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Kein Recht auf Demonstrationsfreiheit am Flughafen?

Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit eines gegenüber einer Demonstrantin ausgesprochenen Hausverbots. Die Flughafenbetreiberin FRAPORT hatte das Hausverbot im März 2003 im Anschluss an eine Demonstration gegen eine Abschiebung im Flughafengebäude verhängt. Nachdem es in den ersten Instanzen und vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob das
Morgen verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit eines gegenüber einer Demonstrantin ausgesprochenen Hausverbots. Die Flughafenbetreiberin FRAPORT hatte das Hausverbot im März 2003 im Anschluss an eine Demonstration gegen eine Abschiebung im Flughafengebäude verhängt. Nachdem es in den ersten Instanzen und vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde, muss sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen, ob das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit auch im privatrechtlich betriebenen Frankfurter Flughafen gilt. Nach Auffassung von PRO ASYL versucht die FRAPORT, den Frankfurter Flughafen mit Hausverboten zu einer grundrechtsfreien Zone zu machen. Ein eigenständiger Stadtteil Frankfurts mit 1940 ha, über 70.000 Beschäftigten und mehr als 56 Millionen Passagieren im Jahr ist keine private Zone.
Es hat in der Vergangenheit mehrfach Flüchtlingsanerkennungen nach gescheiterten Abschiebungen gegeben. Protestaktionen gegen Abschiebungen am Flughafen sind nicht nur legitim, sie dienen auch der Verwirklichung des Grundrechts auf Asyl. Zum Prozessauftakt sind zahlreiche Protestveranstaltungen in Karlsruhe geplant.
Presseerklärung des Aktionsbündnisses Rhein-Main gegen Abschiebungen
Abschiebung am Frankfurter Flughafen verhindert (05.04.11)