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Grundrechte-Report 2009
Ex-Bundesverfassungsrichter mahnt sorgsameren Umgang mit Grundrechten an Am 18. Mai hat PRO ASYL zusammen mit acht weiteren Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den Grundrechte-Report 2009 der Öffentlichkeit präsentiert. Auch im diesjährigen „alternativen Verfassungsschutzbericht“ werden zahlreiche Grundrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und Migranten dokumentiert. Die Inhaftierung von Minderjährigen im Flughafenverfahren, die Lagerunterbringung von Asylbewerbern oder die Aushöhlung des Datenschutzes von Migranten
Ex-Bundesverfassungsrichter mahnt sorgsameren Umgang mit Grundrechten an
Am 18. Mai hat PRO ASYL zusammen mit acht weiteren Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den Grundrechte-Report 2009 der Öffentlichkeit präsentiert. Auch im diesjährigen „alternativen Verfassungsschutzbericht“ werden zahlreiche Grundrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen und Migranten dokumentiert. Die Inhaftierung von Minderjährigen im Flughafenverfahren, die Lagerunterbringung von Asylbewerbern oder die Aushöhlung des Datenschutzes von Migranten und Flüchtlingen – sind einige Themen des neuen Reports.
Anlässlich der Präsentation des Grundrechte-Reports hat der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer, zu einem sorgsameren Umgang mit den Grundrechten aufgerufen. „Wir beobachten in Gesetzgebung und Verwaltung einen allgemeinen Trend hin zu mehr Sicherheit und Prävention, der häufig zu Lasten der klassischen bürgerlichen Freiheiten geht“, sagte Hassemer. Als Beispiel nannte er die zunehmende Beschränkung der Demonstrationsfreiheit durch immer strengere Versammlungsgesetze.
Klar wandte der emeritierte Professor für Strafrecht der Universität Frankfurt sich gegen Tendenzen, zum Zweck der Verfolgung oder Verhütung von Terroranschlägen das Folterverbot des Grundgesetzes aufzuweichen. „Vor vergifteten Beweismitteln dürfen wir nicht die Augen verschließen. Wenn es belastbare Anzeichen gibt, dass Zeugenaussagen in ausländischen Gefängnissen unter Folter erzwungen wurden, dann muss ihre Verwendung sowohl deutsche Behörden als auch Gerichten strikt verboten sein.“
Der im Fischer Taschenbuch Verlag verlegte, 1997 erstmals erschienene „Grundrechte-Report“ versteht sich als „alternativer Verfassungsschutzbericht“. Neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen dokumentieren darin jährlich den Umgang mit dem Grundgesetz.
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Grundrechte-Report 2009 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber:
T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, M. Assall, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried; Preis € 9,95; 256 Seiten; ISBN 978–3‑596–18373‑9; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2009. Ab sofort im Handel.
Inhalt
Vorwort der Herausgeber
Martin Kutscha: Europäische Union und Grundrechte – Schutz oder Gefährdung?
Erhard Denninger: Neues Computergrundrecht? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung
Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 I)
Wolfgang Kaleck: Das Folterverbot und der Umgang mit vergifteten Informationen
Bernd Mesovic: Staatlich angeordnetes Verschimmelnlassen. Seit mehr als 25 Jahren werden Flüchtlinge in Lagern zwangsuntergebracht
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 I)
Martin Kutscha: Im Griff der Datenkraken. Aushöhlung des Datenschutzes durch die Privatwirtschaft
Markus Büchting/Marei Pelzer: Lidl is watching you
Björn Schreinermacher: Grenzenloser Datenverkehr in der EU
Heiner Busch: Troublemakers – Fans und Demonstranten im SIS
Marei Pelzer: Mehr Datenschutz für 2, 2 Millionen Unionsbürger? EuGH schränkt Nutzung des Ausländerzentralregisters ein
Wolfgang Neskovic: BND-Überwachung in Kabul – der Skandal und das eigentliche Problem
Sönke Hilbrans: Straftäter linksmotiviert – Große Worte zum kleinen Preis. Wie man sich als Pazifist in polizeilichen Datennetzen verfangen kann
Thilo Weichert: eGovernment als zentralisierte Bürgerkontrolle
Matthias Lehnert: Erzwungene Freiwilligkeit. Gentests beim Familiennachzug von Migrant/innen
John Philipp Thurn: Familie, Eugenik und Moral. Bundesverfassungsgericht erklärt Inzestverbot für verfassungsgemäß
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ins unverletzlich. (Art. 2 II)
Ulrike Donat: Klettern gefährdet die Freiheit? Langzeitgewahrsam für Lappalien als Bestrafungsersatz
Martin Singe: Gefangene im perspektivlosen Teufelskreis. Die Entlassung eines Gefangenen wird sabotiert
Ursula Schlung-Muntau: Haft statt Kindeswohl. Inhaftierung von unbegleiteten Flüchtlingskindern am Frankfurter Flughafen
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Art. 3)
Markus Büchting: Gestern Jobwunder – heute arbeitslos. Die Entrechtung von Leiharbeitnehmern
Heiko Habbe: Der erzwungene Loyalitätskonflikt. „Optionsdeutsche“ – Staatsbürger zweiter Klasse?
