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Die Flüchtlingspolitik ist zu rigide
„Die Flüchtlingspolitik ist zu rigide“. So äußerte sich Ernst Gottfried Mahrenholz, der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts zur niedersächsischen Ausländerrechts- und Abschiebepraxis. In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18. Februar 2009 kritisiert er insbesondere die niedersächsischen Regelungen für die Härtefallkommission des Landes, die im Vergleich zu denen anderer Bundesländer hinsichtlich der Ausschlussgründe unausgewogen
„Die Flüchtlingspolitik ist zu rigide“. So äußerte sich Ernst Gottfried Mahrenholz, der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts zur niedersächsischen Ausländerrechts- und Abschiebepraxis. In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 18. Februar 2009 kritisiert er insbesondere die niedersächsischen Regelungen für die Härtefallkommission des Landes, die im Vergleich zu denen anderer Bundesländer hinsichtlich der Ausschlussgründe unausgewogen seien. Heftig kritisiert Mahrenholz die niedersächsische Interpretation der Bleiberechtsregelung, dergemäß ältere Menschen kein Bleiberecht erhalten, wenn sie im Alter Anspruch auf eine auskömmliche Rente haben. Unserem Staatswesen tue es nicht gut, die irregulären Zuwanderungen nach Deutschland ohne Prüfung des Einzelfallschicksals pauschal als „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ zu deklarieren.