Eine anständige Unterbringung, die Unverletzlichkeit der Wohnung und der Verzicht auf nicht grund- und menschenrechtskonforme Eingriffe in das Privatleben sind Ausprägungen der Verpflichtung auf den Schutz der Menschenwürde. Zu oft lassen Flüchtlingsunterkünfte solche Mindeststandards missen.
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