11.09.2013
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Die heute in Hannover landenden Flüchtlinge werden zunächst ins "Grenzdurchgangslager Friedland" gebracht. Dann sollen sie in Wohnungen unterkommen. Das Asylverfahren müssen sie nicht durchlaufen. Foto: UNHCR / R. Brunnert

Heute landet der erste Charterflug mit 110 von 5.000 syrischen Flüchtlingen, deren Aufnahme im Mai 2013 beschlossen wurde, in Hannover. Angesichts der rund 2 Millionen Menschen, die aus Syrien in die Nachbarstaaten geflohen sind und der vielen Flüchtlinge, die vor Europa auf verschlossene Grenzen stoßen, ist das Aufnahmeprogramm bescheiden. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern eine Öffnung der Grenzen für syrische Flüchtlinge.

Die ers­ten der 5.000 syri­schen Flücht­lin­ge, die im Rah­men eines Auf­nah­me­pro­gramms nach Deutsch­land kom­men dür­fen, wer­den heu­te Nach­mit­tag in Han­no­ver lan­den. PRO ASYL und der Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen begrü­ßen, dass Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich und der nie­der­säch­si­sche Innen­mi­nis­ter Pis­to­ri­us die syri­schen Flücht­lin­ge heu­te am Flug­ha­fen Han­no­ver per­sön­lich will­kom­men hie­ßen. Es ist ein wich­ti­ges Signal, dass die Poli­tik öffent­lich für die Auf­nah­me von Schutz­be­dürf­ti­gen ein­steht. Gemes­sen an den Aus­ma­ßen der syri­schen Flücht­lings­ka­ta­stro­phe ist die Auf­nah­me von 5.000 Men­schen in den kom­men­den Mona­ten jedoch nur eine Geste.

5.000 von 2 Millionen?

Um die Ver­hält­nis­se deut­lich zu machen: 5.000 ist die Grö­ßen­ord­nung, in der die Men­schen der­zeit täg­lich aus Syri­en flie­hen. Nach UN-Anga­ben sind ins­ge­samt mehr als zwei Mil­lio­nen Men­schen geflo­hen, über vier Mil­lio­nen inner­halb Syri­ens ver­trie­ben. Mehr als 97% der Flücht­lin­ge haben Zuflucht in den Nach­bar­län­dern gefun­den. Doch die Anrai­ner­staa­ten sind an ihre Gren­zen gelangt. Kon­flik­te um Res­sour­cen dro­hen zu eska­lie­ren. Kin­der, die die Hälf­te der Flücht­lin­ge aus­ma­chen, dro­hen neben trau­ma­ti­schen Gewalt­er­fah­run­gen nun auch noch Opfer von Men­schen­han­del, Kin­der­ar­beit und sexu­el­ler Aus­beu­tung zu werden.

Flücht­lin­ge sto­ßen auf ver­schlos­se­ne Grenzen

Flücht­lin­ge, die sich auf den gefähr­li­chen Weg nach Euro­pa machen, sto­ßen auf geschlos­se­ne Gren­zen. Die Euro­päi­sche Uni­on nimmt selbst den Tod von Flücht­lin­gen bil­li­gend in Kauf. Es darf nicht sein, dass an Leib und Leben bedroh­te Men­schen auf der Flucht nach Euro­pa erneut ihr Leben ris­kie­ren müs­sen. Syri­sche Flücht­lin­ge ster­ben im Mit­tel­meer und in der Ägä­is. Völ­ker­rechts­wid­rig wer­den Schutz­su­chen­de aus dem Bür­ger­kriegs­land an der grie­chisch-tür­ki­schen Land–  und See­gren­ze zurück­ge­wie­sen. Euro­pa ist mit­ver­ant­wort­lich für die­se ekla­tan­ten  Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen an sei­nen Gren­zen. Flücht­lin­ge wer­den abge­drängt, abge­wie­sen oder als angeb­lich “ille­ga­le” Ein­wan­de­rer inhaftiert.

