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Es braucht mehr als eine Geste
Heute landet der erste Charterflug mit 110 von 5.000 syrischen Flüchtlingen, deren Aufnahme im Mai 2013 beschlossen wurde, in Hannover. Angesichts der rund 2 Millionen Menschen, die aus Syrien in die Nachbarstaaten geflohen sind und der vielen Flüchtlinge, die vor Europa auf verschlossene Grenzen stoßen, ist das Aufnahmeprogramm bescheiden. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern eine Öffnung der Grenzen für syrische Flüchtlinge.
Die ersten der 5.000 syrischen Flüchtlinge, die im Rahmen eines Aufnahmeprogramms nach Deutschland kommen dürfen, werden heute Nachmittag in Hannover landen. PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßen, dass Bundesinnenminister Friedrich und der niedersächsische Innenminister Pistorius die syrischen Flüchtlinge heute am Flughafen Hannover persönlich willkommen hießen. Es ist ein wichtiges Signal, dass die Politik öffentlich für die Aufnahme von Schutzbedürftigen einsteht. Gemessen an den Ausmaßen der syrischen Flüchtlingskatastrophe ist die Aufnahme von 5.000 Menschen in den kommenden Monaten jedoch nur eine Geste.
5.000 von 2 Millionen?
Um die Verhältnisse deutlich zu machen: 5.000 ist die Größenordnung, in der die Menschen derzeit täglich aus Syrien fliehen. Nach UN-Angaben sind insgesamt mehr als zwei Millionen Menschen geflohen, über vier Millionen innerhalb Syriens vertrieben. Mehr als 97% der Flüchtlinge haben Zuflucht in den Nachbarländern gefunden. Doch die Anrainerstaaten sind an ihre Grenzen gelangt. Konflikte um Ressourcen drohen zu eskalieren. Kinder, die die Hälfte der Flüchtlinge ausmachen, drohen neben traumatischen Gewalterfahrungen nun auch noch Opfer von Menschenhandel, Kinderarbeit und sexueller Ausbeutung zu werden.
Flüchtlinge stoßen auf verschlossene Grenzen
Flüchtlinge, die sich auf den gefährlichen Weg nach Europa machen, stoßen auf geschlossene Grenzen. Die Europäische Union nimmt selbst den Tod von Flüchtlingen billigend in Kauf. Es darf nicht sein, dass an Leib und Leben bedrohte Menschen auf der Flucht nach Europa erneut ihr Leben riskieren müssen. Syrische Flüchtlinge sterben im Mittelmeer und in der Ägäis. Völkerrechtswidrig werden Schutzsuchende aus dem Bürgerkriegsland an der griechisch-türkischen Land– und Seegrenze zurückgewiesen. Europa ist mitverantwortlich für diese eklatanten Menschenrechtsverletzungen an seinen Grenzen. Flüchtlinge werden abgedrängt, abgewiesen oder als angeblich “illegale” Einwanderer inhaftiert.
PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern daher eine umfassende, organisierte Rettungspolitik für die syrischen Flüchtlinge. So muss Europa seine Grenzen für Flüchtlinge endlich öffnen, damit den Schutzsuchenden die gefährliche Flucht über das Mittelmeer erspart bleibt. Die europäischen Staaten sollten, wie von UN-Flüchtlingskommissar António Guterres gefordert, unbegrenzt syrische Flüchtlinge aufnehmen.
EU-weites Aufnahmeprogramm dringend geboten
Die europäischen Staaten müssen dafür ein groß angelegtes Aufnahmeprogramm einrichten und Flüchtlinge aus der Region aufnehmen. Während des Bosnien-Krieges fanden allein in Deutschland über 300.000 Menschen Zuflucht, weil die Einreisebedingungen vergleichsweise großzügig gestaltet waren. Vor diesem Hintergrund ist das bislang beschlossene deutsche Kontingent von 5.000 beschämend gering. Wir fordern Bundesinnenminister Friedrich auf, die Initiative für ein großzügiges, gemeinsames EU-Aufnahmeprogramm zu ergreifen und das deutsche Kontingent deutlich zu erhöhen.
