Die Einstufung nach »Bleibeperspektive« ist bewusste Integrationsverhinderung | PRO ASYL

Die Einstufung nach »Bleibeperspektive« ist bewusste Integrationsverhinderung

Zugang zu Inte­gra­ti­ons­kur­sen wäh­rend des lau­fen­den Asyl­ver­fah­rens erhal­ten nur Flücht­lin­ge mit »guter Blei­be­per­spek­ti­ve«. Die­se Sor­tie­rung sorgt in vie­len Fäl­len dafür, dass die Inte­gra­ti­on von Men­schen, die dau­er­haft in Deutsch­land blei­ben wer­den, unnö­tig ver­schleppt wird. Das kann man auch an den kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Asyl­zah­len 2016 sehen.