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Nordrhein-Westfalen: Sachverständige für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Bei einer Anhörung des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags forderten alle Sachverständigen die Abkehr vom Asylbewerberleistungsgesetz – bis auf einen.
Fast alle geladenen Sachverständigen waren sich einig: Das Sachleistungsprinzip, nachdem Asylsuchende ihre ohnehin viel zu gering bemessenen Zuwendungen auch noch in Form von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen bekommen, gehört endlich abgeschafft. Das war das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung von zahlreichen Sachverständigen im Innenausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfahlen am Donnerstag, den 14. Juli 2011.
Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Fraktion „Die Linke“, der fordert, dass das Land im Bundesrat eine Initiative zur Abschaffung des sogenannten Asylbewerberleistungsgesetzes ergreift. Bis zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll es dem Antrag nach wenigstens möglichst großzügig angewendet werden: So sollen die Flüchtlinge anstatt von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen Bargeld ausgezahlt und eine Krankenversicherungskarte bekommen.
Unterstützung fand der Antrag durch die Stellungnahmen der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. Flüchtlingshilfe (GGUA), des Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge (PSZ), der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum, der Juraprofessorin Prof. Dr. Dorothee Frings und von Mehrandokht Feizi, die selbst vom Asylbewerberleistungsgesetz betroffen ist.
Allein die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen fordert, das Asylbewerberleistungsgesetz beizubehalten. Auch an den Sachleistungen will der Städte- und Gemeindebund festhalten. „Allein durch Sachleistungen kann dem gesetzgeberischen Zweck, durch Art, Umfang und Form der Leistungsgewährung keinen Anreiz zu schaffen, um aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen und um Schlepperbanden den Nährboden zu entziehen, genügt werden. Folgerichtig sollten deshalb möglichst keine Barmittel in die Hände der Leistungsberechtigten gelangen.“
Dabei vergaß der Verband jedoch zu berücksichtigen, dass in NRW bereits die große Mehrheit der Kommunen Bargeld statt Sachleistungen bereitstellt und sich zudem die eigenen Mitglieder des Verbandes – nämlich die Städte und Gemeinden – mehrheitlich für eine Abschaffung des Sachleistungsprinzips ausgesprochen haben. Das zeigt auch die Evaluierung der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes des Nordrhein-Westfälischen Innenministeriums.
Über den Antrag der Linksfraktion ist noch nicht abgestimmt worden.
Weitere Informationen zum Asylbewerberleistungsgesetz und den Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland finden Sie in der Broschüre Menschen wie Menschen behandeln! Flüchtlinge in Deutschland: Für soziale Teilhabe und ein Leben in Würde (PDF).