Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für Schutzsuchende eine wichtige Unterstützung. Geldauflagen ermöglichen PRO ASYL, sich als unabhängige Stimme dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge Hilfe und eine humane Lebensperspektive finden – in Deutschland und an den Außengrenzen Europas.
Ihre Bußgeldzuweisung hilft schutzsuchenden Menschen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fördervereins PRO ASYL beraten im Jahr in mehreren tausend Einzelfällen, PRO ASYL unterstützt den rechtlichen Beistand für hunderte Flüchtlinge jährlich und führt europaweit Recherchen und Hilfsprojekte durch.
PRO ASYL erfüllt alle Voraussetzungen, um Bußgelder zu erhalten:
Gemeinnützigkeit
Der Förderverein PRO ASYL verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuernummer 45 250 69337, Bescheid vom 12.03.2021). PRO ASYL verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke; die Mittel des Fördervereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
In allen Listen bei den Oberlandesgerichten eingetragen
Wir sind bei allen Oberlandesgerichten in den Listen der gemeinnützigen Organisationen eingetragen.
Verwendung der Geldauflagen
Alle zugeflossenen Gelder dienen ausschließlich den gemeinnützigen Zwecken des Fördervereins PRO ASYL.
Rechenschaft
PRO ASYL informiert automatisch zu Jahresbeginn die jeweiligen Oberlandesgerichte über Höhe und Verwendung der zugeflossenen Gelder. Hier senden wir unseren Tätigkeitsbericht mit.
Wir sichern Ihnen eine zuverlässige Verwaltung der Geldauflagen zu.
Wir halten Sie stets auf dem Laufenden über den Stand der Zahlungen.
Für die Verwaltung der zugeflossen Gelder hat PRO ASYL ein separates Konto eingerichtet. So verschaffen wir uns schnell und effizient einen Überblick über eingegangene und ausstehende Bußgeldzahlungen – und halten Sie so stets auf dem Laufenden über den Stand der Zahlungen.
Sonderkonto eigens für Geldauflagen:
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN: DE35 3702 0500 0008 0473 01
BIC: BFSWDE33XXX
Spezielle Bußgeld-Überweisungsträger/Bußgeld-Etiketten anfordern
Für Geldauflagen halten wir für Sie spezielle Überweisungsträger vorrätig. Eingedruckt ist bereits der Vermerk: »Nicht von der Steuer absetzbar« und in der Verwendungszweckzeile das Kürzel AZ für Aktenzeichen. Auf den selbstklebenden Bußgeld-Etiketten sind alle relevanten Daten wie Bußgeldkonto und Adresse aufgedruckt.
Hier können Sie Bußgeld-Überweisungsträger und Etiketten anfordern: geldauflagen(at)proasyl.de
Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: per Telefon unter 069/24231440 oder per Email an proasyl(at)proasyl.de.
Bitte unterstützen Sie die Arbeit von PRO ASYL durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie müssen eine Geldauflage an den Förderverein PRO ASYL zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.
Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:
- PRO ASYL darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen
- Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.
- Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schriftlich den Eingang jeder Zahlung.
- Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann sind wir in der Lage, die Zahlung Ihrer Auflage zuzuordnen und sie dem Gericht fristgerecht zu bestätigen.
Überweisen Sie Ihr Bußgeld bitte ausschließlich auf unser Bußgeld-Sonderkonto bei der
Bank für Sozialwirtschaft Köln
IBAN: DE35 3702 0500 0008 0473 01
BIC: BFSWDE33XXX
Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir schutzsuchenden Menschen helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür sehr herzlich.