Lisa Pfahl/Justin J.W. Powell: Menschenrechtsverletzungen im deutschen Schulsystem: behindert werden durch Sonderbeschulung
Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist unverletzlich (Art. 4 I)
Ulrich Finckh: Gewissensfreiheit gegen Wehrpflicht. Wieder Totalverweigerer einberufen
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu äußern (Art. 5 I, II)
Gaby Weber: Ein Denkmal für den Obrigkeitsstaat. Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis
Berenice Böhlo: Meinungsfreiheit – für Kurden unter Vorbehalt?
Das Verbot des kurdischen Senders Roj TV
Dieter Deiseroth: Whistleblower-Schutz in Deutschland
Peer Stolle: Und wieder: Politische Tätigkeit als Anlass für Überwachung
Alle Deutschen haben das Recht, sich zu versammeln (Art. 8 I, II)
Elke Steven: Demoanmelder als Hilfspolizisten?
Wolf-Dieter Narr: Auf denn zur nächsten Demo. Versammeltes „Recht“, um in Bayern das Grundrecht zu verhindern, sich frei zu versammeln
Lisa Monz/Jan Wörlein: Politik des kurzen Prozesses. Zum Stand des Demonstrationsrechts in Hamburg
Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet (Art. 9 III)
Otto Ernst Kempen: Grundrecht auf ungestörtes Sozialdumping? Die Fälle Viking, Laval und Rüffert vor dem Europäischen Gerichtshof
Die Wohnung ist unverletzlich (Art. 13, I‑IV, VI, VII)
Till Müller-Heidelberg: Richterliche Rechtsblindheit
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet (Art. 14 I)
Stephen Rehmke: Die deutsche Rente ist nicht sicher. NS-Ghettoarbeitern wird die Auszahlung ihrer Rente verwehrt
Politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a)
Nora Markard: Verbesserter Schutz für Kriegsflüchtlinge. Zögerliche Umsetzung von EU-Standards in Deutschland
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (Art 20 I)
Georg Rammer: Kinderarmut oder sozialer Rechtsstaat?
Frank Schreiber: Asylbewerberleistungsgesetz – Die Zeit heilt nicht alle Wunden
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. (Art. 20 II)
Karen Schubert: Alle Macht geht vom Senat aus? Berliner Bürgerbegehren „MediaSpree versenken“
Felix Hanschmann: Exklusive Demokratie: Der Ausschluss von Drittstaatsangehörigen vom Wahlrecht
Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Art. 20 III)
Burkhard Hirsch: Nothelfer Bundeswehr? Bemerkungen zur „Sicherheitsstrategie für Deutschland.“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Fredrik Roggan: Zentralisierter Anti-Terror. Das neue BKA-Gesetz als rechtsstaatliche Heimsuchung
Udo Kauß: Verfassungsschutzberichte: Hoheitliche Verrufserklärungen – etwas mehr Kontrolle
Till Müller-Heidelberg: Kampf den Geheimen. Der Rechtsstaat muss transparent sein
Sönke Hilbrans: Hoheitliche Paranoia. Neues vom Fall Rolf Gössner
Till Müller-Heidelberg: Der „Kampf gegen den Terror“ und europäische Grundrechte
Rolf Gössner: Da wächst zusammen, was nicht zusammengehört. „Bundesabhörzentrale“ als Baustein einer entgrenzten Sicherheitsarchitektur
Heike Kleffner: Drei von 50: Kaum Konsequenzen nach brutalem Neonaziangriff
Die Bundesrepublik wirkt bei der Entwicklung der Europäischen Union mit (Art 23 I)
Katrin Hatzinger: Die europäische Rückführungsrichtlinie. „Schande für Europa“ oder Meilenstein auf dem Weg zu einer gemeinsamen Migrationspolitik?
Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten. ( Art. 24 III)
Dieter Deiseroth: Kriegseinsätze ohne völkerrechtliche Kontrolle
Doppelter deutscher Militärvorbehalt gegenüber dem IGH
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes (Art. 25)
Günter Burkhardt: Hilflos auf dem offenen Meer ausgesetzt
Menschenrechtswidrige Frontex-Einsätze gegen Flüchtlinge
Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Kräfte und Einrichtungen der Streitkräfte anfordern (Art. 35)
Jürgen Rose: Paramilitarisierung der Inneren Sicherheit. Auf dem Weg zur Amtshilfe qua Militärgewalt
Streitkräfte dürfen nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es zulässt (Art. 87a II)
Rosemarie Will: Ist die Bundeswehr ein „Parlamentsheer“?
Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes beschränkt werden (Art 104 I, II)
Ursula Groos: Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Aus der Sicherheitsverwahrung kein Entkommen
Jochen Goerdeler: Paradigmenwechsel im Jugendstrafrecht? Von der Wiedereingliederung zur Sicherungsverwahrung
Anhang
Bürger- und Menschenrechtsorganisationen in Deutschland (Auswahl)
Kurzportraits der herausgebenden Organisationen
Autorinnen, Autoren und Redaktion
Abkürzungen
Sachregister