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Bundesverfassungsgericht bricht der Meinungsfreiheit Bahnen
Mit einem wichtigen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute die kritische Öffentlichkeitsarbeit von Menschenrechtsorganisationen als Bestandteil der Meinungsfreiheit und der demokratischen Kultur gesichert.
2012 waren zwei Vertreter des Brandenburger Flüchtlingsrates vom Amtsgericht Potsdam zu Geldstrafen verurteilt worden, nachdem sie öffentliche Kritik an dem Handeln einer Sachbearbeiterin des Rechtsamts geübt hatten. Mit dem „Denkzettel für strukturellen und systeminternen Rassismus“ warf der Flüchtlingsrat der Sachbearbeiterin vor, entgegen besseren Wissens einem Flüchtling Vortäuschung seiner fachärztlich bescheinigten Gehörlosigkeit unterstellt und mit dieser Begründung dem Mann die Aufenthaltserlaubnis verweigert zu haben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Urteil jedoch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung der Mitarbeiter des Flüchtlingsrates verletzt und hebt es mit seinem heute veröffentlichten Beschluss auf. In ihrer Begründung heben die Richter das Recht hervor, behördliche Maßnahmen ohne Furcht vor Sanktionierung kritisieren zu können, und erklären es zu einem Bestandteil des Kernbereichs der Meinungsfreiheit.
In einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltverein begrüßt der Brandenburger Flüchtlingsrat den Beschluss aus Karlsruhe ausdrücklich.
Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts