige­nen Mit­glie­der des Ver­ban­des – näm­lich die Städ­te und Gemein­den – mehr­heit­lich für eine Abschaf­fung des Sach­leis­tungs­prin­zips aus­ge­spro­chen haben. Das zeigt auch die Eva­lu­ie­rung der Durch­füh­rung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes des Nord­rhein-West­fä­li­schen Innenministeriums.

Über den Antrag der Links­frak­ti­on ist noch nicht abge­stimmt worden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz und den Lebens­be­din­gun­gen von Flücht­lin­gen  in Deutsch­land fin­den Sie in der Bro­schü­re Men­schen wie Men­schen behan­deln! Flücht­lin­ge in Deutsch­land: Für sozia­le Teil­ha­be und ein Leben in Wür­de (PDF).