Menschen wie Menschen behandeln!
März 2011
Flüchtlinge in Deutschland: Für soziale Teilhabe und ein Leben in Würde
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Formen des Existenzminimums: eine für Deutsche und eine für Flüchtlinge. Das am 1. November 1993 in Kraft getretene Asylbewerberleistungsgesetz legt fest, dass Flüchtlinge gegenüber hilfebedürftigen Deutschen erheblich schlechter zu stellen sind. Seit Einführung dieses diskriminierenden Gesetzes kämpfen PRO ASYL, Flüchtlingsräte, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und die Betroffenen selbst dagegen an. Für Schutzsuchende in Deutschland müssen die Menschenrechte uneingeschränkt gelten. Ihre Würde ist zu respektieren, man darf sie nicht zu Menschen „zweiter Klasse“ machen.