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Mehr Schutz vor Abschiebungen nach Afghanistan

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Rechte afghanischer Flüchtlinge gestärkt. Demnach dürfen Betroffene nicht abgeschoben werden, wenn sie keine besondere berufliche Qualifikation oder Vermögen haben und bei einer Rückkehr nach Kabul auch nicht mit Unterstützung durch Familie oder Bekannte rechnen können. Zur Begründung hieß es, ein Abschiebungshindernis ergebe sich, wenn der
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem heute veröffentlichten Urteil die Rechte afghanischer Flüchtlinge gestärkt. Demnach dürfen Betroffene nicht abgeschoben werden, wenn sie keine besondere berufliche Qualifikation oder Vermögen haben und bei einer Rückkehr nach Kabul auch nicht mit Unterstützung durch Familie oder Bekannte rechnen können.
Zur Begründung hieß es, ein Abschiebungshindernis ergebe sich, wenn der Betroffene in Afghanistan einer extrem zugespitzten Gefahrenlage ausgesetzt wäre, so dass er dem sicheren Tod, schwersten Verletzungen oder dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert würde. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, da der Kläger als Rückkehrer aus Europa in Afghanistan mit einem Überfall oder einer Entführung rechnen müsse, weil ihm der Besitz von Geld unterstellt werde. Auch ein Ausweichen auf andere Landesteile außer Kabul sei ohne extreme Gefährdung von Leib und Leben nicht möglich.
Gerade alleinstehende junge Männer dürften von dem Urteil profitieren, da ihnen bisher in der Regel bessere Überlebenschancen in Afghanistan unterstellt wurden.
Quelle: Presseerklärung des VGH Mannheim vom 31. August 2009