14.10.2011
Image

Vom 17.10. bis 19.10.2011 soll eine bundesweite Sammelanhörung einer "Delegation" aus Sierra Leone in der Ausländerbehörde Berlin stattfinden, um Reisedokumente für abgelehnte Asylbewerber auszustellen. Derartige Anhörungen in Zusammenwirken mit Delegationen aus Herkunftsstaaten von Flüchtlingen stehen stark unter Kritik.

In den zurück­lie­gen­den Jah­ren fan­den ähn­li­che Anhö­run­gen vor Dele­ga­tio­nen des sier­ra-leo­ni­schen Staa­tes statt. Im Jahr 2008 wur­den laut Anga­ben der Bun­des­re­gie­rung 407  Per­so­nen zur Anhö­rung gela­den, davon erschie­nen 246. Bei 115 Per­so­nen war die Iden­ti­täts­fest­stel­lung und die damit ver­bun­de­ne Doku­men­ten­aus­stel­lung „erfolg­reich“ (BT Drs. 17/664).

Die Art und Wei­se der Doku­men­ten­be­schaf­fung hat mit einem trans­pa­ren­ten Ver­fah­ren nichts gemein. Die Betrof­fe­nen wis­sen in der Regel nicht, um wen es sich bei den Dele­ga­ti­ons­an­ge­hö­ri­gen han­delt. Die Anhö­run­gen fin­den nicht in Räu­men der Bot­schaf­ten statt, so dass der hoheit­li­che Rah­men für die Betrof­fe­nen unklar bleibt. Wei­ter­hin stan­den die Dele­ga­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit im Ruch der Kor­rup­ti­on, zumin­dest aber der man­geln­den Serio­si­tät. Im Jahr 2008 ver­ur­sach­te der weni­ge Tage dau­ern­de Besuch der Dele­ga­ti­on aus Sier­ra Leo­ne Kos­ten von ins­ge­samt 49.264,48 Euro, die über­wie­gend durch EU-Gel­der finan­ziert wor­den waren. Den fünf Dele­ga­ti­ons­an­ge­hö­ri­gen aus Sier­ra Leo­ne wur­den „Tage­gel­der“ in Höhe von ins­ge­samt 7.200 Euro aus­ge­zahlt.  Die „Gebühr“ pro aus­ge­stell­tem Rück­rei­se­do­ku­ment belief sich auf 250 Euro. Das berich­te­ten die Anwalts­nach­rich­ten Aus­län­der- und Asyl­recht (PDF).

Dass das „Dienst­sie­gel“ der Repu­blik Sier­ra Leo­ne von der Dele­ga­ti­on nicht mit­ge­bracht wor­den war, son­dern durch einen Schlüs­sel­dienst erst noch ange­fer­tigt wer­den muss­te, stei­ger­te nicht eben das Ver­trau­en dar­auf, dass es sich hier um ein rechts­staat­lich ein­wand­frei­es Vor­ge­hen han­del­te. Fol­ge­rich­tig stell­te das Ver­wal­tungs­ge­richt Bre­men im Janu­ar 2010 fest, dass es sich bei einer ent­spre­chen­den Vor­spra­che­auf­for­de­rung durch die Behör­den um eine rechts­wid­ri­ge Anord­nung gehan­delt habe (Az. 4 V 1306/09).

Aus Sicht von PRO ASYL zeigt die Erfah­rung, dass der­ar­ti­ge Dele­ga­ti­ons­an­hö­run­gen mit rechts­staat­li­chen Prin­zi­pi­en nicht zu ver­ein­ba­ren sind.

Der Ber­li­ner Flücht­lings­rat ruft zu einer Kund­ge­bung gegen die Sam­mel­an­hö­rung von Flücht­lin­gen aus Sier­ra Leo­ne auf: Mon­tag, den 17.10.2011, 10:00 Uhr, vor dem Lan­des­amt für Bür­ger- und Ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten – Aus­län­der­be­hör­de Ber­lin, Fried­rich-Krau­se-Ufer 24, Ber­lin (zwi­schen S‑Bahn Wed­ding und West­ha­fen, U‑Bahn Amru­mer Str), Treff­punkt zum gemein­sa­men Hin­lau­fen: Ring­bahn­sta­ti­on West­ha­fen, Nord­sei­te, 9:45 Uhr.