Tag des Flüchtlings 2024
Juni 2024
»Menschenrechte gelten nicht nur ab und zu«: Plakat mit unserem Motiv zum Tag des Flüchtlings 2024.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Plakate nur dort angebracht werden dürfen, wo ein Einverständnis des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorliegt. Eventuelle rechtliche Folgen unerlaubten Plakatierens oder Klebens trägt diejenige Person, die eine solche Aktion organisiert bzw. durchführt. Bei der Weitergabe von Plakaten oder Aufklebern sind die Empfänger*innen auf die Rechtslage hinzuweisen.
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