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Zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie
In einer Pressemitteilung vom 20. Juli 2015 hat sich die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) zur Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie geäußert. Zum Fristablauf habe Deutschland die Umsetzung der Richtlinie versäumt. Damit gebe es weiterhin kaum adäquate gesundheitliche Versorgung für schutzbedürftige Flüchtlinge. Nach der EU-Aufnahmerichtlinie sind besonders schutzbedürftige Asylsuchende zunächst einmal als solche zu identifizieren und haben den Anspruch, medizinisch sowie psychosozial versorgt zu werden. In Deutschland bleibe jedoch unklar, wie und durch wen Identifizierung und Versorgung erfolgen sollen und woher die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen kommen. In einem Papier hat die BAfF Forderungen zur gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter in der Bundesrepublik Deutschland erhoben. Sie bilden den Rahmen eines Konzepts zur Umsetzung der EU-Richtlinien.