Beendet werden muss auch die unwürdige Praxis der Nichtzuständigkeitserklärungen für Asylsuchende im Dublin-System. Wer Verwandte oder Bekannte in einem bestimmten EU-Staat hat, soll dorthin weiterreisen und dort den Asylantrag stellen dürfen. Bislang sitzen zahlreiche syrische Flüchtlinge – auch solche mit Anknüpfungspunkten nach Deutschland – oft unter katastrophalen Bedingungen in EU-Randstaaten wie Griechenland oder Italien fest.
Von wegen „unbürokratische Hilfe“
In Deutschland leben rund 40.000 syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis. Viele von Ihnen versuchen händeringend Angehörige aus der Krisenregion zu sich zu holen. Doch der Familiennachzug scheitert in vielen Fällen an hohen bürokratischen Hürden. Bislang haben zwar die Bundesländer Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Thüringen Aufnahmeanordnungen erlassen oder angekündigt, nach denen Angehörige hier lebender Syrer/innen unter bestimmten Bedingungen ein Visum für Deutschland erhalten. Als Hürde könnte sich jedoch schon allein der Zugang zum Visumverfahren bei den deutschen Botschaften erweisen, die in der Vergangenheit häufig auf Monate hinaus keine Termine mehr frei hatten.
Zudem hat Baden-Württemberg die Zahl der aufzunehmenden Personen von vornherein auf magere 500 begrenzt und das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen sogar auf 1.000 (bei 12.700 syrischen Staatsangehörigen im Land). Bayern äußert sich noch zurückhaltender und spricht explizit von “Einzelfällen”.
Schutz von Angehörigen darf nicht am Geldbeutel scheitern
Der Wortlaut der bislang beschlossenen Aufnahmeanordnungen der Länder lässt befürchten, dass es sich ohnehin nur wohlhabende Familien leisten könnten, Angehörige nach Deutschland zu holen. Grund dafür ist die obligatorisch verlangte Verpflichtungserklärung. Ein Beispiel: Welche Familie kann auf unbestimmte Zeit monatlich 1.300 Euro Unterhalt, davon allein 680 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, für die beiden Großeltern zahlen? Dabei sind Kosten für eine zusätzliche Unterkunft noch nicht einmal eingerechnet. Als einziges Bundesland hat Niedersachsen niedrigere Maßstäbe an das verfügbare Einkommen angelegt. Für viele dürfte es dennoch nur schwer möglich sein, mit dem Familiennettogehalt auch nur die Pfändungsfreigrenze zu überschreiten.
Bund und Länder sind gefordert, die Regelungen praktikabel zu machen. Insbesondere muss der Krankenversicherungsschutz der Angehörigen über eine pauschale Regelung sichergestellt werden. Die Anforderungen an den materiellen Beitrag der hier lebenden Familienteile muss abgesenkt und zeitlich befristet werden. Auch darf der Nachweis einer nahen Verwandtschaft die Betroffenen nicht vor unnötige bürokratische Probleme stellen. Werden diese bürokratischen Hürden nicht abgebaut, werden weiterhin zahlreiche in Deutschland lebende Syrerinnen und Syrer ihren Angehörigen nicht aus dem Krisengebiet zu sich holen können.
Schutzsuchenden das Recht auf Familiennachzug gewähren
Seit Beginn des Krieges 2011 haben etwas über 15.000 syrische Flüchtlinge, die sich auf eigene Faust nach Deutschland durchgeschlagen haben, hierzulande Asyl beantragt. Zwar erhalten fast alle von ihnen, bei denen Deutschland seine Zuständigkeit anerkennt, einen Schutzstatus, doch 80 Prozent von Ihnen erhalten nur einen Aufenthaltstitel als subsidiäre Schutzberechtigte. Damit stehen die Betroffenen – im Unterschied zu nach der Genfer Konvention anerkannten Flüchtlingen – beim Familiennachzug vor hohen Hürden: In der Praxis wird es für die Betroffenen sehr schwer, ihre Familien zu sich zu holen.
Schweden hat es bereits vorgemacht und spricht rund 8.000 syrischen Staatsbürgern, die bislang nur ein befristetes Aufenthaltsrecht hatten, und allen künftig ankommenden syrischen Asylsuchenden einen dauerhaften Status mit dem Recht auf Familiennachzug zu. Deutschland sollte diesem Beispiel folgen.