01.04.2013

Newsletter Apr 2013

Die schwei­ze­ri­sche Grup­pe Augen­auf berich­tet in ihrem Bul­le­tin Nr. 76 vom März 2013 über „Wach­sen­de Kri­tik an Zwangs­me­di­ka­ti­on“. Es gebe mehr und mehr kri­ti­sche Stim­men zur zwangs­wei­sen Ver­ab­rei­chung von Medi­ka­men­ten an Men­schen, die abge­scho­ben wer­den soll­ten. Zur Kri­tik des Ver­eins Ethik und Medi­zin kom­me nun auch noch die Inter­ven­ti­on der Natio­na­len Kom­mis­si­on zur Ver­hü­tung von Fol­ter hin­zu, die in der Schweiz seit Mit­te 2012 das Moni­to­ring bei Son­der­flü­gen mit Abzu­schie­ben­den über­nom­men hat. Der Kom­mis­si­ons­prä­si­dent kri­ti­siert die Zwangs­me­di­ka­ti­on. Augen­auf refe­riert die Ver­tei­di­gungs­po­si­ti­on des schwei­ze­ri­schen Bun­des­am­tes für Migra­ti­on, das dar­auf abhebt, es habe in sol­chen Fäl­len die Gefahr einer Selbst­ver­let­zung oder eines Kreis­lauf­kol­lap­ses bestan­den. Das hält Augen­auf für eben­so zwei­fel­haft wie die Fra­ge, ob in die­sen Fäl­len die Richt­li­ni­en der Ethik­kom­mis­si­on der Medi­zi­ne­rIn­nen beach­tet wur­den. Eine Spre­che­rin des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on habe sich zur Zwangs­me­di­ka­ti­on noch viel wei­ter­ge­hen­der geäu­ßert. Dür­fe man die­se nicht machen, dann wäre dies ein fata­les Signal an die, die sich ihrer Abschie­bung widersetzten.