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Bayerische Landesregierung lockert leicht die Lagerpflicht

Die Bayrische Landesregierung hat die Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern leicht gelockert. Sie gab bekannt, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Erlaubnis erhalten, aus den bayrischen Flüchtlingslagern auszuziehen.
Die Bayrische Landesregierung hat die Lagerpflicht für Flüchtlinge in Bayern leicht gelockert. Sie gab bekannt, dass Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen die Erlaubnis erhalten, aus den bayrischen Flüchtlingslagern auszuziehen.
Der Bayrische Flüchtlingsrat bezog dazu in einer Pressemitteilung Stellung. Er begrüßt die Lockerung, durch die ca. 400 Flüchtlinge vom Lagerzwang befreit werden, kritisieren aber die lange Wartezeit bis eine Erlaubnis zum Auszug erteilt wird. Demnach dürfen Familien mit Kindern erst nach Abschluss des ersten Asylverfahrens, also nach 2–3 Jahren und alle anderen erst nach 6–7 Jahren aus den Lagern ausziehen. Flüchtlinge, die zum Beispiel wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden, sind grundsätzlich von der Erlaubnis zum Auszug ausgenommen.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen und die rund 115 Flüchtlingslager in Bayern sind bis zum Bersten überfüllt. Es wird händeringend nach neuen Lagerstandorten gesucht, damit die Bezirksregierungen ihrer Unterbringungspflicht nachkommen können. Eine generelle Abschaffung der Lagerpflicht könnte hier schnell Entlastung bringen und für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen sorgen.
Zur Pressemitteilung des Bayrischen Flüchtlingsrat
Lagerkarte (21.03.14)