PRO ASYL und der Flücht­lings­rat Nie­der­sach­sen for­dern daher eine umfas­sen­de, orga­ni­sier­te Ret­tungs­po­li­tik für die syri­schen Flücht­lin­ge. So muss Euro­pa sei­ne Gren­zen für Flücht­lin­ge end­lich öff­nen, damit den Schutz­su­chen­den die gefähr­li­che Flucht über das Mit­tel­meer erspart bleibt. Die euro­päi­schen Staa­ten soll­ten, wie von UN-Flücht­lings­kom­mis­sar Antó­nio Guter­res gefor­dert, unbe­grenzt syri­sche Flücht­lin­ge aufnehmen.

EU-wei­tes Auf­nah­me­pro­gramm drin­gend geboten

Die euro­päi­schen Staa­ten müs­sen dafür ein groß ange­leg­tes Auf­nah­me­pro­gramm ein­rich­ten und Flücht­lin­ge aus der Regi­on auf­neh­men. Wäh­rend des Bos­ni­en-Krie­ges fan­den allein in Deutsch­land über 300.000 Men­schen Zuflucht, weil die Ein­rei­se­be­din­gun­gen ver­gleichs­wei­se groß­zü­gig gestal­tet waren. Vor die­sem Hin­ter­grund ist das bis­lang beschlos­se­ne deut­sche Kon­tin­gent von 5.000 beschä­mend gering. Wir for­dern Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Fried­rich auf, die Initia­ti­ve für ein groß­zü­gi­ges, gemein­sa­mes EU-Auf­nah­me­pro­gramm zu ergrei­fen und das deut­sche Kon­tin­gent deut­lich zu erhöhen.

Been­det wer­den muss auch die unwür­di­ge Pra­xis der Nicht­zu­stän­dig­keits­er­klä­run­gen für Asyl­su­chen­de im Dub­lin-Sys­tem. Wer Ver­wand­te oder Bekann­te in einem bestimm­ten EU-Staat hat, soll dort­hin wei­ter­rei­sen und dort den Asyl­an­trag stel­len dür­fen.  Bis­lang sit­zen zahl­rei­che syri­sche Flücht­lin­ge – auch sol­che mit Anknüp­fungs­punk­ten nach Deutsch­land – oft unter kata­stro­pha­len Bedin­gun­gen in EU-Rand­staa­ten wie Grie­chen­land oder Ita­li­en fest.

Von wegen „unbü­ro­kra­ti­sche Hilfe“

In Deutsch­land leben rund 40.000 syri­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge mit Auf­ent­halts­er­laub­nis. Vie­le von Ihnen ver­su­chen hän­de­rin­gend Ange­hö­ri­ge aus der Kri­sen­re­gi­on zu sich zu holen. Doch der Fami­li­en­nach­zug schei­tert in vie­len Fäl­len an hohen büro­kra­ti­schen Hür­den. Bis­lang haben zwar die Bun­des­län­der Nie­der­sach­sen, Rhein­land-Pfalz, Schles­wig-Hol­stein, Baden-Würt­tem­berg, Nord­rhein-West­fa­len, Ham­burg, Bre­men, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Hes­sen und Thü­rin­gen Auf­nah­me­an­ord­nun­gen erlas­sen oder ange­kün­digt, nach denen Ange­hö­ri­ge hier leben­der Syrer/innen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ein Visum für Deutsch­land erhal­ten. Als Hür­de könn­te sich jedoch schon allein der Zugang zum Visum­ver­fah­ren bei den deut­schen Bot­schaf­ten erwei­sen, die in der Ver­gan­gen­heit häu­fig auf Mona­te hin­aus kei­ne Ter­mi­ne mehr frei hatten.

Zudem hat Baden-Würt­tem­berg die Zahl der auf­zu­neh­men­den Per­so­nen von vorn­her­ein auf mage­re 500 begrenzt und das bevöl­ke­rungs­rei­che Nord­rhein-West­fa­len sogar auf 1.000 (bei 12.700 syri­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen im Land). Bay­ern äußert sich noch zurück­hal­ten­der und spricht expli­zit von “Ein­zel­fäl­len”.

