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Mehr Bewegungsfreiheit für Asylsuchende in Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat einen Antrag angenommen, nach dem Asylsuchende sich künftig im ganzen Landesgebiet bewegen dürfen.
In Rheinland-Pfalz lebende Asylsuchende dürfen sich in Zukunft wenigstens innerhalb der Grenzen ihres Bundeslandes frei bewegen. Der Landtag hat am 19.August einem Antrag der Grünen und der SPD zur Änderung der sogenannten Residenzpflicht zugestimmt. Das Integrationsministerium des Landes betonte, die bisherige Regelung der Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auf den Regierungsbezirk ihres Unterbringungsortes beschränkte, sei nicht mehr zeitgemäß. Von der angestrebten Neuregelung sind nach Auskünften der Landesregierung etwa 1.700 Menschen betroffen. Mit ihrem Beschluss folgt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die ähnliche Regelungen getroffen haben. Dem will sich offenbar bald auch die Landesregierung von Baden-Württemberg anschließen. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz will sich nach eigenem Bekunden auch durch eine Bundesratsinitiative für eine bundesweite Abschaffung der Residenzpflicht einsetzen.