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Literweise Brandbeschleuniger in der Polizeizelle?

Mehr als neun Jahre nachdem Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte, sind die Todesumstände weiterhin ungeklärt. Eine Folge ungeheuerlicher Ermittlungsschlampereien und mangelnden Aufklärungswillens.
Am 7. Januar 2005 verbrannte der aus Sierra Leone stammende 36-Jährige Oury Jalloh in einer Gewahrsamszelle des Dessauer Polizeireviers – an Händen und Füßen gefesselt und auf einer feuerfest umhüllten Matratze liegend. Mehr als neun Jahre später sind die Todesumstände weiterhin ungeklärt, eine Folge ungeheuerlicher Ermittlungsschlampereien, mangelnden Aufklärungswillens und einer frühen Festlegung auf ein einziges Szenario: Jalloh habe sich in der Zelle selbst angezündet. Die Initiative „In Gedenken an Oury Jalloh“ und die Opferanwälte werfen Sachsen-Anhalts Justiz vor, dass die Aufklärung von Anfang an dadurch behindert wurde, dass Indizien nicht nachgegangen wurde und keine Bereitschaft bestand „das Undenkbare zu denken“, das heißt: ein Tötungsverbrechen in der Polizeizelle als Szenario zu untersuchen.
Erst bei einer von der Initiative finanzierten zusätzlichen Obduktion in der Gerichtsmedizin in Frankfurt am Main fanden sich Schädelfrakturen beim Opfer. In Jallohs Urin fanden sich keine Stresshormone sowie kaum Ruß in der Lunge. Dies legte nahe, dass Jalloh beim Ausbruch des Brandes möglicherweise bewusstlos gewesen sein könnte.
Was die Justiz versäumte, brachte die unermüdliche Initiative aus eigener Kraft und mit Spendenmitteln zustande. Im November 2013 wurde ein selbstfinanziertes Brandgutachten der Öffentlichkeit vorgestellt. Es legt nahe, dass die weitgehende Verbrennung von Oury Jallohs Leiche innerhalb von etwa 20 Minuten ohne den Einsatz einer beträchtlichen Menge Brandbeschleuniger nicht erklärbar ist. Der beauftragte Sachverständige führte eine ganze Reihe von Brandversuchen mit Schweinekadavern durch. Nur unter Verwendung von mehreren Litern Benzin konnte ein Ergebnis erzielt werden, dass der Auffindungssituation in der Dessauer Polizeizelle glich. Damit ist die von der Justiz seit jeher vertretene Theorie, Jalloh habe sich mit einem Feuerzeug, das man übersehen habe, selbst angezündet, kaum zu halten. Wie aber kommt Brandbeschleuniger literweise in eine Polizeizelle? Der Verdacht auf ein Tötungsverbrechen drängt sich spätestens jetzt auf.
Im November hatte die Initiative auch Strafanzeige gegen Unbekannt beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe gestellt – wegen Mordes. Verurteilt wurde bisher im Dezember 2012 lediglich der Dessauer Dienstgruppenleiter: Zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro wegen fahrlässiger Tötung. Im Zentrum des Urteils steht der Vorwurf, er habe dem Gefangenen nicht schnell genug geholfen. Revision dagegen hatten die Staatsanwaltschaft, die Nebenklage (die Vertreter der Hinterbliebenen) und die Verteidigung eingelegt. Auch ein dritter Prozess würde bei einem Beharren auf der Selbstanzündungstheorie wohl kaum mehr bringen als eine mögliche Verurteilung des Dienstgruppenleiters auch wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Denn Oury Jalloh soll zu Unrecht festgehalten worden sein, ohne dass, wie das Recht es verlangt, eine richterliche Entscheidung eingeholt wurde.
Staatsgefährdende Blindheit und Aufklärungsverhinderung
Nach Bekanntwerden des Brandgutachtens bestand Hoffnung auf weitere Aufklärung. Doch der eingeschaltete Generalbundesanwalt teilte mit, man sei nicht berechtigt, das Verfahren an sich zu ziehen. Die Zuständigkeit der Bundesländer bestehe auch im Falle von Mord oder schwerer Brandstiftung. Anderes gelte nur, wenn die Sicherheit des Staates beeinträchtigt sei. Im Lichte des NSU-Prozesses, zu dem sich Parallelen ergeben – staatsgefährdende Blindheit und Ignoranz gegenüber Szenarien, die nicht ins (Selbst-)bild passen – hätte man das auch anders sehen können.
Hatte die obere Ermittlungsbehörde sich noch im Dezember 2013 kritisch zur Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts Magdeburg geäußert, so reihte man sich am 11. Februar 2014 wieder in die Front der Aufklärungsverhinderer ein. In einem Schreiben wurde mitgeteilt, das Brandgutachten finde man „nicht beweiskräftig“. Vieles sei heute nicht mehr nachvollziehbar – was als Ergebnis langjährigen Ermittlungsversagens wirklich auf der Hand liegt. Die gerügten Ermittlungsversäumnisse, darunter gelöschte Journaleinträge bei der Polizei, vernichtete Fahrtenbücher, ein Tatortvideo, auf dem Wichtiges fehlt, eine verschwundene Fessel, die verspätete Auffindung eines Feuerzeugs und seine Aufnahme in die Asservatenliste, ließen „keine Absicht vermuten“. Der Brandschutt sei auf Brandbeschleuniger hin untersucht worden und man habe nichts finden können. Das allerdings hörte man im vorangegangenen Prozess in Magdeburg ganz anders.
Noch während der NSU-Prozess offenlegt, wie sehr die Sichtweise der Ermittler in den Mordfällen von selektiver Wahrnehmung und Rassismus geprägt waren, sind Ermittlungsbehörden und Justiz im Dessauer Fall nicht bereit, ihren Blick zu schärfen. Demonstrationen gegen diese Zumutungen werden ebenso weitergehen wie weitere Aufklärungsbemühungen. Zu Beginn des kommenden Jahres wird sich der Todestag Oury Jallohs zum 10. Mal jähren.
Bernd Mesovic