21.01.2009
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Der Innen­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat am 21. Janu­ar 2009 eine Anhö­rung zum Ent­wurf eines Geset­zes über gene­ti­sche Unter­su­chun­gen beim Men­schen (Gen­dia­gnos­tik­ge­setz) durch­ge­führt. Sehr kri­tisch geäu­ßert zum The­ma haben sich im Rah­men von Stel­lung­nah­men PRO ASYL und wei­te­re Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Schwer­punkt der Kri­tik ist die Tat­sa­che, dass der Gesetz­ent­wurf Rege­lun­gen vor­sieht, die das Recht auf infor­ma­tio­nel­le

Der Innen­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­ta­ges hat am 21. Janu­ar 2009 eine Anhö­rung zum Ent­wurf eines Geset­zes über gene­ti­sche Unter­su­chun­gen beim Men­schen (Gen­dia­gnos­tik­ge­setz) durch­ge­führt.
Sehr kri­tisch geäu­ßert zum The­ma haben sich im Rah­men von Stel­lung­nah­men PRO ASYL und wei­te­re Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen. Schwer­punkt der Kri­tik ist die Tat­sa­che, dass der Gesetz­ent­wurf Rege­lun­gen vor­sieht, die das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung für Aus­län­der aus­he­beln. Dies gilt ins­be­son­de­re für § 17 Absatz 8 des Gesetz­ent­wurfs, der gene­ti­sche Unter­su­chun­gen zum Nach­weis eines Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis­ses betrifft und damit die Bedin­gun­gen des Familiennachzugs.