Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ignoriert rechtsstaatliche Grundsätze | PRO ASYL

Das »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« ignoriert rechtsstaatliche Grundsätze

Heu­te wur­de ein Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums (BMI) bekannt. Vor­aus­set­zun­gen für Inhaf­tie­run­gen, wie die rich­ter­li­che Anord­nung oder der Nach­weis eines Haft­grun­des wer­den dar­in igno­riert. Abge­lehn­te Asylbewerber*innen, die nie eine Straf­tat began­gen haben, wer­den wie Straf­tä­ter behan­delt. Eine ers­te Ana­ly­se der Pläne.