Buß­gel­der, die von Staats­an­walt­schaf­ten und Straf­ge­rich­ten zuge­wie­sen wer­den, sind für Schutz­su­chen­de eine wich­ti­ge Unter­stüt­zung. Geld­auf­la­gen ermög­li­chen PRO ASYL, sich als unab­hän­gi­ge Stim­me dafür ein­zu­set­zen, dass Flücht­lin­ge Hil­fe und eine huma­ne Lebens­per­spek­ti­ve fin­den – in Deutsch­land und an den Außen­gren­zen Europas.

Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des För­der­ver­eins PRO ASYL bera­ten im Jahr in meh­re­ren tau­send Ein­zel­fäl­len, PRO ASYL unter­stützt den recht­li­chen Bei­stand für hun­der­te Flücht­lin­ge jähr­lich und führt euro­pa­weit Recher­chen und Hilfs­pro­jek­te durch.

PRO ASYL erfüllt alle Vor­aus­set­zun­gen, um Buß­gel­der zu erhalten:

Gemein­nüt­zig­keit
Der För­der­ver­ein PRO ASYL ver­folgt aus­schließ­lich und unmit­tel­bar gemein­nüt­zi­ge Zwe­cke im Sin­ne des Abschnitts »Steu­er­be­güns­tig­te Zwe­cke« der Abga­ben­ord­nung (Kör­per­schafts­steu­er­be­scheid des Finanz­am­tes Frank­furt am Main III, Steu­er­num­mer 45 250 69337, Bescheid vom 12.03.2021). PRO ASYL ver­folgt nicht in ers­ter Linie eigen­wirt­schaft­li­che Zwe­cke; die Mit­tel des För­der­ver­eins dür­fen nur für sat­zungs­ge­mä­ße Zwe­cke ver­wen­det werden.

In allen Lis­ten bei den Ober­lan­des­ge­rich­ten eingetragen
Wir sind bei allen Ober­lan­des­ge­rich­ten in den Lis­ten der gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen eingetragen.

Ver­wen­dung der Geldauflagen
Alle zuge­flos­se­nen Gel­der die­nen aus­schließ­lich den gemein­nüt­zi­gen Zwe­cken des För­der­ver­eins PRO ASYL.

Rechen­schaft
PRO ASYL infor­miert auto­ma­tisch zu Jah­res­be­ginn die jewei­li­gen Ober­lan­des­ge­rich­te über Höhe und Ver­wen­dung der zuge­flos­se­nen Gel­der. Hier sen­den wir unse­ren Tätig­keits­be­richt mit.

Wir sichern Ihnen eine zuver­läs­si­ge Ver­wal­tung der Geld­auf­la­gen zu.

Wir hal­ten Sie stets auf dem Lau­fen­den über den Stand der Zahlungen.
Für die Ver­wal­tung der zuge­flos­sen Gel­der hat PRO ASYL ein sepa­ra­tes Kon­to ein­ge­rich­tet. So ver­schaf­fen wir uns schnell und effi­zi­ent einen Über­blick über ein­ge­gan­ge­ne und aus­ste­hen­de Buß­geld­zah­lun­gen – und hal­ten Sie so stets auf dem Lau­fen­den über den Stand der Zahlungen.

Son­der­kon­to eigens für Geldauflagen:
Bank für Sozi­al­wirt­schaft Köln

IBAN: DE35 3702 0500 0008 0473 01
BIC: BFSWDE33XXX

Spe­zi­el­le Buß­geld-Über­wei­sungs­trä­ger/­Buß­geld-Eti­ket­ten anfordern

Für Geld­auf­la­gen hal­ten wir für Sie spe­zi­el­le Über­wei­sungs­trä­ger vor­rä­tig. Ein­ge­druckt ist bereits der Ver­merk: »Nicht von der Steu­er absetz­bar« und in der Ver­wen­dungs­zweck­zei­le das Kür­zel AZ für Akten­zei­chen. Auf den selbst­kle­ben­den Buß­geld-Eti­ket­ten sind alle rele­van­ten Daten wie Buß­geld­kon­to und Adres­se aufgedruckt.

Hier kön­nen Sie Buß­geld-Über­wei­sungs­trä­ger und Eti­ket­ten anfor­dern: geldauflagen(at)proasyl.de

Haben Sie Fra­gen? Wir ste­hen Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung: per Tele­fon unter 069/24231440 oder per Email an proasyl(at)proasyl.de.

Bit­te unter­stüt­zen Sie die Arbeit von PRO ASYL durch die Zuwei­sung von Geld­auf­la­gen und Buß­gel­dern – vie­len Dank!

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müs­sen eine Geld­auf­la­ge an den För­der­ver­ein PRO ASYL zah­len? Dann dan­ken wir Ihnen jetzt schon für Ihre frist­ge­rech­te Über­wei­sung des Betrags.

Nach­fol­gend eini­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen für Sie:

- PRO ASYL darf Ihnen für Ihre Zah­lung kei­ne Spen­den­be­schei­ni­gung ausstellen

- Es ist uns nicht gestat­tet, mit Ihnen über Raten­zah­lun­gen oder Auf­schub der Zah­lung zu ver­han­deln. Bit­te wen­den Sie sich dafür direkt an das Gericht.

- Wir bestä­ti­gen dem Gericht oder der Staats­an­walt­schaft schrift­lich den Ein­gang jeder Zahlung.

- Bit­te geben Sie bei allen Über­wei­sun­gen das vom Gericht fest­ge­leg­te Akten­zei­chen an. Nur dann sind wir in der Lage, die Zah­lung Ihrer Auf­la­ge zuzu­ord­nen und sie dem Gericht frist­ge­recht zu bestätigen.

Über­wei­sen Sie Ihr Buß­geld bit­te aus­schließ­lich auf unser Buß­geld-Son­der­kon­to bei der

Bank für Sozi­al­wirt­schaft Köln
IBAN: DE35 3702 0500 0008 0473 01
BIC: BFSWDE33XXX

Ihre Buß­geld­zah­lung trägt dazu bei, dass wir schutz­su­chen­den Men­schen hel­fen kön­nen. Auch wenn Ihre Zah­lung an uns nicht frei­wil­lig erfolgt, dan­ken wir Ihnen dafür sehr herzlich.