10.08.2013
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Mit seinem Urteil schützt das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Meinungsfreiheit. Foto: urbanartcore.eu

Mit einem wichtigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute die kritische Öffentlichkeitsarbeit von Menschenrechtsorganisationen als Bestandteil der Meinungsfreiheit und der demokratischen Kultur gesichert.

2012 waren zwei Ver­tre­ter des Bran­den­bur­ger Flücht­lings­ra­tes vom Amts­ge­richt Pots­dam zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt wor­den, nach­dem sie öffent­li­che Kri­tik an dem Han­deln einer Sach­be­ar­bei­te­rin des Rechts­amts geübt hat­ten. Mit dem „Denk­zet­tel für struk­tu­rel­len und sys­tem­in­ter­nen Ras­sis­mus“ warf der Flücht­lings­rat der Sach­be­ar­bei­te­rin vor, ent­ge­gen bes­se­ren Wis­sens einem Flücht­ling Vor­täu­schung sei­ner fach­ärzt­lich beschei­nig­ten Gehör­lo­sig­keit unter­stellt und mit die­ser Begrün­dung dem Mann die Auf­ent­halts­er­laub­nis ver­wei­gert zu haben.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sieht in die­sem Urteil jedoch das Grund­recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung der Mit­ar­bei­ter des Flücht­lings­ra­tes ver­letzt und hebt es  mit sei­nem heu­te ver­öf­fent­lich­ten Beschluss auf. In ihrer Begrün­dung heben die Rich­ter das Recht her­vor, behörd­li­che Maß­nah­men ohne Furcht vor Sank­tio­nie­rung kri­ti­sie­ren zu kön­nen, und erklä­ren es zu einem Bestand­teil des Kern­be­reichs der Meinungsfreiheit.

 In einer gemein­sa­men Pres­se­er­klä­rung mit dem Repu­bli­ka­ni­schen Anwäl­tin­nen- und Anwalt­ver­ein begrüßt der Bran­den­bur­ger Flücht­lings­rat den Beschluss aus Karls­ru­he ausdrücklich.

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts