In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 20. Juli 2015 hat sich die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft der Psy­cho­so­zia­len Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer (BAfF) zur Umset­zung der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie geäu­ßert. Zum Frist­ab­lauf habe Deutsch­land die Umset­zung der Richt­li­nie ver­säumt. Damit gebe es wei­ter­hin kaum adäqua­te gesund­heit­li­che Ver­sor­gung für schutz­be­dürf­ti­ge Flücht­lin­ge. Nach der EU-Auf­nah­me­richt­li­nie sind beson­ders schutz­be­dürf­ti­ge Asyl­su­chen­de zunächst ein­mal als sol­che zu iden­ti­fi­zie­ren und haben den Anspruch, medi­zi­nisch sowie psy­cho­so­zi­al ver­sorgt zu wer­den. In Deutsch­land blei­be jedoch unklar, wie und durch wen Iden­ti­fi­zie­rung und Ver­sor­gung erfol­gen sol­len und woher die dafür not­wen­di­gen finan­zi­el­len Res­sour­cen kom­men. In einem Papier hat die BAfF For­de­run­gen zur gesund­heit­li­chen Ver­sor­gung Geflüch­te­ter in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land erho­ben. Sie bil­den den Rah­men eines Kon­zepts zur Umset­zung der EU-Richtlinien.

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