Schutz von Ange­hö­ri­gen darf nicht am Geld­beu­tel scheitern

Der Wort­laut der bis­lang beschlos­se­nen Auf­nah­me­an­ord­nun­gen der Län­der lässt befürch­ten, dass es sich ohne­hin nur wohl­ha­ben­de Fami­li­en leis­ten könn­ten, Ange­hö­ri­ge nach Deutsch­land zu holen. Grund dafür ist die obli­ga­to­risch ver­lang­te Ver­pflich­tungs­er­klä­rung. Ein Bei­spiel: Wel­che Fami­lie kann auf unbe­stimm­te Zeit monat­lich 1.300 Euro Unter­halt, davon allein 680 Euro Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­schutz, für die bei­den Groß­el­tern zah­len? Dabei sind Kos­ten für eine zusätz­li­che Unter­kunft noch nicht ein­mal ein­ge­rech­net.  Als ein­zi­ges Bun­des­land hat Nie­der­sach­sen nied­ri­ge­re Maß­stä­be an das ver­füg­ba­re Ein­kom­men ange­legt. Für vie­le dürf­te es den­noch nur schwer mög­lich sein, mit dem Fami­li­en­net­to­ge­halt auch nur die Pfän­dungs­frei­gren­ze zu überschreiten.

Bund und Län­der sind gefor­dert, die Rege­lun­gen prak­ti­ka­bel zu machen. Ins­be­son­de­re muss der Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz der Ange­hö­ri­gen über eine pau­scha­le Rege­lung  sicher­ge­stellt wer­den. Die Anfor­de­run­gen an den mate­ri­el­len Bei­trag der hier leben­den Fami­li­en­tei­le muss abge­senkt und zeit­lich befris­tet wer­den. Auch darf der Nach­weis einer nahen Ver­wandt­schaft die Betrof­fe­nen nicht vor unnö­ti­ge büro­kra­ti­sche Pro­ble­me stel­len. Wer­den die­se büro­kra­ti­schen Hür­den nicht abge­baut, wer­den wei­ter­hin zahl­rei­che in Deutsch­land leben­de Syre­rin­nen und Syrer ihren Ange­hö­ri­gen nicht aus dem Kri­sen­ge­biet zu sich holen können.

Schutz­su­chen­den das Recht auf Fami­li­en­nach­zug gewähren

Seit Beginn des Krie­ges 2011 haben  etwas über 15.000 syri­sche Flücht­lin­ge, die sich auf eige­ne Faust nach Deutsch­land durch­ge­schla­gen haben, hier­zu­lan­de  Asyl bean­tragt. Zwar erhal­ten fast alle von ihnen, bei denen Deutsch­land sei­ne Zustän­dig­keit aner­kennt, einen Schutz­sta­tus, doch 80 Pro­zent von Ihnen erhal­ten nur einen Auf­ent­halts­ti­tel als sub­si­diä­re Schutz­be­rech­tig­te. Damit ste­hen die Betrof­fe­nen – im Unter­schied zu nach der Gen­fer Kon­ven­ti­on aner­kann­ten Flücht­lin­gen – beim Fami­li­en­nach­zug vor hohen Hür­den: In der Pra­xis wird es für die Betrof­fe­nen sehr schwer, ihre Fami­li­en zu sich zu holen.

Schwe­den hat es bereits vor­ge­macht und spricht rund 8.000 syri­schen Staats­bür­gern, die bis­lang nur ein befris­te­tes Auf­ent­halts­recht hat­ten, und allen künf­tig ankom­men­den syri­schen Asyl­su­chen­den einen dau­er­haf­ten Sta­tus mit dem Recht auf Fami­li­en­nach­zug zu. Deutsch­land soll­te die­sem Bei­spiel folgen.