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Filmpremiere: Dokumentation des Kampfes gegen Residenzpflicht
Seit 20 Jahren kämpfen Flüchtlinge gegen die sogenannte Residenzpflicht, die ihnen in das Recht auf Bewegungsfreiheit verwehrt. Ihrem Kampf hat Denice Garcia Bergt einen Dokumentarfilm gewidmet.
Der Film „Residenzpflicht“ begleitet Flüchtlinge in ihrem jahrelangen Kampf gegen das restriktive Gesetz, dass ihnen unsichtbare Grenzen in den Weg stellt und sie nicht selten der Isolation aussetzt. Die Dokumentation stellt die Residenzpflicht darüber hinaus in einen größeren Kontext: Sie zeigt wie diese Restriktion im Inneren mit der Abschottungspolitik an den europäischen Außengrenzen zusammenhängt und inwiefern die Reglementierung der Bewegungsfreiheit mit kolonialem Erbe und Alltagsrassismus verwoben ist.
Seit 1982 sorgt die sogenannte Residenzpflicht dafür, dass Flüchtlinge in Deutschland ihren Wohnort ohne Erlaubnis nicht verlassen dürfen, solange ihnen nicht die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird – für viele dauert dieser Prozess jahrelang. Unabhängig davon, ob sie irgendwo Familie haben oder eine Community vorhanden ist, die ihnen das Ankommen erleichtern könnte, werden sie nach einem Verteilungssystem auf Länder und sogar Bezirke verteilt. Sie haben keine Möglichkeit, den Wohnort frei zu wählen oder zu wechseln. Werden sie in einem anderen Bundesland oder Bezirk aufgegriffen, droht ihnen ein Bußgeld, im wiederholten Fall sogar ein Strafverfahren.
Der im Film dargestellte Kampf der Flüchtlinge gegen die Regelung zeigte in den letzten Jahren erste Erfolge. Nachdem selbstorganisierte Initiativen, Flüchtlingsräte und PRO ASYL kontinuierlich gegen das Gesetz vorgegangen sind, beschloss 2009 erstmals die brandenburgische Regierung eine Erweiterung des Aufenthaltsbereichs. Dies hatte eine Signalwirkung für andere Bundesländer, die nach und nach ebenfalls die Restriktionen lockerten. In diesen Ländern zeichnete sich eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität für viele Flüchtlinge ab: Die Polizeikontrollen ließen nach, Fahrten in andere Landeskreise wurden selbstverständlich.
Doch auch wenn viele Bundesländer die Residenzpflicht liberaler auslegen als früher – als „räumliche Beschränkung des Aufenthaltes“ ist sie in Deutschland nach wie vor Gesetz. Viele Flüchtlinge, die keinen Reisepass vorweisen können, oder denen „Verschleierung der Identität“ vorgeworfen wird, können nach wie vor von den Verbesserungen nicht profitieren. Schließlich können alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, noch immer ihren nicht Wohnort frei wählen. Selbst jene, die ein Arbeits- oder Bildungsangebot in einem anderen Landkreis oder Bundesland bekommen, können dies in der Regel nicht annehmen und bleiben an die Wohnsitzauflage und an ein Leben in Flüchtlingslagern gebunden. Deshalb muss der Kampf gegen die Residenzpflicht und die Wohnsitzauflage weitergehen.
Am Donnerstag den 10. Mai um 20.15 Uhr findet die Premiere des Films „Residenzpflicht“ in Babylon Mitte in Berlin statt. Zugleich ist eine Fotoausstellung über die Residenzpflicht vom Umbruch-Bildarchiv zu sehen. Im Anschluss an die Filmvorführung wird es ein Gespräch mit den Protagonisten und dem Filmteam geben.
Auf dem Weg zur endgültigen Abschaffung der „Residenzpflicht“ (19.03.14)